Container für eine Entrümpelung – Was darf rein?

Container für eine Entrümpelung – Was darf rein?

Zu entrümpeln kann unter verschiedenen Umständen nötig sein. Die häufigsten Gründe sind das Erben einer Immobilie, ein Umzug oder auch wenn sich über die Jahre zu viel Hausrat angesammelt hat. Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchten, können Sie unter Umständen einen höheren Verkaufspreis erzielen, wenn sich die Immobilie in einem leeren und aufgeräumten Zustand befindet. Im Falle eines Umzuges lassen sich durch eine Entrümpelung auch die Umzugskosten senken, indem sie Hausrat entsorgen, der nicht mehr benötigt wird.

Wie läuft eine Entrümpelung ab?

Überlassen Sie die Entrümpelung einer Firma, kümmert sich diese um alle notwendigen Schritte und übergibt Ihnen die Immobilie meistens in einem besenreinen Zustand. Eine Entrümpelungsfirma sorgt dafür, dass das Objekt komplett geräumt wird und kümmert sich auch um den Transport und die fachgerechte Entsorgung des Hausrates. Bevor die Entrümpelung beginnt, schaut sich die Firma vor Ort alles an und bespricht alle wichtigen Einzelheiten mit Ihnen. Sind Sie mit der Entrümpelung durch die Firma einverstanden, teilt diese Ihnen alle Kosten für Personal, Zeit und Entsorgung mit, wobei hier oft ein Pauschalbetrag angesetzt wird. Dieser beinhaltet auch die Anlieferung und Abholung eines Entrümpelungscontainers sowie die fachgerechte Sortierung und Entsorgung des Hausrates.

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Was darf in einen Entrümpelungscontainer?

Führen Sie die Entrümpelung selbst durch, sollten Sie sich vorher genau überlegen, was genau alles entsorgt werden soll. Denn nicht alles darf in so einem Container entsorgt werden und kann im Falle einer Falschbefüllung erhebliche Zusatzkosten verursachen. Werden nämlich die falschen Materialien im Container entsorgt, muss der Müll per Hand von den Entsorgungsmitarbeitern sortiert werden, was unter Umständen sehr teuer werden kann.

Was unter keinen Umständen in einem Container entsorgt werden darf:

  • Reinigungsmittel
  • flüssige Abfälle
  • Verdünnungsmittel
  • Chemikalien
  • Farbreste
  • Glas
  • Elektroschrott
  • Batterien und Akkus
  • Leuchtstofflampen
  • Asbesthaltige Abfälle
  • Spraydosen
  • Gift- und Explosivstoffe
  • gesundheitsgefährdende und radioaktive Stoffe
  • Mineralfaserabfälle wie Dämmung und Glaswolle
  • Teerpappe
  • Bio-Abfälle und Lebensmittel
  • Tierkadaver
  • Fäkalien und gebrauchte Windeln

Containerarten und Größen

Die Entsorgungscontainer können in unterschiedlichen Größen von 5,5 m³ bis 30 m³ bestellt werden. Dabei unterscheiden sie sich in ihrer Art.

Die Absetzcontainer (Mulden) von 5,5 m³ bis 10 m³ können mit einer zusätzlichen Klappe geliefert werden, die ein einfaches Beladen des Containers ermöglicht. Bei den Größen von 8 m³ bis 30 m³ handelt es sich um Abrollcontainer, die mit oder ohne Deckel geliefert werden können.

Maße der Absetzcontainer:

  • 5,5 m³: 3,50 m (Länge) x 1,85 m (Breite) x 1,25 m (Höhe)
  • 7 m³: 3,70 m x 1,85 m x 1,50
  • 10 m³: 3,70 m x 1,90 m x 1,70 m

Maße der Abrollcontainer:

  • 8 m³: 4,70 m (Länge) x 2,30 m (Breite) x 1 m (Höhe)
  • 10 m³: 4,70 m x 2,30 m x 1,10 m
  • 25 m³: 5,20 m x 2,35 m x 2,10 m
  • 30 m³: 5,60 m x 2,35 m x 2,30 m

Des Weiteren unterscheiden sich die Container in ihrer Art der Befüllung. Hier sollte vorher genau überlegt werden, welche Form des Mülls entsorgt werden soll, um weitere unnötige Kosten zu vermeiden.

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Welchen Container für welchen Abfall?

Abfälle zur Verwertung AZV 150106

Was in den Container darf:

  • Einwegplatten
  • leichte Holzverpackungen
  • Kunststoffe
  • Folien
  • anteiliger Restmüll
  • Styroporverpackung

Was nicht in den Container darf:

  • Glas
  • Metall
  • Bauschutt
  • Holz mit gefährlichen Stoffen
  • Mineralfaserabfälle
  • Teerpappe
  • Schadstoffe
  • Elektroschrott
  • Nass- und Flüssigkeitsabfälle
  • Erde

Altholz Innenbereich II und III, unbelastet AVV 170201

Was in den Container darf:

  • Möbel aus reinem unbehandeltem Holz
  • Paletten
  • Laminat ohne Dämmung
  • Parkett
  • Spanplatten
  • Schalholz
  • Paneele
  • Dielen

Was nicht in den Container darf:

  • Holz aus dem Außenbereich
  • Türen und Fenster mit Glas
  • Brandholz
  • Bahnschwellen

Altholz Außenbereich, belastet IV AVV 170204

Was in den Container darf:

  • Bauholz aus dem Außenbereich
  • Gartenhäuser
  • Dachstuhl
  • Jägerzaun
  • Bahnschwellen
  • lackierte Fenster und Türen

Was nicht in den Container darf:

  • Grünschnitt
  • Dachpappe
  • Mineralfaserabfälle

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle AVV 170904

Was in den Container darf:

  • Tapetenreste
  • Teppichreste
  • Laminat
  • Bauschutt
  • Rigips
  • Holz
  • Kunststoff
  • Keramik
  • Verpackungen
  • Styropor
  • Folien
  • Heraklitplatten
  • Restmüll

Was nicht in den Container darf:

  • teerhaltiger Straßenaufbruch
  • Farben und Lacke
  • Mineralfaserabfälle
  • Asbestzementplatten

Bauschutt AVV 170107

Was in den Container darf:

  • Beton
  • Mauerwerk
  • Porzellan
  • Keramik
  • Dachpfannen
  • Zement
  • Fliesen
  • Ziegel
  • Badezimmer-Porzellan
  • Steine

Was nicht in den Container darf:

  • Tapetenreste
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Asbestzementplatten
  • Rigips
  • Porenbeton
  • Holz
  • Folien
  • Heraklitplatten
  • Ytong
  • Bims
  • Mineralfaserabfälle

Grünschnitt AVV 200201

Was in den Container darf:

  • Unkraut
  • Laub
  • Zweige und Sträucher
  • Grasschnitt
  • Baumschnitt
  • pflanzliche Nahrungsmittelreste ungekocht

Was nicht in den Container darf:

  • Stamm- und Wurzelholz
  • Bauholz
  • lackiertes Holz
  • Speisereste

Gemischte Siedlungsabfälle AVV 200301

Was in den Container darf:

  • Spielzeug ohne Elektronik
  • Haushaltsabfälle
  • Haushaltsgeräte
  • Schrankinhalte
  • Textilien
  • Bücher und Aktenordner
  • Tapetenreste
  • Porzellan

Was nicht in den Container darf:

  • Glas
  • Bauschutt
  • Elektroschrott
  • Farben und Lacke
  • Grünschnitt
  • Autoreifen

Sperrmüll AVV 200307

Was in den Container darf:

  • Hausrat, der nicht in den Restmüll passt
  • Schränke und Regale
  • Sofas und Hocker
  • Stühle und Sessel
  • Tische und Schreibtische
  • Betten und Liegen
  • Matratzen
  • Teppiche
  • Fahrräder

Was nicht in den Container darf:

  • Elektrogeräte
  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Farben und Lacke
  • Autoreifen
  • Wasch- und Spülmaschinen
  • Lampen
  • Bauschutt
  • Renovierungsabfälle
  • Laminat
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Was kostet ein Entrümpelungscontainer?

Die Kosten für einen Entrümpelungscontainer lassen sich nicht als Einheitspreis festlegen, da die Preise von verschiedenen Faktoren abhängig sind.

Wer führt die Entrümpelung durch?

Entscheiden Sie sich dafür, die Entrümpelung selbst durchzuführen, sparen Sie sich zwar die Arbeitskosten für die Firma, müssen unter Umständen jedoch mit Zusatzkosten rechnen, wenn der Container entweder falsch oder auch zu voll beladen wurde. Vor Bestellung des Containers muss also genauestens überlegt werden, wie viel Müll zusammenkommt und ob zusätzlicher Sondermüll anfällt, der nicht im Container entsorgt werden darf. Bestellt man den Container selbst, sollte folgendes bei der Wahl der Containergröße bedacht werden:

  • Welche Fläche soll entrümpelt werden? Handelt es sich nur um einzelne Zimmer oder soll auch der Dachboden, Keller und die Garage mit entrümpelt werden?
  • Handelt es sich dabei nur um Sperrmüll oder fällt auch Sondermüll wie Bauschutt oder Elektroschrott an?

Wo soll der Container abgestellt werden?

Können Sie den Container nicht auf Ihrem Privatgrund abstellen, fallen weitere Zusatzkosten an. In diesem Fall benötigen Sie eine besondere Genehmigung, um den Container auf einer öffentlichen Straße, dem Bürgersteig oder einem nahegelegenen Parkplatz abstellen zu dürfen.

Container-Pauschale oder Verrechnung nach Gewicht?

Bei einer Entrümpelung gibt es die Möglichkeit, die Containerkosten entweder pauschal berechnen zu lassen oder nach Gewicht abzurechnen. Bei der Gewichtsberechnung lässt sich das tatsächliche Gewicht aber sehr schwer selbst einschätzen und es können hohe Zusatzkosten anfallen, wenn der Container zu klein gewählt wurde. Wählt man dagegen die Pauschale einer Entrümpelungsfirma, sind hier bereits alle Kosten für die Bereitstellung, Anlieferung, Abholung und Entsorgung enthalten.

Die richtige Containerbefüllung

Wer selbst entrümpelt, sollte sich im Vorfeld genau überlegen, was und wie viel entsorgt werden muss. Werden die Container nicht richtig befüllt, kann das hohe Zusatzkosten verursachen, da die Container dann per Hand von den Entsorgungsmitarbeitern erneut sortiert werden müssen. Damit die Container auch fachgerecht transportiert werden können, dürfen diese nur maximal bis zur Ladekante befüllt werden. Dabei darf ein Gesamtgewicht von 10 Tonnen nicht überschritten werden und der Abfall muss immer gleichmäßig auf der gesamten Containerfläche verteilt werden, um ein Umher-Rutschen während des Transports zu vermeiden.

Anlieferung und Aufstellen des Containers

Kann der Container auf privatem Grund abgestellt werden, ist hier keine Genehmigung erforderlich. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass die Einfahrt zum Abstellort mindestens 3 Meter breit ist, um ein problemloses Rangieren zu ermöglichen. Auch gegenüber der Einfahrt sollten sich keine parkenden Autos befinden, und ein Rangierabstand von mindestens drei Autolängen sollte eingehalten werden. Die Länge des Abstellortes hängt davon ab, welche Containergröße Sie gewählt haben.

Selbst entrümpeln oder Firma beauftragen?

Entscheiden Sie sich, eine Entrümpelung selbst durchzuführen, sparen Sie sich in dem Fall zwar die Arbeitskosten für Personal, müssen unter Umständen aber mit anderen Zusatzkosten rechnen. Eine Entrümpelungsfirma hat durch jahrelange Erfahrung oft ein besseres Auge dafür, wie viel Zeit und Aufwand eine Entrümpelung in Anspruch nimmt. Außerdem kann die Firma auch die Containerkosten besser kalkulieren und weiß, wie der Hausrat fachgerecht transportiert und entsorgt werden muss. Zudem bieten die Firmen noch eine besenreine Übergabe an, die Ihnen viel Zeit erspart.