Willkommen zu einem spannenden Thema: dem Urheberrecht in Deutschland! Vielleicht hast du schon einmal von dem Begriff “Copyright” gehört, der oft synonym für das Urheberrecht verwendet wird. Doch es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden. In diesem Artikel werden wir das deutsche Urheberrecht genauer betrachten und erfahren, wie man sein geistiges Eigentum am besten schützt.
Copyright oder Urheberrecht?
In Deutschland wird der Begriff “Copyright” umgangssprachlich häufig für das Urheberrecht verwendet. Obwohl die meisten Menschen wissen, dass damit das Urheberrecht gemeint ist, unterscheiden sich die beiden Bezeichnungen in ihrer Bedeutung. Das deutsche Urheberrecht schützt Werke und ihre Urheber automatisch, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist. Das Copyright hingegen wird in den USA angewendet und behandelt den ökonomischen Aspekt des Werks. In Deutschland gibt es keine rechtliche Grundlage für das Copyright, daher sprechen wir in diesem Artikel ausschließlich vom Urheberrecht.
Urheberrecht anmelden – Ist das möglich?
Im Gegensatz zu Patenten, Marken oder Geschmacksmustern muss das Urheberrecht in Deutschland nicht angemeldet werden. Sobald ein Werk hergestellt und veröffentlicht wird, erhält der Urheber automatisch den gesetzlichen Schutz für sein geistiges Eigentum. Eine separate Anmeldung ist also nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist es ratsam, weitere Schritte zu unternehmen, um im Falle eines Rechtsstreits einen eindeutigen Nachweis über die Urheberschaft vorlegen zu können.
Prioritätsnachweis sichert das Urheberrecht
Ein Prioritätsnachweis kann durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar erstellt werden, um die Beweiskraft der Urheberschaft zu erhöhen. Dazu fertigst du einfach eine Kopie deines Werkes an, übergibst dem Notar das Original und erhältst im Gegenzug eine Urkunde, die dich als Urheber des Werks ausweist. Im Zweifelsfall kann der Urheber so durch das notariell beglaubigte Dokument eindeutig und schnell nachgewiesen werden.
Einschreiben als Nachweis für das Urheberrecht
Um die rechtmäßige Urheberschaft einer Idee später nachweisen zu können, kannst du die Urheberschaft dokumentieren und per Einschreiben an dich selbst schicken. Achte darauf, dass der Zeitstempel deutlich sichtbar ist und öffne den Brief nach Erhalt nicht. Stattdessen bewahre ihn gut auf oder hinterlege ihn bei einem Anwalt oder Notar.
Creative Common-Lizenzvertrag für Urheberrechtsschutz
Creative Common-Lizenzverträge ermöglichen es Urhebern, Nutzungsrechte an ihren Werken zu gewähren. Die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) bietet standardisierte Verträge an, mit denen Nutzungsrechte ganz oder teilweise eingeräumt werden können. Diese Verträge regeln auch, inwieweit das Werk von Dritten verändert werden darf und dass der Name des Urhebers genannt werden muss. Vor allem bei Bildern, Texten, Musikstücken oder Videoclips werden diese Verträge häufig angewendet, um “Freie Inhalte” für die Öffentlichkeit zu schaffen.
Veröffentlichung als Schutz des Urheberrechts
Das deutsche Gesetz bestimmt, dass dem Urheber bei der Herstellung oder öffentlichen Verbreitung seines Werks automatisch die Urheberrechte zugesprochen werden. Eine Veröffentlichung unter dem eigenen Namen stärkt zusätzlich den Nachweis der Urheberschaft.
Das internationale Copyright-Zeichen ©
Am 6. September 1952 wurde in Genf das Welturheberrechtsabkommen beschlossen, um einen weltweiten Schutz der Urheberrechte zu gewährleisten und die Verbreitung geistiger Schöpfungen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wurde das internationale Copyright-Zeichen © festgelegt, das auf den bestehenden Schutz eines Werks hinweist und automatisch alle inländischen Formalitäten erfüllt, unabhängig davon, ob das Werk von einem ausländischen Urheber veröffentlicht wurde.
Verwendung des Copyright-Zeichens
Möchtest du das Copyright-Zeichen verwenden, um zu zeigen, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, solltest du es dicht am Werk platzieren und es mit dem Namen des Urhebers und dem Jahr der Erstveröffentlichung ergänzen. Du kannst es auch mit dem Satz “Alle Rechte vorbehalten” erweitern, um deutlich zu machen, dass der Urheber die alleinigen Rechte besitzt. Obwohl das Copyright-Zeichen heute nicht mehr zwingend erforderlich ist, um die Urheberschaft zu deklarieren, wird es immer noch häufig verwendet, da es international bekannt ist.
Wer darf das Copyright-Zeichen verwenden?
Grundsätzlich darf jeder sein eigenes geistiges Eigentum mit dem charakteristischen “©” kennzeichnen, um Dritte auf den geschützten Inhalt hinzuweisen. Marken und Logos fallen jedoch nicht unter den Schutz des Urheberrechts und müssen gesondert beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden.
Der Schutz durch das deutsche Urheberrecht gilt während der Lebensdauer des Urhebers und bleibt sogar 70 Jahre nach seinem Tod gültig. Das Urheberrecht kann zwar an Dritte übertragen werden, aber die Gültigkeitsdauer ist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers beschränkt.
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Jetzt kennst du die wichtigsten Fakten zum Urheberrecht in Deutschland! Schütze deine kreativen Werke und genieße die Freiheit des geistigen Eigentums.