Das 49-Euro-Ticket: Alle wichtigen Informationen zu Startdatum, Gültigkeit und Finanzierung

Das 49-Euro-Ticket: Alle wichtigen Informationen zu Startdatum, Gültigkeit und Finanzierung

Es ist beschlossen: Das deutschlandweite 49-Euro-Ticket für den Nahverkehr wird eingeführt. Erfahre hier alle wichtigen Details dazu.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des dritten Entlastungspakets die Einführung des 49-Euro-Tickets beschlossen. Dieses Ticket soll den öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen und der Nachfolger des 9-Euro-Tickets sein, das von Juni bis August erhältlich war. Mit dem “Flatrate für den Regionalverkehr” können Reisende und Pendler problemlos über Landes- und Tarifgrenzen hinweg fahren, ohne sich mit unterschiedlichen Nahverkehrstarifen herumschlagen zu müssen. Einige Details sind bereits bekannt, während andere noch von Bund, Ländern und Verkehrsunternehmen geklärt werden müssen.

Starttermin: Wann wird das 49-Euro-Ticket eingeführt?

Ursprünglich wurde der Starttermin für das Deutschlandticket am 1. Januar 2023 angestrebt, doch aufgrund von ungeklärten Fragen zur Finanzierung verzögerte sich die Einführung. Nun wurde jedoch die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat die Vereinbarung über die Finanzierung zwischen Bund und Ländern gebilligt. Der offizielle Starttermin ist der 1. Mai, und der Verkauf beginnt ab dem 3. April.

Symbolbild zum 49-Euro-Ticket

Wie viel kostet das 49-Euro-Ticket?

Das Ticket wird vorerst 49 Euro pro Monat kosten. Dabei handelt es sich jedoch um einen Einführungspreis. Spätere Preiserhöhungen sind nicht ausgeschlossen und laut Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sogar sehr wahrscheinlich. Eine Dynamisierung in Form eines automatischen Inflationsausgleichs ist ab dem zweiten Jahr geplant.

LESEN  Die besten gebrauchten Limousinen unter 10.000 Euro

Welche Verkehrsmittel sind mit dem Ticket nutzbar?

Mit dem 49-Euro-Ticket dürfen Besitzer alle Linienbusse, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Nah- und Regionalverkehrszüge der 2. Klasse in Deutschland nutzen. Dazu gehören die Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und der Interregioexpress (IRE).

Ist der Fernverkehr mit dem Ticket nutzbar?

Im Fernverkehr, wie zum Beispiel im ICE, EC oder IC, oder in Fernbussen wird das Deutschlandticket nicht gültig sein. Das wurde von der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bestätigt. Auch Flixtrain ist von der Nutzung ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn weist außerdem darauf hin, dass das 49-Euro-Ticket in RE-Zügen, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, ebenfalls nicht gültig ist.

Wo kann man das Ticket kaufen?

Das Deutschlandticket wird digital über eine App auf dem Handy oder als Chipkarte im monatlich kündbaren Abo erhältlich sein. Zusätzlich ist bis Ende des Jahres eine Papierbestätigung mit QR-Code geplant. Das Ticket wird unter anderem auf der Webseite bahn.de und den Apps “DB Navigator” oder “DB Streckenagent” sowie in den DB-Reisezentren erhältlich sein. Auch viele andere Verkehrsunternehmen werden das Ticket auf ihren Vertriebskanälen verkaufen.

Was passiert mit meinem bestehenden Abo?

Anders als beim 9-Euro-Ticket wird es keine automatische Umstellung von einem bereits bestehenden Abo auf das Deutschlandticket geben. Die meisten Verkehrsunternehmen und Verbünde bieten jedoch einen reibungslosen Wechsel zum 49-Euro-Ticket an. Zum Beispiel kann der Wechsel des Abos im Aboportal unter www.bahn.de/aboportal eingeleitet werden, wie die Deutsche Bahn informiert.

Darf ich mein Fahrrad mitnehmen?

Bei der Fahrradmitnahme müssen Reisende die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen beachten. Wenn für ein Tarifgebiet eine Fahrradkarte erforderlich ist, gilt das auch bei Fahrten mit dem Deutschlandticket. Die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ist nur erlaubt, wenn sie auf der genutzten Strecke oder im durchfahrenen Tarifgebiet gestattet ist.

LESEN  Günstige Leasingangebote für Neuwagen auf MeinAuto.de

Wie wird das Deutschlandticket finanziert?

Ursprünglich hatten sich viele Verkehrsverbünde gegen die Vorbereitung des Tickets ohne weitere finanzielle Zusagen gestellt. Mittlerweile haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, das 49-Euro-Ticket gemeinsam zu finanzieren. Beide Seiten werden hierfür 1,5 Milliarden Euro bereitstellen. Zusätzlich werden mögliche Mehrkosten, die Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr durch Mindereinnahmen entstehen, ebenfalls gemeinsam getragen. Die genaue Finanzierung nach 2023 ist jedoch noch nicht festgelegt.

Wird es ein günstigeres Ticket für ärmere Menschen geben?

Eine Umfrage ergab, dass fast die Hälfte der Befragten das 49-Euro-Ticket nicht kaufen möchte. Ein Grund könnte sein, dass es für einige Menschen immer noch zu teuer ist. Der Sozialverband Deutschland begrüßt das 49-Euro-Ticket zwar als Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket, kritisiert jedoch gleichzeitig, dass 49 Euro für einige Menschen zu viel sind. Aus diesem Grund fordert der Verband weiterhin ein 365-Euro-Ticket, das sozial verträglich wäre. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Ticket ebenfalls für zu teuer und fordert ein bundesweit einheitliches 29-Euro-Ticket.

Es wird sich voraussichtlich darauf hinauslaufen, dass die einzelnen Länder selbst entscheiden, ob es ein vergünstigtes Deutschlandticket oder ein zusätzliches günstigeres Monatsticket für junge Leute, Ältere oder Menschen mit geringem Einkommen im Nahverkehr geben wird. Hessen plant beispielsweise ein zusätzliches vergünstigtes Nahverkehrsticket für Geringverdienende – den “Hessenpass Mobil”, der monatlich 31 Euro kosten soll.

Einschränkungen der Fahrgastrechte beim Deutschlandticket

Verbraucherschützer befürchten Einschränkungen der Fahrgastrechte für Inhaber des Deutschlandtickets. Normalerweise können Fahrgäste mit einer Fahrkarte, die ausschließlich im Nahverkehr gültig ist, bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten im Nah- oder Regionalverkehr auf eine Fernverkehrsverbindung (IC oder ICE) ausweichen und erhalten die zusätzlichen Kosten erstattet. Bei Nutzung des Deutschlandtickets könnte diese Regelung jedoch nicht gelten, da es als “erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt” eingestuft wird.

LESEN  So funktioniert die Kfz-Zulassung in Pankow

Das Gleiche gilt, wenn Reisende aufgrund von Verspätungen im Nahverkehr ihren gebuchten IC oder ICE verpassen – eine Erstattung ist dann wohl ausgeschlossen. Das liegt daran, dass zwei separate Beförderungsverträge abgeschlossen wurden, die fahrgastrechtlich getrennt betrachtet werden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher, dass die Deutsche Bahn die Integration des Deutschlandtickets ermöglicht, um die Fahrgäste während der gesamten Reise abzusichern. Dadurch würde die Kundenzufriedenheit steigen und Bahnfahren attraktiver werden.