Computer, Hardware, Software: Jetzt einfach von der Steuer absetzen und Steuern sparen

Computer, Hardware, Software: Jetzt einfach von der Steuer absetzen und Steuern sparen

Computers

Die Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter wie Computer, Hardware, Software und Drucker wurden vom Gesetzgeber deutlich verbessert. Ab sofort können diese Güter schneller abgeschrieben werden, was zu Steuereinsparungen führt.

Neue Regelungen für Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern

Durch einen BMF-Erlass wurde die Abschreibungsdauer für Computer, Hardware, Software und Drucker auf ein Jahr reduziert. Dies gilt vorerst untergesetzlich, da es derzeit noch keine gesetzliche Regelung gibt. Der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.02.2021 regelt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung.

Sofortige und volle Absetzbarkeit von digitalen Wirtschaftsgütern

Durch die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auf ein Jahr können digitale Wirtschaftsgüter wie Computer, Hardware und Software sofort und vollständig im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt unabhängig von den Anschaffungskosten und selbst dann, wenn die Anschaffung im Dezember erfolgt oder es sich nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Die Anschaffungskosten müssen nicht monatsweise abgeschrieben werden, da die Nutzungsdauer auf ein Jahr festgelegt ist. Somit kann beispielsweise ein Computer mit einem Anschaffungspreis von 12.000 € sofort abgesetzt werden.

Welche digitalen Wirtschaftsgüter sind betroffen?

Folgende digitale Wirtschaftsgüter haben eine einjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und können daher sofort vollständig von der Steuer abgesetzt werden:

  • PC, Computer, Laptop
  • Hardware, Software
  • Peripheriegeräte
  • Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung
  • Und viele weitere Geräte und Zubehör
LESEN  Genregulation bei Prokaryoten – Vergleich mit Eukaryoten

Geltung ab 2021 und Wahlrecht

Die neuen Regelungen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Bei betrieblich genutzten Vermögensgegenständen ist die Änderung ab dem Jahr 2021 wirksam. Für Vermögensgegenstände im Privatvermögen, die zur Erzielung von Einkünften verwendet werden, gilt die Regelung ab 2021.

Es besteht ein Wahlrecht für die Abschreibungsdauer. Sowohl bei Anschaffungen ab 2021 als auch bei Anschaffungen vor 2021 mit Restbuchwerten kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter sofort voll abgeschrieben werden oder ob die bisherige Abschreibung fortgesetzt werden soll.

Steuervorteile für Arbeitnehmer und Studenten

Arbeitnehmer und auch Studenten können die Abschreibung von Computern, Hardware, Software und Druckern als Werbungskosten oder Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dadurch können sie Steuern sparen.

Jetzt handeln und Steuern sparen!

Es lohnt sich, das Anlageverzeichnis auf digitale Wirtschaftsgüter, die vor dem 31.12.2020 angeschafft wurden, zu überprüfen und die Restbuchwerte in 2021 vollständig abzuschreiben. Dadurch kann die Steuerersparnis zeitlich vorgezogen werden.

Woman using computer

Zusammenfassung

Ab 2021 können Computer, Hardware, Software und Drucker sofort und vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Die Änderung der Nutzungsdauer ermöglicht eine zeitnahe Geltendmachung der Ausgaben und somit Steuereinsparungen. Es besteht ein Wahlrecht für die Abschreibungsdauer, sowohl für neue Anschaffungen als auch für bereits vorhandene Wirtschaftsgüter mit Restbuchwerten. Arbeitnehmer und Studenten können ebenfalls von den Steuervorteilen profitieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Steuerlast zu optimieren und Steuern zu sparen!


Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zum Steuerrecht und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für individuelle Fragen und konkrete Fallgestaltungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.