CPAP-Geräte: Alles Wissenswerte zur Kostenübernahme und Versorgung

CPAP-Geräte: Alles Wissenswerte zur Kostenübernahme und Versorgung

Aktueller Hinweis: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine dringende Sicherheitsmitteilung für verschiedene Beamtungs- und Schlafapnoe-Atemtherapiegeräte des Herstellers Philips Respironics herausgegeben. Diese Warnung bezieht sich auf Geräte, die vor dem 26. April 2021 hergestellt wurden. Die Geräte enthalten einen schalldämpfenden Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan (PE-PUR), der sich zersetzen und Partikel freisetzen kann. Diese Partikel können in den Luftweg des Geräts gelangen und vom Patienten aufgenommen werden. Es besteht die Gefahr von gesundheitlichen Schäden wie Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit. In Deutschland wurden bisher keine Zwischenfälle gemeldet. Die Barmer steht in engem Kontakt mit ihren Hilfsmittel-Vertragspartnern, um alle Betroffenen zu unterstützen.

Was sind schlafbezogene Atemstörungen und CPAP-Geräte?

Bei schlafbezogenen Atemstörungen handelt es sich um nächtliche Atemaussetzer, die verschiedene Ursachen haben können, wie zum Beispiel eine Verlegung der Atemwege oder Atemfehlsteuerungen des Gehirns. Diese Atemaussetzer, auch Apnoe genannt, führen zu einer mangelnden Sauerstoffsättigung und können langfristig zu Herz-Kreislauferkrankungen führen. Die Diagnose und Behandlung dieser Störungen erfolgt durch Schlafmediziner und Schlaflabore. Eine häufig angewandte Therapie ist der Einsatz von CPAP-Geräten.

CPAP steht für Continuous Positive Airway Pressure. Diese Geräte erzeugen einen Überdruck in Form eines Luftstroms, der mittels Schlauch und Nasen-/Mundmaske dem Patienten zugeführt wird. Dieser Überdruck hält die Atemwege offen und verhindert somit Atemaussetzer. Die Einstellungen des CPAP-Geräts werden individuell angepasst und in der Regel im Schlaflabor ermittelt.

LESEN  Klagen gegen Handelsplattformen: Wie geht es weiter auf dem Kryptomarkt?

Wie erhalten Sie ein CPAP-Gerät?

Um die Kosten für ein CPAP-Gerät erstattet zu bekommen, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Facharzt. Mit diesem Rezept können Sie sich an unsere Vertragspartner wenden, die sich um alles Weitere kümmern. Denken Sie daran, Ihre Rufnummer anzugeben, damit der Vertragspartner Sie kontaktieren kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns auch über unsere kostenfreie Telefonnummer 0800 333 1010 kontaktieren.

Welche Leistungen können Sie von unserem Vertragspartner erwarten?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner eine Versorgungspauschale für die CPAP-Versorgung. Diese Pauschale enthält alle Serviceleistungen, wie umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung, Montage und Nachlieferung von Zubehör. Reparaturen, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sind für Sie kostenfrei.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Vertragspartner, der Ihnen das Gerät geliefert hat. Er wird Ihnen telefonisch oder – falls erforderlich – vor Ort weiterhelfen.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Die Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt in der Regel 10 Euro pro Gerät. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu entrichten. Wenn Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Chronisch Kranke haben eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über zusätzliche Kosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung des CPAP-Geräts und Zubehörs?

Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung der ärztlichen Verordnung an den Vertragspartner. Das erforderliche Hilfsmittel wird Ihnen kostenlos geliefert. Sie können auch das erforderliche Zubehör und Verbrauchsmaterial direkt bei unserem Vertragspartner bestellen.

LESEN  Warum schwitzt man im Schlaf? Mögliche Ursachen und Tipps

Was sollten Sie noch beachten?

Bitte informieren Sie den Vertragspartner über Adressänderungen. Das Hilfsmittel und Zubehör bleiben Eigentum des Lieferanten, daher behandeln Sie es immer mit Sorgfalt. Befolgen Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung können Ihnen Schäden in Rechnung gestellt werden.