Das Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Genehmigung von Projekten gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) setzt bereits in der Projektierungsphase wichtige Weichen. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erleichtert den gesamten Genehmigungsprozess erheblich.

Kontaktaufnahme mit der Genehmigungsbehörde

Bereits zu Beginn der internen Projektierung empfiehlt es sich, Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen. Je früher die Behörde informiert wird, desto besser kann sie ihre Beratungsfunktion gemäß § 2 Absatz 2 der 9. BImSchV wahrnehmen. In dieser Phase können bereits erste Fragen bezüglich Zuständigkeiten und materieller Anforderungen geklärt werden.

Projektunterlagen vorbereiten

Um eine effektive Beratung zu gewährleisten, sollte die Antragstellerin Projektunterlagen vorbereiten, die eine umfassende Beschreibung des Vorhabens sowie alle relevanten Informationen enthalten. Dazu gehören unter anderem der Umfang der Maßnahme, eine detaillierte Beschreibung der Anlagentechnik, Umweltauswirkungen, standortspezifische Problemfelder und umweltmedienübergreifende Gesichtspunkte.

Vorantragskonferenz zur Beschleunigung des Verfahrens

Um das Verfahren zu beschleunigen, kann eine Vorantragskonferenz mit den beteiligten Behörden sinnvoll sein. Hierbei werden der zeitliche Rahmen und die Ansprechpartner auf Behörden- und Antragstellerinnenseite festgelegt. Außerdem werden Form und Umfang der Antragsunterlagen erörtert und gegebenenfalls die Notwendigkeit zusätzlicher Sachverständigengutachten besprochen.

Entscheidung über die Erstellung der Antragsunterlagen

In dieser Phase sollte auch die Entscheidung getroffen werden, ob die Antragstellerin selbst über die erforderliche Fachkenntnis zur Erstellung der Antragsunterlagen verfügt oder ob die Einschaltung eines im Immissionsschutz erfahrenen Planungsbüros sinnvoll ist. Die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Planungsbüro kann den Genehmigungsprozess beschleunigen und das Vorhaben früher umsetzbar machen.

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Dokumentation der Beratungsphase

Die Ergebnisse der Beratungsphase sollten dokumentiert und unter den Beteiligten ausgetauscht werden. Vor der Antragsstellung sollten folgende Punkte geklärt sein gemäß § 2 Absatz 2 der 9. BImSchV: die Auswirkungen des Vorhabens auf Nachbarschaft und Allgemeinheit, die vorzulegenden Antragsunterlagen, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und die zu beteiligenden Behörden.

Scopingtermin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens

Ein Scopingtermin dient der Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 2 a der 9. BImSchV. Bei diesem Termin werden die betroffenen Behörden und gegebenenfalls Dritte einbezogen.

Mit einer gründlichen Vorbereitung und frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der Genehmigungsbehörde kann das Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) reibungsloser ablaufen. Eine gute Planung und Zusammenarbeit tragen dazu bei, mögliche Schwierigkeiten im Verfahren zu erkennen und das Vorhaben erfolgreich umzusetzen.