Das Brandenburger Hundegesetz: Tipps und Regeln für verantwortungsvolle Hundehalter

Das Brandenburger Hundegesetz: Tipps und Regeln für verantwortungsvolle Hundehalter

Du hast einen Hund oder möchtest dir einen anschaffen? Dann ist es wichtig, dass du dich über die gesetzlichen Bestimmungen informierst, die für die Hundehaltung in Brandenburg gelten. Im Brandenburgischen Vorschriftensystem sind alle relevanten Regelungen zusammengefasst, die du als Hundehalter kennen solltest. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Punkte, um deinen Vierbeiner sicher und verantwortungsvoll zu halten.

Halten von Hunden

Wenn du einen Hund in einem eingefriedeten Besitztum hältst, musst du sicherstellen, dass der Hund nicht unbeabsichtigt entweichen kann. Wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt, musst du zusätzlich eine ausbruchsichere Einfriedung haben und Warnschilder anbringen. Die Haltung von gefährlichen Hunden in Mehrfamilienhäusern ist nicht erlaubt, es sei denn, es liegen besondere örtliche Verhältnisse vor. Außerdem musst du eine Haftpflichtversicherung für deinen gefährlichen Hund abschließen und den Versicherungsnachweis erbringen.

Führen von Hunden

Wenn du deinen Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums führst, musst du sicherstellen, dass du ihn jederzeit beaufsichtigen und sicher führen kannst, um Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen zu vermeiden. Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen können. Es ist wichtig zu beachten, dass du nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen darfst. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur einen Hund führen. Gefährliche Hunde müssen zudem ein Halsband mit Namen und Adresse des Hundehalters tragen.

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Leinenpflicht und Maulkorbzwang

Es besteht eine generelle Leinenpflicht für Hunde in bestimmten Situationen wie öffentlichen Versammlungen, Sport- oder Campingplätzen und in umfriedeten Parkanlagen. Gefährliche Hunde müssen auch außerhalb des eingefriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine geführt werden. In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Hund immer einen Maulkorb tragen.

Mitnahmeverbot

Es ist nicht erlaubt, Hunde auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und in Badeanstalten mitzunehmen.

Untersagung des Haltens und Tötung von Hunden

Die örtliche Ordnungsbehörde kann das Halten eines Hundes untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder von dem Hund eine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Bei anhaltender Gefahr kann die Behörde die Sicherstellung des Hundes anordnen, wobei eine Tötung nur in Absprache mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen kann.

Anzeige- und Kennzeichnungspflicht

Halter von Hunden mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm müssen die Hundehaltung der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit vorlegen. Zudem müssen diese Hunde mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden.

Zucht, Ausbildung und Abrichten

Bei der Zucht von Hunden muss eine größtmögliche Vielfalt genetischer Verhaltensmerkmale sichergestellt werden, um eine selektive Steigerung von genetischen Aggressionsmerkmalen zu vermeiden. Die Zucht und das Abrichten von gefährlichen Hunden sind verboten. Bei der Ausbildung und Aufzucht eines Hundes sollte darauf geachtet werden, dass er sozialverträglich ist und dem Halter jederzeit folgt.

Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen vergleichbaren Eigenschaft ausgegangen werden kann. Bestimmte Rassen gelten aufgrund ihrer rassespezifischen Merkmale automatisch als gefährliche Hunde. Für diese Hunde gibt es spezielle Regelungen, wie zum Beispiel das Tragen eines Maulkorbs und das Vorzeigen eines Negativzeugnisses.

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Handelsverbot

Der gewerbliche Handel mit gefährlichen Hunden ist verboten, es sei denn, man verfügt über eine entsprechende Erlaubnis.

Erlaubnispflicht

Das Ausbilden, Abrichten und Halten von gefährlichen Hunden ist genehmigungspflichtig. Voraussetzungen für die Erlaubnis sind unter anderem das Mindestalter von 18 Jahren, die erforderliche Sachkunde, die Zuverlässigkeit des Halters, eine artgerechte Unterbringung sowie das Vorliegen eines berechtigten Interesses und einer Haftpflichtversicherung.

Sachkunde und Zuverlässigkeit

Um die Sachkunde für die Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen, muss man über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen zu vermeiden. Die Zuverlässigkeit wird anhand der Strafregisterauskunft geprüft und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers aufkommen lassen.

Übergabe und Erwerb gefährlicher Hunde

Die Übergabe eines gefährlichen Hundes darf nur an Personen erfolgen, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Der ehemalige Hundehalter muss die Aufgabe der Hundehaltung und die Daten des Erwerbers der zuständigen Ordnungsbehörde melden. Der Erwerber muss wiederum den Erwerb des Hundes der zuständigen Behörde anzeigen.

Ordnungswidrigkeiten

Bei Verstößen gegen die Hundeverordnung können Geldbußen verhängt werden. Die Höhe der Geldbuße variiert je nach Verstoß und kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Ausnahmeregelungen

Es gibt Ausnahmen von der Hundeverordnung für Diensthunde, Jagd- und Herdengebrauchshunde sowie für Blindenführ- und Behindertenbegleithunde, sofern der Verwendungszweck des Hundes nachgewiesen wird.

Diese Artikelzusammenfassung liefert dir einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Brandenburgischen Hundegesetzes. Wenn du genauere Informationen benötigst, empfehle ich dir, das Originaldokument des Gesetzes zu lesen. Denk daran, dass eine verantwortungsvolle Hundehaltung nicht nur gesetzliche Pflicht ist, sondern auch das Wohl deines Hundes und das Zusammenleben in der Gesellschaft sicherstellt.

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