Das Asylverfahren in Deutschland: Ein detaillierter Überblick

Das Asylverfahren im Detail: So läuft das Verfahren ab

Das Asylverfahren im Detail: So läuft das Verfahren ab

Flüchtlinge, die nach einer langen und gefährlichen Flucht deutschen Boden erreichen, haben die Möglichkeit, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen. Wenn das anschließende Asylverfahren erfolgreich durchlaufen wird, dürfen sie mindestens ein bis drei Jahre im Land bleiben. Danach wird in der Regel erneut geprüft, ob eine Rückreise in das Heimatland möglich ist oder ob die Asylgründe weiterhin bestehen. Doch wie genau läuft ein Asylverfahren ab? In diesem Artikel geben wir einen detaillierten Überblick über die einzelnen Schritte des Verfahrens in Deutschland.

Der Ablauf beim Asylverfahren: Schritt für Schritt durch die Bürokratie

Das deutsche Asylverfahren unterteilt sich nach der Ankunft der Flüchtlinge in folgende Schritte:

  • Verteilung nach dem EASY-System
  • Erfassung der Personendaten
  • Antragstellung
  • Antragsbearbeitung
    • Anhörung
    • Mögliche Entscheidungen
  • Eventuell: Einsatz der Rechtsmittel gegen die Entscheidung.

Zuallererst schauen wir uns die einzelnen Etappen genauer an.

Nach der Ankunft in Deutschland folgt die Verteilung in die Bundesländer

Nach der Ankunft in Deutschland müssen sich die Flüchtlinge bei einer Erstaufnahme-Einrichtung melden. Dort wird ermittelt, in welchem Bundesland das Asylverfahren durchgeführt werden soll. Das EASY-System (Erstverteilung der ASYlbegehrenden) kommt hier zum Tragen und gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber im Bundesgebiet. Falls erforderlich, erhalten die Betroffenen ein Zugticket und ein Lunchpaket für die Reise in ein anderes Bundesland, wo sie sich erneut in der dortigen Erstaufnahme-Einrichtung melden müssen.

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Schritt 2: Die Erfassung der Identität

Bevor ein Antrag auf Asyl gestellt werden kann, müssen die Flüchtlinge identifiziert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist dazu berechtigt, Passfotos anzufertigen und Fingerabdrücke zu nehmen. Diese Daten werden anschließend in die europäische Datenbank Eurodac eingepflegt, um festzustellen, ob der Betreffende bereits in einem Asylverfahren im europäischen Ausland involviert ist oder abgewiesen wurde.

Asyl beantragen

Wenn sich herausstellt, dass ein Flüchtling noch keinen Asylantrag in Europa gestellt hat, kann das eigentliche Asylverfahren in Deutschland beginnen. Der Antrag wird persönlich bei der örtlichen Niederlassung des BAMF gestellt. Nach der Antragsstellung werden in der Regel erneut Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht. Zudem wird eine elektronische Akte angelegt, in der sämtliche Daten und Entscheidungen festgehalten werden.

Antragsbearbeitung

Nach der Antragstellung erhalten die Flüchtlinge in der Regel einen weiteren Termin zur persönlichen Anhörung beim BAMF. Zusätzlich erhalten sie einen Laufzettel, der verschiedene Punkte enthält, wie einen Arztbesuch und einen Besuch in einer Beratungsstelle. Während der Antragsbearbeitung müssen die Asylbewerber in der ihnen zugewiesenen Einrichtung wohnen.

Die persönliche Anhörung ist eine entscheidende Etappe des Asylverfahrens. Hier haben die Flüchtlinge die Möglichkeit und Pflicht, ihre Situation darzustellen. Es ist wichtig, gut vorbereitet zur Anhörung zu erscheinen und die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Entscheidung über den Asylantrag kann einige Zeit in Anspruch nehmen, in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten.

Zu diesen Status kann das Asylverfahren führen

Ein Asylverfahren kann verschiedene Ausgänge nehmen. Betroffene können einen der folgenden Status mit Bleiberecht erlangen:

  • Asylberechtigung nach Art. 16a Grundgesetz – unter Umständen mit Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
  • Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Flüchtlingskonvention ohne Asylberechtigung
  • Subsidiärer Schutz – Ablehnung des Flüchtlingsstatus und der Asylberechtigung
  • Duldung – Ablehnung des Flüchtlingsstatus, der Asylberechtigung und des subsidiären Schutzes
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Wenn keiner dieser Status zutrifft, wird der Asylantrag in der Regel abgelehnt und es besteht eine Ausreisepflicht.

Gegen die Entscheidung vorgehen: Diese Mittel stehen im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung

Wenn Flüchtlinge mit dem Ausgang ihres Asylverfahrens nicht einverstanden sind, können sie gegen die Entscheidung des BAMF Klage einlegen. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde oder ihnen lediglich subsidiärer Schutz gewährt wurde. Die Fristen zur Klageerhebung betragen zwei Wochen bei Ablehnung der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und eine Woche bei einer als “offensichtlich unbegründet” abgelehnten Antragstellung. Die Klage wird beim Verwaltungsgericht mit Hilfe eines Rechtsanwalts eingereicht.

Sonderfälle: Flughafenverfahren und Dublin-Verfahren

Es gibt spezifische Fälle, in denen der oben beschriebene Verfahrensablauf abweichen kann. Ein Beispiel dafür ist das Flughafenverfahren, das seit 1993 in Deutschland existiert. Es wird bei Flüchtlingen angewendet, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen und an der Grenzbehörde um Asyl bitten. Das Flughafenverfahren findet vor der eigentlichen Einreise statt und wird innerhalb von zwei Tagen abgeschlossen.

Ein weiteres Verfahren ist das Dublin-Verfahren, das seit 2013 in der Europäischen Union gilt. Gemäß Dublin III muss das Asylverfahren in dem Land durchgeführt werden, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal die EU betreten hat. Die Zuständigkeit wird entweder durch den Abgleich mit der Datenbank Eurodac oder durch eine Befragung des Flüchtlings ermittelt. Falls ein anderes Land zuständig ist, wird ein Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen gestellt.

Das Asylverfahren in Deutschland unterliegt dem Asylgesetz, das spezifische Bestimmungen für die einzelnen Schritte des Verfahrens enthält. Personen, die den Verlauf des Verfahrens manipulieren oder falsche Aussagen machen, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

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Jetzt haben Sie einen detaillierten Überblick über das Asylverfahren in Deutschland. Wenn Sie weitere Informationen oder Anlaufstellen benötigen, finden Sie diese in unserem Artikel.