Das Gutachten: Alles, was du wissen musst!

Das Gutachten: Alles, was du wissen musst!

Wer als Gutachter seinen Lebensunterhalt bestreitet, kommt nicht drum herum, ein Gutachten zu erstellen. Ein Gutachten bildet das Fundament der Sachverständigentätigkeit und ist eine Stellungnahme, die auf Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung basiert. Dabei enthält ein Gutachten sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile und alle relevanten Fakten. Mutmaßungen oder persönliche Meinungen haben in einem Gutachten nichts zu suchen.

Die Arten von Gutachten

Es gibt zwei Arten von Gutachten: Privat- und Gerichtsgutachten. Bei einem Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privatperson oder einer Institution beauftragt. Hierbei ist es wichtig, unabhängig und unparteiisch zu arbeiten. Bei einem Gerichtsgutachten erstellt der Sachverständige das Gutachten für eine Gerichtsverhandlung. In diesem Fall wird der Gutachter von einem Gericht bestellt, um Sachverhalte aufzuklären oder eine Einschätzung abzugeben.

Der große Unterschied bei gerichtlichen Gutachten

Bei der Erstellung eines Gerichtsgutachtens darf der Sachverständige sich nur auf die gestellten Fragen beziehen. Weitere Mängel oder Auffälligkeiten dürfen nicht berücksichtigt werden, da sie nicht Bestandteil des Verfahrens sind. Eine zusätzliche Bewertung kann dazu führen, dass das Gutachten als ganzes nicht akzeptiert wird.

Die Erstellung und Anforderung eines Gutachtens

Die Erstellung eines Gutachtens erfordert Sorgfalt und Genauigkeit. Der Sachverständige sollte gewissenhaft vorgehen und seine Meinung begründen, damit auch Laien das Gutachten verstehen können. Dabei sollte der Sachverständige auf Fachbegriffe verzichten oder diese erklären. Das Gutachten sollte außerdem in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein.

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Ein Gutachten sollte Fragen klären und nicht neue Fragen aufwerfen. Deshalb ist es wichtig, dass die Angaben des Sachverständigen eindeutig und klar sind. Ein Gutachten muss Klarheit bringen und darf keine weiteren Fragen aufwerfen.

Der Ortstermin als Muss

Für die Erstellung eines Gutachtens ist oft ein Ortstermin erforderlich. Dabei kann sich der Sachverständige vor Ort ein genaues Bild machen und wichtige Erkenntnisse gewinnen. Der Ortstermin dient der Dokumentation und der Klärung offener Fragen.

Auf Komplettierung achten

Bei der Erstellung eines Gutachtens ist es wichtig, dass alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stehen. Auch die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen und geltender Vorschriften müssen geprüft werden. Ein Sachverständiger hat die Verantwortung, Gefahren für Leib und Leben zu vermeiden.

Zurück im Büro

Nach dem Ortstermin beginnt die Auswertung des Gutachtens. Alle Fakten werden zusammengetragen und Messungen sowie Fotos ausgewertet.

Das Wichtigste auf einen Blick

Bei der Erstellung eines Gutachtens sollten wichtige Punkte beachtet werden, wie beispielsweise die richtige Formatierung, die Wahl einer verständlichen Schriftart und die Nummerierung der Seiten.

Die Haftung und der Versicherungsschutz des Sachverständigen

Ein Sachverständiger kann für fehlerhafte Gutachten haftbar gemacht werden. Die Haftung erstreckt sich auf den Befund und das Gutachten. Um Haftungsansprüchen vorzubeugen, ist eine gewissenhafte und professionelle Arbeitsweise entscheidend. Ein Sachverständiger muss sorgfältig arbeiten und sich bewusst sein, dass sein Gutachten überprüft wird.

Urheberrecht bei Gutachten

Gutachten sind urheberrechtlich geschützt. Der Sachverständige behält das Urheberrecht an seinem Werk und kann bestimmen, wie und wo es veröffentlicht wird. Bei der Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber gehen die Nutzungsrechte über, allerdings darf der Auftraggeber das Gutachten nur für den vereinbarten Zweck verwenden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung des Sachverständigen nicht gestattet.

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Kann ein Gutachten verweigert und ein Sachverständiger abgelehnt werden?

Ein Sachverständiger kann abgelehnt werden, wenn beispielsweise eine Partei Befangenheit vermutet. Die Ablehnung muss frühzeitig und glaubhaft gemacht werden. Auch eine Gutachtenverweigerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Für weitere Informationen und Fragen steht der Deutsche Gutachter & Sachverständigen Verband zur Verfügung.

Quelle: Deutsche Gutachter & Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV)