Cognac: Weinbrand oder Branntwein?

Cognac: Weinbrand oder Branntwein?

Cognac: Ein Name, der Luxus und Genuss verkörpert. Doch wenn es um die Kategorisierung von Cognac geht, sorgt die rechtliche Definition für Verwirrung. Ist Cognac ein Weinbrand oder ein Branntwein? Die Antwort auf diese Frage ist komplex und wirft einige Schwierigkeiten auf. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen Weinbrand und Branntwein beleuchten und herausfinden, wie Cognac einzuordnen ist.

Weinbrand vs. Branntwein

Steuerrechtlich gesehen ist Weinbrand eine Unterkategorie von Branntwein. Branntwein bezeichnet eine Vielzahl von Spirituosen, einschließlich Agraralkohol, die einen Alkoholgehalt von mindestens 15 % aufweisen. Auf der anderen Seite definiert die EG-Verordnung Branntwein als Weindestillat. Dies bedeutet, dass Cognac sowohl ein Weinbrand als auch ein Branntwein sein könnte – je nachdem, welche Definition man zugrunde legt.

Laut der EG-Verordnung sollte eine systematischere Gestaltung der Rechtsvorschriften für Spirituosen gewährleistet werden. Allerdings zeigt allein die Notwendigkeit dieser Verordnung, dass es offensichtlich Nachholbedarf gab. Es scheint also keine klare Antwort auf die Frage zu geben.

Die Definitionen von Weinbrand und Branntwein

Gemäß der Definition ist Branntwein eine Spirituose, die durch Destillation von Wein oder Brennwein gewonnen wird und einen Alkoholgehalt von mindestens 37,5 % aufweist. Weinbrand hingegen wird aus Branntwein mit oder ohne Zugabe von Weindestillat hergestellt und muss mindestens ein Jahr in Eichenholzbehältern gereift sein.

Es gibt zwar einige Übereinstimmungen zwischen den Definitionen, jedoch sind die Unterschiede im Herstellungsprozess deutlicher als die Eigenschaften des Endprodukts.

Warum wird Cognac als Weinbrand bezeichnet?

Die Begriffe “Weinbrand” und “Branntwein” gehen auf das mittelhochdeutsche “gebranter wīn” bzw. das mittelniederdeutsche “brandewīn” zurück. Aus etymologischer Sicht könnten beide Begriffe als Synonyme verwendet werden. Dennoch wird Cognac in der EG-Verordnung als Branntwein geführt, was sachlich falsch ist.

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Der Grund für diese Bezeichnung liegt in den deutsch-französischen Streitigkeiten um den geschützten Begriff “Cognac”. In der Vergangenheit versuchten französische Cognac-Hersteller, gegen die Verwendung des Begriffs “Cognac” für deutsche Produkte vorzugehen. Erst mit der Ratifizierung des Versailler Vertrags im Jahr 1920 wurde durch den Champagner-Paragraphen eine eindeutige Rechtslage geschaffen, die verbot, deutsche Produkte unter fremden Herkunftsbezeichnungen zu führen.

Fazit

Heutzutage ist es ironischerweise so, dass der deutsche Weinbrand, aber nicht der Cognac, als Weinbrand bezeichnet wird. Die rechtliche Definition und die historische Entwicklung haben zu einer Verwirrung der Begriffe geführt. Doch lassen Sie sich davon nicht abschrecken – Cognac bleibt ein einzigartiges und edles Spirituosen-Erlebnis, ganz gleich, wie man es kategorisiert.

Cognac: Weinbrand oder Branntwein?

Rémy Martin

Stellungnahme Hugo Asbachs zum Versailler Friedensvertrag