Das Blitzerfoto: Erkennt Ihr euch oder fehlt es im Bußgeldbescheid?

Das Blitzerfoto: Erkennt Ihr euch oder fehlt es im Bußgeldbescheid?

Ihr wurdet geblitzt und fragt euch, ob das Blitzerfoto im Bußgeldbescheid vorhanden ist oder nicht? In diesem Artikel klären wir euch auf, ob das Foto zwingend enthalten sein muss und was ihr tun könnt, wenn ihr auf dem Bild nicht eindeutig erkennbar seid.

Das Blitzerfoto dient als Beweismittel im Bußgeldverfahren

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten gilt in Deutschland bei den meisten Verkehrsverstößen die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeugs grundsätzlich für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße bestraft werden kann, die mit seinem Auto begangen wurden – sofern er nicht auch zugleich der betroffene Fahrer war.

Um den Fahrer zu ermitteln, ist das Blitzerfoto von elementarer Wichtigkeit. Die deutschen Bußgeldbehörden bzw. die Polizei müssen den Schuldigen erst ermitteln, da Fahrer und Halter nicht automatisch dieselbe Person sein müssen. Durch das Kennzeichen können die Behörden jedoch den Halter ausfindig machen und bei diesem nachforschen, wer das Auto zum entsprechenden Zeitpunkt fuhr.

Geblitzt und kein Foto im Bußgeldbescheid abgebildet?

Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass ein Bußgeldbescheid ohne Foto als Beweis ungültig sei und nicht bezahlt werden muss. In der Praxis können Bußgeldbehörden das Blitzerfoto in Deutschland nicht grundsätzlich mitschicken. Ein Bußgeldbescheid kann also auch ohne Foto versandt werden, ohne dass er seine Gültigkeit verliert.

Außerdem muss nicht in jedem Fall ein Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldverfahren vorliegen. Es können auch andere Beweismittel wie ein Messprotokoll, Zeugenaussagen von Polizisten oder Videoaufnahmen in Betracht kommen. Darauf wird regelmäßig im Bußgeldbescheid hingewiesen.

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Geblitzt, aber auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar?

Blitzerfotos sind oft verpixelt, körnig und schwarzweiß. Doch seid ihr zumindest eindeutig identifizierbar auf dem Bild? Wenn Fahrer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar sind, kann ein Einspruch unter Umständen Erfolg haben.

Das Blitzerfoto dient als Beweismittel im Bußgeldverfahren und die Person am Steuer sollte deshalb eindeutig erkennbar und identifizierbar sein. Wenn ihr beispielsweise eine große Sonnenbrille tragt, eure Hand vor dem Gesicht habt oder es eine unglückliche Reflektion gibt, kann die Beweislast zu gering sein. Allerdings darf die Polizei den Fahrer anderweitig ermitteln, indem sie das Blitzerfoto mit Bildern auf Social-Media-Plattformen vergleicht oder den Beifahrer befragt. Auch wenn ihr beispielsweise als Mann beschuldigt werdet, das Blitzerfoto aber eine eindeutig weibliche Person zeigt, solltet ihr den Bußgeldbescheid nicht einfach beiseitelegen und auf einen Fehler der Bußgeldbehörde hoffen. Erhebt ihr nicht fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid – mit oder ohne erkennbaren Fahrer auf dem Blitzerfoto –, wird der Bescheid automatisch rechtskräftig.

Geblitzt, aber das Foto ist unscharf? Lassen Sie ggf. einen Anwalt Blitzerfoto und Akte prüfen

Wenn das Blitzerfoto so unscharf ist, dass ihr nicht zu erkennen seid, solltet ihr dennoch Einsicht beantragen. In vielen Fällen ist das Originalfoto nämlich deutlich schärfer und besser erkennbar. Oft endet der Einspruch damit im Sande. Ein unscharfes Foto im Bußgeldbescheid bedeutet also nicht automatisch, dass das Originalfoto ungültig ist.

Einige Blitzer liefern jedoch grundsätzlich Bilder in sehr schlechter Qualität. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein Fachmann kann anhand des Bildes einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

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