Das Elterngeld: Eine finanzielle Unterstützung für frischgebackene Eltern

Das Elterngeld: Eine finanzielle Unterstützung für frischgebackene Eltern

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Es steht sowohl Müttern als auch Vätern zur Verfügung.

Flexibilität und vielfältige Möglichkeiten

Mit dem Elterngeld können Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten oder auch gar nicht erwerbstätig sein. Sie müssen Ihr Studium oder Ihre Ausbildung nicht unterbrechen, um Elterngeld zu beziehen. Sie können das Elterngeld alleine oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil beantragen.

Drei Varianten des Elterngeldes

Das Elterngeld wird in drei Varianten angeboten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Das Basiselterngeld steht Ihnen für mindestens zwei Monate und bis zu zwölf Lebensmonate Ihres Kindes zur Verfügung, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, können Sie gemeinsam bis zu 14 Lebensmonate Elterngeld erhalten. Wenn Ihr Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wurde, haben Sie Anspruch auf eine längere Bezugszeit. Je nachdem, wie früh Ihr Kind geboren wurde, können Sie bis zu 18 Lebensmonate Elterngeld erhalten. Die Elterngeldmonate können Sie frei untereinander aufteilen und entweder gemeinsam, hintereinander oder abwechselnd beziehen. Alleinerziehende erhalten zusätzlich zwei Monate Elterngeld.

Die finanziellen Aspekte

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat, abhängig von Ihrem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes. In der Regel erhalten Sie 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Eltern mit niedrigem Einkommen können bis zu 100 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Wenn Sie neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, wirkt sich dies auf die Höhe Ihres Elterngeldes aus. Ihr Einkommen nach der Geburt wird berücksichtigt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie den Mindestbetrag erhalten. Bei weiteren Kindern oder bei Zwillingen können Sie höhere Beträge erhalten.

LESEN  Denk’ an die Kondome! – Eltern, Kinder und der Sex

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Ein Beispiel: Eine Mutter erhält Basiselterngeld in den ersten acht Lebensmonaten des Kindes. Anschließend erhält der Vater Basiselterngeld in den Lebensmonaten neun bis 14. Damit nutzen die Eltern ihren Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld voll aus.

Mehr Möglichkeiten mit ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus können Sie den Bezugszeitraum verlängern. Das ElterngeldPlus wird doppelt so lange wie das Basiselterngeld gezahlt. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann sich das ElterngeldPlus besonders lohnen, da es häufig in gleicher oder annähernd gleicher Höhe wie das Basiselterngeld, aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden kann. Auf diese Weise erhalten Sie mehr Elterngeld als bei Teilzeitarbeit mit Basiselterngeld.

Der Partnerschaftsbonus

Eltern, die Familie und Beruf besonders partnerschaftlich aufteilen, können den Partnerschaftsbonus erhalten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Monate ElterngeldPlus, die Sie erhalten, wenn Sie beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Flexibilität für Alleinerziehende

Wenn Sie alleinerziehend sind, genügt es, dass Sie die Voraussetzungen alleine erfüllen, um den Partnerschaftsbonus zu erhalten. Sie können den Partnerschaftsbonus flexibel für zwei, drei oder vier Monate nutzen. Sie können ihn jederzeit verlängern oder verkürzen und nutzen, wann es Ihnen am besten passt: vor, zwischen oder nach dem Bezug von Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Nutzen Sie den Elterngeldrechner

Um eine Orientierung über die Höhe Ihres Elterngeldes zu erhalten, können Sie den Elterngeldrechner auf www.familienportal.de nutzen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema.

Beantragung von Elterngeld

Um Elterngeld zu beantragen, wenden Sie sich schriftlich an die zuständige Elterngeldstelle. Je nach Ihrem Wohnsitz-Bundesland besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Elterngeld elektronisch über www.elterngeld-digital.de einzureichen.