Euer Auto ist schmutzig und könnte dringend eine Politur vertragen? Welcher Tag eignet sich da besser als der Sonntag: Man hat meistens nichts geplant und deshalb jede Menge Zeit für die Autopflege.
Aber darf man sonntags überhaupt das Auto waschen? Schließlich steht schon im Grundgesetz (Art.140), dass der Sonntag gesetzlich geschützt ist. Wir klären auf, ob ihr sonntags den Wagen sauber machen dürft und worauf ihr achten müsst.
Das sagt das Gesetz zum Autowaschen am Sonntag
Ganz allgemein: Was am Sonntag und an Feiertagen erlaubt ist, wird gesetzlich geregelt – im sogenannten Feiertagsgesetz. Das Gesetz von NRW besagt: „An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören“. Darunter kann – muss aber nicht – das Säubern des Autos fallen. Tatsächlich ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Hier dürft ihr das Auto sonntags NICHT waschen
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist das sonntägliche Waschen von Autos nicht gestattet. Das heißt:
- Waschanlagen bleiben geschlossen.
- Auch die SB-Waschboxen an Tankstellen bleiben zu.
- Ihr dürft euer Auto auch nicht zu Hause oder im Garten putzen.
Letzteres hat allerdings weniger mit der Sonntagsruhe zu tun als vielmehr mit dem Umweltschutz. Denn vielerorts muss sichergestellt werden, dass ihr mit eurem Wischwasser nicht das Grundwasser verunreinigt. Es können empfindliche Bußgelder winken.
Sonntags das Auto waschen: Hier ist es erlaubt
Erlaubt ist die sonntägliche Autoreinigung hingegen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hier bleiben die Waschanlagen sonntags geöffnet. Aber auch hier gibt es je nach Bundesland spezifische Regeln. Und: In diesen Bundesländern wird der heimische Waschspaß in Hof und Garten ebenfalls kritisch betrachtet. Informiert euch unbedingt vor Ort, was zulässig ist!
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Sonderregelungen in den Bundesländern
Das Auto sonntags zu waschen, ist in einigen Bundesländern erlaubt. Es gibt allerdings bestimmte Ausnahmen und Vorschriften. Diese Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern:
- Bayern: Hier wird die Wascherlaubnis den Kommunen überlassen. Diese müssen sich laut Feiertagsgesetz jedoch daran halten, dass der Betrieb einer Waschanlage nicht vor 12 Uhr erfolgen darf und nicht an den folgenden gesetzlichen Feiertagen gewaschen wird: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtstag.
- Berlin: Zwar ist in Berlin das Auto waschen eigentlich nicht erlaubt, unter der „Bedürfnisgewerbeverordnung“ ist es aber dennoch gestattet, Personen an Sonn- und Feiertagen in Waschanlagen zu beschäftigen. Ausnahme: Weihnachtsfeiertage, Neujahr, Karfreitag, 1. und 2. Osterfeiertag, 1. Mai und Pfingsten.
- Brandenburg: In Brandenburg ist das Waschen erlaubt, sofern die Feiertagsruhe nicht gestört wird. Laut Gesetz besteht außerdem am ersten Weihnachtfeiertag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Reformationsfest, Volkstrauertag und am Totensonntag ein Verbot. Auch während des Gottesdienstes müssen die Anlagen stillstehen.
- Hamburg: In Hamburg dürft ihr euer Auto sonntags in Gewerbe- oder Industriegebieten zwischen 13 und 19 Uhr waschen. Ausgenommen davon sind laut Feiertagsverordnung gesetzliche Feiertage, die auf Sonntage fallen, sowie Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag.
- Hessen: Auch hier liegt die Verantwortung bei den Kommunen. Dabei dürfen jedoch nur vollautomatische, geschlossene Waschanlagen genehmigt werden, die zu Tankstellen gehören. Außerdem gibt es laut Feiertagsgesetz Zeitfenster. Zwischen dem 1. Mai und dem 31. August können die Waschanlagen von 7 bis 21 Uhr öffnen, ansonsten nur bis 20 Uhr. Zudem darf an den Feiertagen Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag auch in Hessen das Auto nicht gewaschen werden.
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Reinigung ist laut Gesetz am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht gestattet.
- Sachsen-Anhalt: Grundsätzlich ist die Wäsche an Sonntagen erlaubt. Ausgenommen sind laut Feiertagsgesetz lediglich Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie Sonntage, die zugleich staatlich anerkannte Feiertage sind.
- Sachsen: In diesem Bundesland dürfen nach Gesetz vollautomatische Waschanlagen an Tankstellen an Sonntagen von 8 bis 20 Uhr betrieben werden, wenn sie in „geschlossener Bauform“ bestehen. Selbstwaschanlagen an Tankstellen sind zwischen 12 und 20 Uhr zulässig. Ist die automatische oder Selbstwaschanlage in einem Gewerbegebiet, dürft ihr sie zwischen 12 und 20 Uhr nutzen.
- Schleswig-Holstein: „Automatische Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge“ sind vom Feiertagsgesetz des Bundeslandes ausgenommen. Es gibt also keine Einschränkungen.
- Thüringen: In Thüringen wird dann eine Erlaubnis erteilt, wenn sichergestellt werden kann, dass die „Störung der Feiertagsruhe der Bevölkerung“ ausgeschlossen werden kann, wie es im Feiertagsgesetz des Landes heißt. Die Erlaubnis geben Landkreise, kreisfreie Städte oder die Gemeinden.