Cross Compliance: Wie Sie sich gegen Strafen verteidigen können

Cross Compliance: Wie Sie sich gegen Strafen verteidigen können

Die Einhaltung der Cross Compliance (Auflagenbindungen) ist für landwirtschaftliche Unternehmer entscheidend, um EU-Agrarzahlungen zu erhalten. Aber auch kleine Verstöße können zu Sanktionen führen. Es ist wichtig zu wissen, wie man sich dagegen wehren kann.

Die vier Kategorien der Auflagen

Die Cross Compliance-Anforderungen sind in vier Kategorien unterteilt:

  1. Umweltschutz, Klimawandel und Zustand der Flächen
  2. Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen
  3. Tierschutz
  4. Erhaltung von Dauergrünland

Diese Anforderungen ändern sich häufig, daher sollten landwirtschaftliche Unternehmer stets über die aktuellen Auflagen informiert sein.

Wer überprüft die Einhaltung?

Veterinärämter, Naturschutzbehörden und Landwirtschaftsämter vor Ort überprüfen die Einhaltung der Auflagen. Landwirte müssen während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein, um Vor-Ort-Kontrollen zu ermöglichen. Andernfalls besteht die Gefahr von Sanktionen oder der Ablehnung von Beihilfeanträgen.

Grundsätze bei Sanktionierungen

Behörden müssen bestimmte Grundsätze bei Sanktionierungen beachten:

  • Sanktionen können nur gegen den antragstellenden Landwirt verhängt werden, wenn ihm der Verstoß anzulasten ist.
  • Verstöße müssen die landwirtschaftliche Tätigkeit oder Fläche des Betriebs betreffen.
  • Die Höhe der Sanktionierung und die Begründung für die Klassifizierung als leicht, mittel oder schwer müssen im Bescheid angegeben werden.

Fehlt eine ausreichende Begründung im Bescheid, kann die Behörde im Klagefall weitere Begründungen vorbringen. Wenn die Begründung der Sanktionierungshöhe im Bescheid komplett fehlt, ist die Sanktionierung bereits rechtswidrig.

Höhe der Sanktionen

Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach der Schwere und Wiederholung der Verstöße. Es gibt verschiedene Kategorien von Verstößen und entsprechende Sanktionierungen:

  • Geringfügige Verstöße: Verwarnung mit einem Prozent Abzug der EU-Zahlungen. Wiederholter Verstoß führt zu weiteren Sanktionen.
  • Erstmaliger fahrlässiger Verstoß: In der Regel drei Prozent Abzug, bei besonderen Umständen auch mehr oder weniger.
  • Mehrere fahrlässige Erstverstöße: Maximal fünf Prozent Sanktionierung, unabhängig von der Anzahl der Verstöße.
  • Wiederholte fahrlässige Verstöße: Gestaffelte Sanktionierung mit einem Faktor von drei. Kappungsgrenze bei 15 Prozent.
  • Vorsätzliche Verstöße: In der Regel 20 Prozent Sanktionierung, mit Ermessensspielraum der Behörde.
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Rechtliche Schritte gegen Sanktionen

Wenn ein Landwirt mit einer Sanktionierung nicht einverstanden ist, sollte er fristgerecht Widerspruch einlegen. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Es ist wichtig, die Fristen für Widerspruch und Klage einzuhalten, da die Sanktionierung sonst rechtskräftig wird.

Oft sind die ausgesprochenen Sanktionen falsch, da der vorgeworfene Verstoß nicht vorliegt. In einem Klageverfahren liegt die Beweispflicht bei der Behörde. Es kann auch die Begründung oder Höhe der Sanktionierung angegriffen werden.

Verhalten bei Vor-Ort-Kontrollen

Bei Vor-Ort-Kontrollen sollten Landwirte folgende Schritte beachten:

  • Kooperieren Sie mit den Kontrolleuren.
  • Erstellen Sie eine eigene Dokumentation mit Fotos und Notizen.
  • Nehmen Sie wenn möglich einen Zeugen mit.
  • Unterschreiben Sie das behördliche Protokoll nicht. Wenn Sie es unterschreiben, fügen Sie den Vermerk “Ich widerspreche den Angaben” hinzu.

Es ist wichtig, sich gegen unberechtigte Sanktionen zu wehren. In vielen Fällen liegen die Fehler bei den Behörden. Landwirte haben gute Chancen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen und sich gegen ungerechtfertigte Sanktionen zu verteidigen.