Das Erziehungsgeld: Alles, was du wissen musst!

Das Erziehungsgeld: Alles, was du wissen musst!

Das Erziehungsgeld war gestern! Seit dem 01. Januar 2007 wurden das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt und haben das Erziehungsgeld sowie den Erziehungsurlaub abgelöst. Aber das ist noch nicht alles – es gibt auch noch das Landeserziehungsgeld.

Was war das Erziehungsgeld?

Das Erziehungsgeld wurde bis zum 31.12.2006 ausgezahlt. Es war eine einkommensunabhängige Leistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes erhielten, wenn sie ihr Kind selbst betreuten und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiteten. Die Höhe betrug entweder 300 Euro monatlich bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes oder 450 Euro monatlich bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes. Abhängig vom Einkommen wurde das Erziehungsgeld gemindert.

Das Elterngeld als Ersatz

Im Gegensatz zum Erziehungsgeld ersetzt das Elterngeld das wegfallende Erwerbseinkommen der Eltern nach der Geburt anteilig. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom vor der Geburt erzielten Einkommen ab. In der Regel beträgt die Ersatzrate 65 Prozent, kann aber für Eltern mit geringem Einkommen auf bis zu 100 Prozent steigen.

Informationen zum Landeserziehungsgeld

Wusstest du, dass es in drei der sechzehn Bundesländer auch das Landeserziehungsgeld gibt? In Sachsen, Thüringen und Bayern kannst du neben dem Betreuungsgeld auch einen Antrag auf das Landeserziehungsgeld stellen. Die Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Thüringen plant derzeit die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes zum Juli 2015.

  • Immer noch Fragen zum Landeserziehungsgeld? In Sachsen können Eltern das Landeserziehungsgeld beantragen, wenn sie ihr Kind ab dem 2. oder 3. Lebensjahr selbst betreuen. Die Höhe des Landeserziehungsgeldes ist abhängig von der Anzahl der kindergeldberechtigten Geschwisterkinder und liegt zwischen 150 und 300 Euro pro Monat. Einkommensgrenzen gibt es auch – diese liegen bei 14.100 Euro für Alleinerziehende und 17.100 Euro für Elternpaare.

  • In Bayern können Eltern das Landeserziehungsgeld nach dem Elterngeldbezug beantragen. Die Voraussetzungen sind, dass sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, einen Nachweis über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung erbringen können und seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnen. Die Höhe des Landeserziehungsgeldes beträgt für das erste Kind maximal sechs Monate lang 150 Euro. Bei jedem weiteren Geschwisterkind erhöht sich die maximale Bezugsdauer auf zwölf Monate.

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Und das war’s auch schon mit dem Erziehungsgeld. Wusstest du eigentlich von den verschiedenen Landeserziehungsgeldern? Teile dieses Wissen mit anderen Eltern und lass uns gemeinsam die Welt der Elternschaft erkunden!

Erziehungsgeld

Autor: Michael Tell, Elterngeld.net