Die Bewertung der Grundsteuer erfolgt nach dem Ertragswertverfahren. Dieses Verfahren wird für Wohngrundstücke wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum angewendet. Der Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Bewertungsverfahren und den einzelnen Schritten zur Ermittlung des Grundsteuerwerts befassen.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist speziell für Wohngrundstücke geeignet. Der neue Grundsteuerwert ergibt sich aus dem Produkt des kapitalisierten Reinertrags und dem abgezinsten Bodenwert. Für selbstständig nutzbare Teilflächen wird zusätzlich ein Bodenwert hinzugerechnet.
Der kapitalisierte Reinertrag
Die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags erfordert bestimmte Angaben. Dazu gehören die Restnutzungsdauer, die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert, der Rohertrag des Grundstücks und die Bewirtschaftungskosten. Ein Liegenschaftszins und ein daraus abgeleiteter Vervielfältiger spielen ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung des kapitalisierten Reinertrags.
Die Restnutzungsdauer
Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer beträgt für Wohngrundstücke einheitlich 80 Jahre. Die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes beträgt mindestens 30 % der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer. Das Alter des Gebäudes wird durch Abzug des Baujahres vom Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts bestimmt. Bei einer Kernsanierung wird die Nutzungsdauer verlängert.
Die Ermittlung des Rohertrags
Der jährliche Rohertrag des Grundstücks wird anhand typisierter monatlicher Nettokaltmieten berechnet. Die Nettokaltmieten werden für verschiedene Grundstücksarten und Wohnflächengruppen festgelegt. Für Garagen- und Tiefgaragenstellplätze sowie für sonstige Außenstellplätze gibt es spezifische Werte. Zu- und Abschläge je nach Mietniveaustufen können ebenfalls berücksichtigt werden.
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten umfassen die jährlichen Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis. Diese Kosten werden pauschaliert und durch einen prozentualen Wert vom Rohertrag abgezogen.
Der Liegenschaftszins
Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz, mit dem der Wert von Grundstücken verzinst wird. Je nach Grundstücksart gelten unterschiedliche Zinssätze. Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Liegenschaftszinssatz entsprechend angepasst.
Der abgezinste Bodenwert
Für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts werden verschiedene Faktoren benötigt, wie der Bodenwert bzw. Bodenrichtwert, der Abzinsungsfaktor, die Grundstücksart, das Alter und die Grundstücksgröße.
Der Grundsteuerwert
Der neue Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. Es wird geprüft, ob der Grundsteuerwert über dem Mindestwert liegt. Der Grundsteuermessbetrag wird dann anhand des Grundsteuerwerts ermittelt.
Abschließend wird die tatsächliche Höhe der Grundsteuer durch den Hebesatz der jeweiligen Kommune festgelegt.
In diesem Artikel haben wir das Bewertungsverfahren bei der Grundsteuer näher betrachtet. Es ist wichtig, die einzelnen Schritte und Faktoren zu berücksichtigen, um den Grundsteuerwert korrekt zu ermitteln.
Die Bewertung der Grundsteuer erfolgt nach dem Ertragswertverfahren. Dieses Verfahren wird für Wohngrundstücke wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum angewendet. Der Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Bewertungsverfahren und den einzelnen Schritten zur Ermittlung des Grundsteuerwerts befassen.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist speziell für Wohngrundstücke geeignet. Der neue Grundsteuerwert ergibt sich aus dem Produkt des kapitalisierten Reinertrags und dem abgezinsten Bodenwert. Für selbstständig nutzbare Teilflächen wird zusätzlich ein Bodenwert hinzugerechnet.
Der kapitalisierte Reinertrag
Die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags erfordert bestimmte Angaben. Dazu gehören die Restnutzungsdauer, die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert, der Rohertrag des Grundstücks und die Bewirtschaftungskosten. Ein Liegenschaftszins und ein daraus abgeleiteter Vervielfältiger spielen ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung des kapitalisierten Reinertrags.
Die Restnutzungsdauer
Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer beträgt für Wohngrundstücke einheitlich 80 Jahre. Die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes beträgt mindestens 30 % der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer. Das Alter des Gebäudes wird durch Abzug des Baujahres vom Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts bestimmt. Bei einer Kernsanierung wird die Nutzungsdauer verlängert.
Die Ermittlung des Rohertrags
Der jährliche Rohertrag des Grundstücks wird anhand typisierter monatlicher Nettokaltmieten berechnet. Die Nettokaltmieten werden für verschiedene Grundstücksarten und Wohnflächengruppen festgelegt. Für Garagen- und Tiefgaragenstellplätze sowie für sonstige Außenstellplätze gibt es spezifische Werte. Zu- und Abschläge je nach Mietniveaustufen können ebenfalls berücksichtigt werden.
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten umfassen die jährlichen Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis. Diese Kosten werden pauschaliert und durch einen prozentualen Wert vom Rohertrag abgezogen.
Der Liegenschaftszins
Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz, mit dem der Wert von Grundstücken verzinst wird. Je nach Grundstücksart gelten unterschiedliche Zinssätze. Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Liegenschaftszinssatz entsprechend angepasst.
Der abgezinste Bodenwert
Für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts werden verschiedene Faktoren benötigt, wie der Bodenwert bzw. Bodenrichtwert, der Abzinsungsfaktor, die Grundstücksart, das Alter und die Grundstücksgröße.
Der Grundsteuerwert
Der neue Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. Es wird geprüft, ob der Grundsteuerwert über dem Mindestwert liegt. Der Grundsteuermessbetrag wird dann anhand des Grundsteuerwerts ermittelt.
Abschließend wird die tatsächliche Höhe der Grundsteuer durch den Hebesatz der jeweiligen Kommune festgelegt.
In diesem Artikel haben wir das Bewertungsverfahren bei der Grundsteuer näher betrachtet. Es ist wichtig, die einzelnen Schritte und Faktoren zu berücksichtigen, um den Grundsteuerwert korrekt zu ermitteln.
Die Bewertung der Grundsteuer erfolgt nach dem Ertragswertverfahren. Dieses Verfahren wird für Wohngrundstücke wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum angewendet. Der Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Bewertungsverfahren und den einzelnen Schritten zur Ermittlung des Grundsteuerwerts befassen.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist speziell für Wohngrundstücke geeignet. Der neue Grundsteuerwert ergibt sich aus dem Produkt des kapitalisierten Reinertrags und dem abgezinsten Bodenwert. Für selbstständig nutzbare Teilflächen wird zusätzlich ein Bodenwert hinzugerechnet.
Der kapitalisierte Reinertrag
Die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags erfordert bestimmte Angaben. Dazu gehören die Restnutzungsdauer, die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert, der Rohertrag des Grundstücks und die Bewirtschaftungskosten. Ein Liegenschaftszins und ein daraus abgeleiteter Vervielfältiger spielen ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung des kapitalisierten Reinertrags.
Die Restnutzungsdauer
Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer beträgt für Wohngrundstücke einheitlich 80 Jahre. Die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes beträgt mindestens 30 % der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer. Das Alter des Gebäudes wird durch Abzug des Baujahres vom Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts bestimmt. Bei einer Kernsanierung wird die Nutzungsdauer verlängert.
Die Ermittlung des Rohertrags
Der jährliche Rohertrag des Grundstücks wird anhand typisierter monatlicher Nettokaltmieten berechnet. Die Nettokaltmieten werden für verschiedene Grundstücksarten und Wohnflächengruppen festgelegt. Für Garagen- und Tiefgaragenstellplätze sowie für sonstige Außenstellplätze gibt es spezifische Werte. Zu- und Abschläge je nach Mietniveaustufen können ebenfalls berücksichtigt werden.
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten umfassen die jährlichen Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis. Diese Kosten werden pauschaliert und durch einen prozentualen Wert vom Rohertrag abgezogen.
Der Liegenschaftszins
Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz, mit dem der Wert von Grundstücken verzinst wird. Je nach Grundstücksart gelten unterschiedliche Zinssätze. Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Liegenschaftszinssatz entsprechend angepasst.
Der abgezinste Bodenwert
Für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts werden verschiedene Faktoren benötigt, wie der Bodenwert bzw. Bodenrichtwert, der Abzinsungsfaktor, die Grundstücksart, das Alter und die Grundstücksgröße.
Der Grundsteuerwert
Der neue Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. Es wird geprüft, ob der Grundsteuerwert über dem Mindestwert liegt. Der Grundsteuermessbetrag wird dann anhand des Grundsteuerwerts ermittelt.
Abschließend wird die tatsächliche Höhe der Grundsteuer durch den Hebesatz der jeweiligen Kommune festgelegt.
In diesem Artikel haben wir das Bewertungsverfahren bei der Grundsteuer näher betrachtet. Es ist wichtig, die einzelnen Schritte und Faktoren zu berücksichtigen, um den Grundsteuerwert korrekt zu ermitteln.
Die Bewertung der Grundsteuer erfolgt nach dem Ertragswertverfahren. Dieses Verfahren wird für Wohngrundstücke wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum angewendet. Der Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Bewertungsverfahren und den einzelnen Schritten zur Ermittlung des Grundsteuerwerts befassen.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist speziell für Wohngrundstücke geeignet. Der neue Grundsteuerwert ergibt sich aus dem Produkt des kapitalisierten Reinertrags und dem abgezinsten Bodenwert. Für selbstständig nutzbare Teilflächen wird zusätzlich ein Bodenwert hinzugerechnet.
Der kapitalisierte Reinertrag
Die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags erfordert bestimmte Angaben. Dazu gehören die Restnutzungsdauer, die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert, der Rohertrag des Grundstücks und die Bewirtschaftungskosten. Ein Liegenschaftszins und ein daraus abgeleiteter Vervielfältiger spielen ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung des kapitalisierten Reinertrags.
Die Restnutzungsdauer
Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer beträgt für Wohngrundstücke einheitlich 80 Jahre. Die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes beträgt mindestens 30 % der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer. Das Alter des Gebäudes wird durch Abzug des Baujahres vom Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts bestimmt. Bei einer Kernsanierung wird die Nutzungsdauer verlängert.
Die Ermittlung des Rohertrags
Der jährliche Rohertrag des Grundstücks wird anhand typisierter monatlicher Nettokaltmieten berechnet. Die Nettokaltmieten werden für verschiedene Grundstücksarten und Wohnflächengruppen festgelegt. Für Garagen- und Tiefgaragenstellplätze sowie für sonstige Außenstellplätze gibt es spezifische Werte. Zu- und Abschläge je nach Mietniveaustufen können ebenfalls berücksichtigt werden.
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten umfassen die jährlichen Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis. Diese Kosten werden pauschaliert und durch einen prozentualen Wert vom Rohertrag abgezogen.
Der Liegenschaftszins
Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz, mit dem der Wert von Grundstücken verzinst wird. Je nach Grundstücksart gelten unterschiedliche Zinssätze. Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Liegenschaftszinssatz entsprechend angepasst.
Der abgezinste Bodenwert
Für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts werden verschiedene Faktoren benötigt, wie der Bodenwert bzw. Bodenrichtwert, der Abzinsungsfaktor, die Grundstücksart, das Alter und die Grundstücksgröße.
Der Grundsteuerwert
Der neue Grundsteuerwert setzt sich aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem abgezinsten Bodenwert zusammen. Es wird geprüft, ob der Grundsteuerwert über dem Mindestwert liegt. Der Grundsteuermessbetrag wird dann anhand des Grundsteuerwerts ermittelt.
Abschließend wird die tatsächliche Höhe der Grundsteuer durch den Hebesatz der jeweiligen Kommune festgelegt.
In diesem Artikel haben wir das Bewertungsverfahren bei der Grundsteuer näher betrachtet. Es ist wichtig, die einzelnen Schritte und Faktoren zu berücksichtigen, um den Grundsteuerwert korrekt zu ermitteln.