Das Gemeinschaftskonto: 10 wichtige Dinge, die du wissen solltest!

Das Gemeinschaftskonto: Diese 10 Dinge sollten Sie unbedingt beachten!

Bist du gerade mit deinem Partner in eine gemeinsame Wohnung gezogen? Dann solltest du definitiv über ein Gemeinschaftskonto nachdenken. Ein Gemeinschaftskonto hilft euch dabei, eure Ausgaben effektiver zu regeln und zu verwalten. Egal, ob ihr das Konto mit eurem Lebenspartner, Ehepartner, Kind oder Geschäftspartner nutzt – es ist praktisch, wenn beide den Überblick über die Finanzen behalten. Allerdings gibt es einige Dinge, die ihr beachten solltet, damit euer Projekt wie geplant funktioniert. Im Folgenden stellen wir euch die wichtigsten 10 Tipps zum Thema vor.

1. Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?

Das Wichtigste ist, dass ihr die Führung eines Gemeinschaftskontos im Voraus ausführlich besprecht. In den meisten Fällen funktioniert die Handhabung so, dass beide Partner frei über das Geld auf dem Bankkonto verfügen können. Egal, wer wie viel auf das Konto einzahlt – beiden steht jeweils die Hälfte zu. Dadurch behaltet ihr gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom, Telefon, Auto usw. gut im Blick.

2. Die Verfügungsberechtigung im Gemeinschaftskonto

2.1 Oder-Konto

Gemeinschaftskonten werden normalerweise als sogenannte “Oder-Konten” geführt. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber ohne Zustimmung des anderen über das eingezahlte Geld verfügen darf.

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2.2 Und-Konto

In seltenen Fällen handelt es sich bei einem Gemeinschaftskonto um ein “Und-Konto”. Hier kann nur gemeinsam über das Geld verfügt werden. Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn vollstes Vertrauen in die andere Person fehlt. Vor allem bei getrennt lebenden Eltern oder geschäftlichen Konten kann ein Und-Konto die sicherere Lösung sein.

2.3 Umwandlung von UND- bzw. ODER-Konten

Und-Konten entstehen oft erst später, wenn sich die Wege eines Paares trennen und finanzielle Entscheidungen nur noch gemeinsam getroffen werden sollen. Oder-Konten können leicht in Und-Konten umgewandelt werden. Dafür genügt ein formloser Änderungsantrag beider Beteiligten, der bei der Bank eingereicht wird.

3. Ein Gemeinschaftskonto sollte nicht das einzige Konto sein

Sowohl für zusammenlebende Paare als auch für Ehepartner ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll. Es ermöglicht eine bessere Verwaltung gemeinsamer Ausgaben wie Auto, Miete, Lebensmittel, Urlaub usw. Dennoch sollten beide Partner ein eigenes Konto behalten, um Diskussionen über Geld zu vermeiden.

4. Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Jeder, der in Deutschland ein Girokonto eröffnen kann, kann auch ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Die Voraussetzungen sind in der Regel dieselben: Jeder Kontoinhaber muss geschäftsfähig und volljährig sein. Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Der Kontoantrag muss von allen Kontopartnern unterschrieben werden. Eine Ehe ist nicht erforderlich, obwohl einige Banken eine gemeinsame Wohnadresse verlangen.

5. Ein Wohnsitz in Deutschland als wichtige Voraussetzung

Viele deutsche Banken setzen voraus, dass alle Kontoinhaber einen Wohnsitz in Deutschland haben. Man spricht meist von einer “deutschen Meldeadresse”. Einige Banken verlangen sogar, dass die Kontopartner mindestens die Hälfte des Jahres in Deutschland verbringen. In den meisten Fällen akzeptieren die Banken jedoch, dass mindestens einer der Kontopartner in Deutschland gemeldet ist und dass die Bank Post dorthin senden kann.

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6. Haftung bei einem Gemeinschaftskonto

Generell haftet jeder Inhaber eines Oder-Kontos für Schulden, die von einem anderen Inhaber des Kontos verursacht wurden. Abhängig von der Rechtslage können finanzielle Schäden später vom Verursacher zurückerstattet werden, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und der andere Partner zahlungsfähig ist. Bei einem Und-Konto dagegen müssen alle Kontoinhaber einer Zahlung ausdrücklich zustimmen. In beiden Fällen ist es ratsam, schriftlich festzuhalten, wofür das Konto eingerichtet wurde und wofür das Geld genutzt werden darf, um Streitigkeiten zu vermeiden.

7. Das Gemeinschaftskonto beim Erbfall

Wenn einer der Inhaber eines gemeinsamen Oder-Kontos stirbt, behalten die anderen Kontoinhaber weiterhin die Verfügungsberechtigung. Der überlebende Partner kann also allein über das Konto verfügen. Allerdings muss er dem Erben gegebenenfalls den Betrag auszahlen, den der Verstorbene normalerweise beanspruchen würde. Die Höhe dieser Zahlung hängt von individuellen Vereinbarungen ab. Wenn der überlebende Partner zeitgleich der Alleinerbe ist, kann er das Konto auf sich allein umschreiben und uneingeschränkt über das Geld verfügen. Hierbei können eventuell Erbschaftssteuern anfallen.

8. Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto

Die Kontoinhaber können individuell vereinbaren, wer wie viel Geld auf das Konto einzahlt oder ausgibt. Es ist ratsam, vertraglich festzuhalten, wie viel Guthaben jedem zur Verfügung steht. Falls keine genaue Vereinbarung getroffen wird, können alle Kontoinhaber nach Belieben einzahlen und ausgeben. Bei ungleichen Zahlungen aufgrund unterschiedlicher Einkommen ist es wichtig, dies im Voraus zu besprechen.

9. Die Kündigung eines Gemeinschaftskontos

Die Kündigung eines Gemeinschaftskontos ist an sich nicht kompliziert. Normalerweise gibt es jedoch einen speziellen Grund, um das Konto aufzulösen, wie Trennung, mangelndes Vertrauen oder Streit. In manchen Fällen kann es notwendig sein, dass einer der Beteiligten dem anderen den Zugriff auf das Konto verbietet. Hier kann einer der Partner das Oder-Konto in ein Und-Konto umwandeln, sodass beide Partner zustimmen müssen, bevor Zahlungen durchgeführt werden können.

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10. Das Gemeinschaftskonto bei einer Trennung

Bei einer Trennung ist es wichtig, das eigene Geld zu schützen. Dies gilt insbesondere, wenn man mehr Guthaben eingezahlt hat als der andere Partner. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Vollmacht des anderen sofort bei der Bank zu widerrufen und ein Und-Konto einzurichten. Eine schriftliche Vereinbarung über die Verteilung des Guthabens ist empfehlenswert. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, erhält jeder Kontoinhaber die Hälfte des Guthabens, unabhängig von den geleisteten Einzahlungen.

Jetzt wisst ihr, worauf ihr achten müsst, wenn ihr ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchtet. Denkt daran, dass es wichtig ist, offen über eure Finanzen zu sprechen und schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Gemeinschaftskonto kann eure finanzielle Zusammenarbeit erleichtern und zu einer harmonischen Partnerschaft beitragen.