Das Genitivobjekt ist ein Satzglied, nach dem man mit Fragen wie “Wessen…?”, “Wem…?” oder “Wen oder was…?” fragt. Es ermöglicht uns, Besitz und Zugehörigkeit auszudrücken. Obwohl es in der mündlichen Sprache nicht allzu häufig vorkommt, ist das Genitivobjekt in der geschriebenen Sprache, vor allem in Literatur und Journalismus, weit verbreitet.
Das Genitivobjekt bestimmen
Um das Genitivobjekt zu bestimmen, nutzen wir die Frage “Wessen…?”. Das Genitivobjekt steht im 2. Fall, also im Genitiv, und kann aus einem einzelnen Nomen, einer Nomengruppe, einem Numerale oder einem Pronomen bestehen.
Beispiele für das Genitivobjekt
- Der Richter beschuldigt ihn eines Vergehens. – Wessen beschuldigt der Richter ihn? Eines Vergehens.
- Er rühmt sich guter Taten. – Wessen rühmt er sich? Guter Taten.
Das Genitivobjekt kann auch als Nomen, Nomengruppe, Pronomen oder sogar als ganzer Satz auftreten. Hier sind einige Beispiele:
- Sie rühmten sich der Taten.
- Sie gedenken der Kranken und der Verstorbenen.
- Sie bedienten sich seiner.
- Ich erinnerte mich, dass ich noch etwas einkaufen musste. (Ich erinnerte mich dessen.)
Verben mit Genitivobjekt
Einige Verben erfordern die Verwendung eines Genitivobjekts. Hier sind einige Beispiele:
- anklagen: Man klagte ihn des Verrats an.
- annehmen: Sie wollte sich des Problems annehmen.
- bedürfen: Wir bedurften ihrer Hilfe.
- bedienen: Man bediente sich seiner Kenntnisse.
- bemächtigen: Ich bemächtigte mich des Postens.
- beschuldigen: Er wurde des Verrats beschuldigt.
- bezichtigen: Jemanden einer Tat bezichtigen.
- erbarmen: Der Richter erbarmte sich seiner.
- erinnern: Ich erinnere mich des Festes.
- gedenken: Wir gedenken unserer Freunde.
- rühmen: Sie rühmten sich ihrer Leistungen.
- überführen: Der Angeklagte wurde des Vergehens überführt.
- verdächtigen: Verdächtige nicht jemanden eines Vergehens.
Das Genitivobjekt nach Präpositionen
Nach bestimmten Präpositionen folgt das Genitivobjekt. Dazu gehören unter anderem “außerhalb”, “dank”, “mangels”, “mittels”, “trotz”, “unweit”, “wegen” und “zugunsten”. Hier sind einige Beispiele:
- Das Ausflugslokal liegt außerhalb Hamburgs.
- Dank besonderer Sicherheitseinrichtungen geschah kein Unglück.
- Mangels Geldes ging er nicht mehr ins Kino.
- Der PKW fährt mittels Benzin.
Das Genitivattribut
Das Genitivattribut besteht aus einem Nomen, das ein anderes Nomen genauer beschreibt. Es ist wichtig, das Genitivattribut nicht mit dem Genitivobjekt zu verwechseln. Das Genitivattribut ist kein eigenes Satzglied, sondern Teil eines Satzgliedes. Es kann aus Adjektiven, Nomen oder Pronomen bestehen. Hier sind einige Beispiele:
- Er holt den Mantel seiner Mutter.
- Sie ist hier die Frau des Hauses.
Das Genitivobjekt steht im 2. Fall und kann mit der Frage “Wessen…?” erfragt werden. In der mündlichen Sprache wird es selten verwendet. Einige Verben erfordern die Verwendung eines Genitivobjekts. Es kann als Nomen, Nomengruppe, Pronomen oder Satz auftreten.
Nominativ 1. Fall, Genitiv 2. Fall, Dativ 3. Fall, Akkusativ 4. Fall.
Das Genitivobjekt – ein interessantes Phänomen in der deutschen Sprache.