Bei einem Umzug gibt es eine Vielzahl von Dingen, an die man denken muss. Neben dem Packen von Umzugskartons, der Einrichtung der neuen Wohnung und der Wohnungsübergabe ist die Adressänderung nach dem Umzug eine wichtige Aufgabe. Es ist nicht nur wichtig, Ämter und Behörden über die Adressänderung zu informieren, sondern auch Freunde, Versicherungen und andere Vertragspartner. Um den Überblick zu behalten, ist es hilfreich, eine Checkliste für die Adressänderung zu haben.
Ämter über Adressänderung informieren
Wer in Deutschland umzieht, ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug seine neue Meldeadresse dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Aber das ist nicht die einzige Behörde, die informiert werden muss.
Einwohnermeldeamt
Beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt besteht eine allgemeine Meldepflicht des Wohnortes. Die Anmeldung des Wohnsitzes muss spätestens 14 Tage nach dem Einzug in eine neue Wohnung erfolgen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
- Anmeldefrist: spätestens zwei Wochen nach Einzug
- Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Wohnungsgeberbestätigung und ggf. Vollmacht für die Anmeldung von Dritten
- Kosten: ca. 20 Euro
Finanzamt
Das Einwohnermeldeamt informiert das Finanzamt nicht automatisch über die Ummeldung. Eine Mitteilung über die Adressänderung kann formlos beim bisherigen Finanzamt erfolgen (E-Mail, Fax oder Post). Das Finanzamt an der neuen Wohnadresse muss nicht informiert werden. In der nächsten Steuerklärung wird das zuständige Finanzamt die neue Meldeadresse registrieren.
- Anmeldefrist: keine, bei der nächsten Steuererklärung
- Erforderliche Unterlagen: keine
- Kosten: keine
Kfz-Zulassungsstelle
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt ist die Anmeldung eines Kfz bei der Zulassungsstelle notwendig. Die Adressänderung wird dann auf dem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vermerkt. Wenn der Umzug in derselben Stadt oder Gemeinde erfolgt, muss lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung informiert werden. Der Kauf eines neuen Nummernschildes ist seit 2015 nicht mehr notwendig. Das bisherige Kennzeichen kann auch nach dem Umzug in eine andere Stadt weiter verwendet werden.
- Anmeldefrist: keine, sollte aber zeitnah erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, gültige TÜV-Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, Versicherungsbescheinigung
- Kosten: keine
Hund ummelden
Bei einer Adressänderung müssen Hundehalter zusätzlich den Hund ummelden. Für die Anmeldung genügt eine formlose Mitteilung an das ortsansässige Finanzamt. In einigen Gemeinden kann aber auch das Einwohnermeldeamt oder das Ordnungsamt zuständig sein. Für einige Hundehalter kann ein Antrag auf Hundesteuerbefreiung gestellt werden.
- Anmeldefrist: innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- Erforderliche Unterlagen: je nach Bundesland, Hundehaftpflichtversicherung, Erlaubnis gefährlicher Hund und Befreiung von der Maulkorbpflicht
- Kosten: je nach Bundesland zwischen 10 und 60 Euro
Kindergeldstelle
Empfänger von Kindergeld oder einem Kinderzuschlag müssen die Kindergeldstelle über die Adressänderung informieren. Andernfalls kann es passieren, dass die Zahlungen ausgesetzt werden oder bei schwereren Vergehen ein Bußgeld verhängt wird. Die Ummeldung eines Kindes kann über ein Online-Formular erfolgen.
- Anmeldefrist: keine, sollte aber zeitnah erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: Online-Formular
- Kosten: keine
BAföG-Amt
Studenten oder Auszubildende mit einer staatlichen Ausbildungsförderung (BAföG) sollten sofort nach ihrem Umzug dem BAföG-Amt im eigenen Interesse die neue Anschrift mitteilen. Die Adressänderung kann formlos per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Einige Ämter bieten eine Mietkostenbescheinigung als Download an. Diese kann man alternativ zu einem formlosen Schreiben verwenden.
Eine Kopie vom Mietvertrag ist zwingend, der Adressänderung beizulegen. Das BAföG-Amt wird mithilfe des neuen Mietvertrages die Zuschüsse für die Wohnkosten automatisch anpassen.
- Anmeldefrist: keine, sollte aber zeitnah erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: Mietvertrag, ggf. Mietkostenbescheinigung
- Kosten: keine
Agentur für Arbeit
Empfänger von Arbeitslosengeld müssen die ARGE rechtzeitig informieren, wenn ein Umzug geplant wird. Bei einem nicht genehmigten Umzug mit Hartz 4 oder anderen Transferleistungen muss ein Antrag auf Kostenübernahme für einen Umzug gestellt werden.
- Anmeldefrist: keine, sollte aber vor dem Umzug erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: unterschriebener Mietvertrag
- Kosten: keine
Jobcenter
Das Jobcenter sollte vor einer Adressänderung, also vor dem Umzug, informiert werden. Falls das Jobcenter die Kosten für die Wohnung für angemessen hält, bekommt man als Zustimmung für einen Umzug eine Mietübernahmebescheinigung. Mit dieser Bescheinigung wird dem Leistungsempfänger zugesichert, dass das Jobcenter für die Miete aufkommt, soweit der Mietvertrag zustande kommt.
- Anmeldefrist: keine, sollte aber vor dem Umzug erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: unterschriebener Mietvertrag
- Kosten: keine
Banken und Bausparkassen
Bei einer Adressänderung ist bei vielen Banken eine Online-Ummeldung über die Website der Bank möglich. Besonders einfach ist der Adresswechsel für Online-Banking-Kunden. Eine Ummeldung erfolgt einfach über den Online-Account und muss mit einem Bestätigungscode validiert werden.
- Anmeldefrist: keine, sollte aber sofort nach dem Umzug erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: bei der Stadtsparkasse, Anschreiben zur Änderung der Kontoverbindung und Zustimmung zur Kontenwechselhilfe
- Kosten: bei Online-Banken, kostenlos
Versicherungen
Versicherungen sollten frühzeitig über den Umzug informiert werden. Die Adressänderung kann man häufig formlos bei der jeweiligen Versicherung einreichen. Bei einer Hausratversicherung sollte man unbedingt den Vertrag an die neue Wohnungsgröße anpassen, damit eine Über- oder Unterdeckung ausgeschlossen werden kann.
- Anmeldefrist: keine
- Erforderliche Unterlagen: keine, online oder formloses Schreiben
- Kosten: kostenlos
Energieversorger
Mit der Wohnungsübergabe wird häufig ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt. In diesem sollte man schriftlich die Zählerstände notieren. Die Zählerstände sollten zusammen mit einer Umzugsmitteilung an den Energieversorger (Strom, Gas) gemeldet werden. Daraufhin kann der Energieversorger eine stich-tagesgenaue Abrechnung erstellen.
- Anmeldefrist: keine, zeitnah nach Ein- und Auszug
- Erforderliche Unterlagen: keine, online oder formloses Schreiben
- Kosten: kostenlos
Internet & Telefon
Mehr als ein paar Tage ohne Internet und Telefon? In Zeiten von Homeoffice und Streaming ist das für viele Haushalte kaum vorstellbar. Wer nach seinem Umzug direkt surfen und telefonieren will, sollte frühzeitig seine Adressänderung dem eigenen Anbieter für Internet und Telefon mitteilen.
- Anmeldefrist: keine, sollte 4 Wochen vor dem Einzug geklärt sein
- Erforderliche Unterlagen: keine, formloses Schreiben und bei Sonderkündigungsrecht ggf. Meldebescheinigung
- Kosten: je nach Anbieter, zwischen 0 und 70 Euro
Post
Unverzichtbar bei einem Umzug: Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einreichen. Mit einem Nachsendeauftrag bei der Post werden alle Postkarten, Einschreiben und Warensendungen an die neue Postadresse weitergeleitet. Das gibt Sicherheit bei der Adressänderung, dass auch alle wichtigen Postsendungen ankommen. Der Post-Nachsendeauftrag kann bequem online beauftragt werden.
- Anmeldefrist: keine, sollte vor dem Umzug erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: keine, Online-Beauftragung oder in einer Post-Filiale
- Kosten: ab 23,90 Euro
Schule & KiTa
Eltern mit Kleinkindern sollten sich frühzeitig über das jeweilige Betreuungsangebot und den Anmeldeprozess von Krippen und Kitas am neuen Wohnort informieren. Die Fristen und Vorgehensweisen können durchaus je nach Gemeinde und Stadt unterschiedlich geregelt sein.
- Anmeldefrist: keine, sollte vor dem Umzug erfolgen
- Erforderliche Unterlagen: Anmeldeformulare der jeweiligen Einrichtung
- Kosten: keine