Du träumst davon, in den USA zu arbeiten und mit Waren, Technologien oder Dienstleistungen Handel zu treiben? Dann könnte das E-1 Visum die Lösung für dich sein! In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über dieses Arbeitsvisum für Handeltreibende in den USA.
Was ist das E-1 Visum?
Das E-1 Visum, auch bekannt als Treaty Trader Visa oder Handelsvisum, ermöglicht es Schlüsselpersonen in Unternehmen, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten und dort Handel zu treiben. Dieses Arbeitsvisum ist eine Unterkategorie der E-Visa und bietet eine zeit- und kostensparende Alternative zu anderen Visaoptionen wie dem L-Visum.
Vorteile des E-1 Visums
Es gibt viele Vorteile, die das E-1 Visum mit sich bringt. Sobald ein Unternehmen “E-registriert” ist, können die Mitarbeitenden in einem vereinfachten Verfahren in das US-Unternehmen entsandt oder dort eingesetzt werden. Es ist kein aufwendiger Antrag mehr erforderlich, sondern lediglich ein persönliches Interviewtermin im zuständigen US-Konsulat. Das spart Zeit und Kosten.
Nachteile des E-1 Visums
Es gibt auch einige Nachteile, die mit dem E-1 Visum einhergehen. Die Staatsangehörigkeit der Mitarbeitenden muss der Staatsangehörigkeit des Unternehmens entsprechen. Das bedeutet, dass beispielsweise deutsche Unternehmen ausschließlich deutschen Staatsangehörigen ein E-1 Visum ausstellen können.
Voraussetzungen für das E-1 Visum
Sowohl das antragstellende Unternehmen als auch die Mitarbeitenden müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für das E-1 Visum in Frage zu kommen. Das Unternehmen muss unter anderem einen Investoren- oder Außenhandelsvertrag zwischen den USA und dem Land, dessen Nationalität das Unternehmen besitzt, vorweisen können. Außerdem muss ein regelmäßiger Handel mit den USA dokumentierbar und bereits vor Antragstellung erfolgt sein.
Beantragung des E-1 Visums
Die Beantragung des E-1 Visums erfolgt beim zuständigen US-Generalkonsulat des Vertragslandes. Für deutsche Unternehmen ist das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main zuständig. Der Antrag sollte Formulare wie DS-160 und DS-156E sowie verschiedene Nachweise enthalten. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Konsulat wird ein persönliches Interviewtermin vereinbart. Bei erfolgreicher Bewilligung ist das Unternehmen automatisch “E-registriert” und kann weitere Mitarbeitende in einem vereinfachten Verfahren in die USA entsenden.
Gültigkeit des E-1 Visums
Die Gültigkeitsdauer eines E-Visums hängt von der Nationalität ab. Für deutsche Staatsangehörige wird in der Regel ein fünfjähriges E-1 Visum ausgestellt. Die erlaubte Aufenthaltsdauer in den USA wird bei Einreise von den Grenzbeamten entschieden. Eine Verlängerung des Visums ist theoretisch unbegrenzt möglich, solange alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Unser Service für dich
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Mit dem E-1 Visum steht einer erfolgreichen Karriere in den USA nichts mehr im Weg. Greife nach den Sternen und starte dein neues Abenteuer im Land der unbegrenzten Möglichkeiten!