Camping in Zeiten von Corona: Welche Regeln gelten jetzt?!

Corona: Welche Camping-Regeln gelten gerade?!

Die Covid-19-Inzidenzzahlen steigen in Deutschland wieder an. Gleichzeitig sehnen sich viele Menschen danach, endlich wieder Urlaub zu machen und rauszukommen. Das wirft die Fragen auf, welcher Urlaub in dieser Zeit sinnvoll ist und welche Aktivitäten derzeit erlaubt sind.

Reisen mit dem CamperVan innerhalb Deutschlands schneiden im Vergleich zu anderen Urlaubsformen während der Corona-Pandemie gut ab. Doch was ist derzeit erlaubt und welche Lockerungen sind geplant?

Caravan-Vermietung und Übergabe

Die Vermietung von Wohnmobilen unterliegt voraussichtlich den gleichen Regelungen wie touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben. Derzeit sind touristische Übernachtungen jedoch nur eingeschränkt möglich. Ausnahmen gelten für Dienst- und Geschäftsreisen sowie notwendige private Gründe, wobei eine Dokumentationspflicht personenbezogener Daten besteht. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, einen Gewerbeschein vorzulegen. In Berlin ist die Reise nur noch im Umkreis von 15 km möglich, wenn die Fallzahlen über 200 steigen.

Nutzung von Campingplätzen

Für Campingplätze und offizielle Wohnmobilstellplätze gelten theoretisch die Regelungen für touristische Übernachtungen. Praktisch sind jedoch in den meisten Bundesländern die Campingplätze geschlossen. Es wurden jedoch Lockerungen in Aussicht gestellt.

Sonstige WoMo-Übernachtungen

Weiterhin erlaubt sind Übernachtungen auf Privatgrundstücken. Dabei sind natürlich die lokalen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Wildcamping, also Übernachtungen an nicht dafür ausgewiesenen Orten, sind in Deutschland nicht erlaubt.

Fahrtüchtigkeit und Parken

Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist im Wohnmobil oder Caravangespann erlaubt, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Es darf auf jedem als Parkplatz ausgewiesenen Ort geparkt und übernachtet werden, um die körperliche Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Dies gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zehn Stunden. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Aufenthalt eingeschränkt ist und keine Markise ausgefahren, Tische und Stühle aufgebaut werden dürfen.

LESEN  Camperausbau: Tipps zur Dämmung und Isolierung

Perspektiven

Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, jedoch sollen je nach Inzidenzwerten teilweise Lockerungen möglich sein. Bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen könnten Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen öffnen. Mögliche Lockerungen für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wohnmobilreisen könnten frühestens am 22. März erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine stabile Ansteckungsquote von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Neben diesen Perspektiven müssen Wohnmobile über eine eigene sanitäre Anlage verfügen, da gemeinschaftliche Räume noch nicht geöffnet werden dürfen.

Fazit

Die Corona-Regelungen sind unübersichtlich und betreffen nahezu alle Lebensbereiche. Derzeit ist der Urlaub mit dem gemieteten Wohnmobil nur sehr eingeschränkt möglich, es sind jedoch Lockerungen geplant, die von den Inzidenzwerten abhängig sind. Bei der Reiseplanung ist es wichtig, informiert zu sein und Sicherheit zu haben. Bei Fragen sind wir jederzeit für dich da. Und falls die Inzidenzzahlen wieder explodieren, bieten wir eine kostenfreie Corona-Stornierung an.

Bildquelle:
Wohnmobil im Winterurlaub

Bildquelle:
Hund „Momo“ im Camper

Bildquelle:
Sonnenuntergang im Camper