Darf ich eigentlich? Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln

Darf ich eigentlich?         Kin­des­wohl­ge­fähr­dung erkennen und richtig handeln

Kindeswohlgefährdung ist oft nicht einfach zu erkennen. Das verunsichert aufmerksame Menschen, denn sie möchten gefährdeten Kindern helfen, ohne die betreffende Familie in Schwierigkeiten zu bringen. In diesem Artikel findest du Tipps, wie du bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung richtig handeln kannst.

Kindeswohlgefährdung: Definition und Gesetzeslage

Eltern haben die Pflicht, die Pflege und Erziehung ihres Kindes zu übernehmen und dessen Wohl zu gewährleisten. Wenn Eltern oder andere Erziehungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann ein Kind in schweren Fällen auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten von der Familie getrennt werden. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes unmittelbar beeinträchtigt oder bedroht ist und die Erziehungsberechtigten diesen Zustand nicht abstellen können oder wollen. Das Jugendamt hat einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und muss aktiv werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen.

Beispiele für Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung kann in verschiedenen Formen auftreten, zum Beispiel durch Vernachlässigung des Kindes, Vernachlässigung weiterer elterlicher Pflichten, körperliche Gewalt, psychische oder seelische Misshandlung, sexueller Missbrauch oder Überbehütung.

Anzeichen für Kindeswohlgefährdung

Es gibt typische Kriterien, anhand derer sich zeigen kann, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Dazu gehören körperliche Merkmale wie Spuren von Gewalt, mangelnde Hygiene oder Schlaf- und Essstörungen. Auch das Verhalten des Kindes kann auf eine Kindeswohlgefährdung hinweisen, wie beispielsweise Aggressivität oder selbstverletzendes Verhalten.

Kindeswohlgefährdung melden: So handelst du richtig

Für Außenstehende ist es oft schwierig, eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Dennoch sollte man bei Verdacht nicht einfach wegsehen. Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Verdachtsmomenten nachzugehen. Wenn du einen Verdacht hast, solltest du dich darauf einstellen, dass das Jugendamt konkrete Rückfragen stellt. Es ist wichtig, sämtliche verdächtigen Punkte vorher zu notieren, um nichts zu vergessen und keine Spekulationen anzustellen. Du kannst deinen Verdacht anonym beim Jugendamt melden, wenn du keine Rückmeldung erhalten möchtest.

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Kindeswohlgefährdung ist ein sensibles Thema, bei dem es um das Wohl und die Sicherheit von Kindern geht. Es ist wichtig, dass wir achtsam sind und bei Verdacht aktiv handeln, um gefährdeten Kindern zu helfen.