Willkommen zum 1×1 des Arbeitsrechts! In diesem Artikel werden wir einige grundlegende Fragen zum Thema Regelungsabrede beantworten. Als Betriebsrat sind Sie sicherlich mit diesem Konzept vertraut, aber lassen Sie uns doch einen genaueren Blick darauf werfen.
Was ist eine Regelungsabrede und welche Bedeutung hat sie?
Als Betriebsrat vertreten Sie die Interessen der Belegschaft. Sie treffen verschiedene Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, entweder in Form einer Regelungsabrede oder einer Betriebsvereinbarung. Regelungsabreden haben keine “gesetzesgleiche” Wirkung wie Betriebsvereinbarungen, sondern entfalten ihre Wirkung nur zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Regelungsabreden ausreichend sind, um die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung zu wahren, es sei denn, das Gesetz schreibt ausdrücklich eine Betriebsvereinbarung vor.
Wie unterscheidet man eine Regelungsabrede von einer Betriebsvereinbarung?
Der Hauptunterschied zwischen den beiden liegt in ihrer normativen Wirkung. Eine Betriebsvereinbarung entfaltet eine solche Wirkung, während eine Regelungsabrede dies nicht tut. Regelungsabreden sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, haben jedoch keine “gesetzesgleiche” Wirkung. Sie wirken nur zwischen den Vertragsparteien selbst. Im Gegensatz dazu können Betriebsvereinbarungen ihre Wirkung über die Amtszeit des Betriebsrats hinaus behalten.
Über welchen Zeitraum gilt eine Regelungsabrede?
Eine Regelungsabrede kann entweder befristet oder unbefristet sein. Sie kann auch unter bestimmten Bedingungen enden, wie zum Beispiel bei Erreichung des vereinbarten Zwecks.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Regelungsabrede abschließen?
Da Regelungsabreden keiner bestimmten Form unterliegen, können sie mündlich oder sogar stillschweigend getroffen werden. Es ist jedoch ratsam, die Schriftform zu wahren, um Beweisbarkeit und Klarheit zu gewährleisten.
Für wen gilt die Regelungsabrede?
Regelungsabreden gelten nur zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und haben keine direkte Wirkung auf die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss die Vereinbarungen gegenüber den Arbeitnehmern umsetzen.
Welche Angelegenheiten können Sie in einer Regelungsabrede regeln?
Grundsätzlich können Sie als Betriebsrat in einer Regelungsabrede alle Fragen regeln, die in Ihre Zuständigkeit fallen. Das umfasst sowohl erzwingbare Mitbestimmung als auch nicht erzwingbare Mitwirkung, sofern das Gesetz keine Betriebsvereinbarung vorschreibt.
Grenzen der Regelungsbefugnis und andere Aspekte
Beachten Sie, dass Regelungsabreden bestimmten Grenzen unterliegen, zum Beispiel aufgrund von Tarifvorrang oder Tariföffnungsklauseln in Tarifverträgen. Sie können auch auf verschiedene Arten enden, wie zum Beispiel durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung.
Das waren einige grundlegende Aspekte zum Thema Regelungsabrede. Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen!