Die Jagd übt eine besondere Faszination aus und wirft viele Fragen auf. Darf ein Jäger überall jagen? Und was ist mit meinem Garten? Diese Fragen werden oft gestellt, aber nicht immer klar beantwortet. In diesem Artikel erklärt Herbert Sieghartsleitner, der Landesjägermeister von Oberösterreich, das Jagdsystem in dieser Region.
Das Jagdrecht in Oberösterreich
In Oberösterreich ist die Jagd kein Privileg. Um jagen zu dürfen, benötigt man eine gültige oberösterreichische Jagdkarte. Diese erhält man nur nach dem Nachweis theoretischer und praktischer Kenntnisse über Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie, Land- und Forstwirtschaft, Waffen- und Schießkunde, Jagdhunde und angewandten Naturschutz.
Das Jagdrecht ist eng mit dem Grundeigentum verbunden. Jagdberechtigt sind alle Grundbesitzer mit einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert. Wenn diese das Jagdrecht nicht selbst ausüben, können sie das Jagdgebiet verpachten. Die Jagdpächter müssen dann jährlich eine Jagdpacht an den Grundeigentümer entrichten. Die Jagdgebiete sind in Eigen- und Genossenschaftsjagden unterteilt. Das genossenschaftliche Jagdgebiet umfasst die Grundstücke eines Gemeindegebiets, die nicht zur Eigenjagd gehören.
Darf ein Jäger in meinem Garten jagen?
Grundsätzlich darf ein Jäger nicht einfach Ihren umfriedeten Hausgarten betreten, um Wild zu jagen. Wenn es jedoch aus bestimmten Gründen erforderlich ist, tritt der zuständige Revierjäger im Vorfeld an den Grundbesitzer heran, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Anders verhält es sich bei eingezäunten Weideflächen, die vom Jäger zum Jagen betreten werden dürfen, sofern dadurch keine Gefahr für Menschen oder Nutztiere entsteht.
Wie groß ist das Revier eines Jägers?
Die Größe des Jagdgebietes bestimmt, wie viele Jäger dort jagen dürfen. Je größer das Jagdgebiet, desto mehr Jäger werden benötigt. Die Anzahl der Jagdpächter ist jedoch gesetzlich begrenzt. Eigenjagden müssen eine Mindestfläche von 115 Hektar haben, während genossenschaftliche Jagdgebiete mehrere tausend Hektar umfassen können.
Nachhaltige Jagd und Abschusspläne
Die Jagd in Oberösterreich folgt dem Grundsatz der Nachhaltigkeit. In den letzten 100 Jahren ist keine Tierart durch die Bejagung ausgestorben. Für wiederkäuende Huftierarten wie Rehe oder Hirsche gibt es gesetzlich festgelegte Abschusspläne. Am Ende des Winters oder zu Beginn des Frühlings findet eine Begehung statt, bei der Vertreter der Grundbesitzer, der Jägerschaft und des Forstdienstes den Waldzustand begutachten. Basierend darauf wird der Abschussplan für das kommende Jagdjahr erstellt. Die Jägerschaft ist gesetzlich verpflichtet, diese Pläne zum Schutz der Natur und des Wildes einzuhalten.
Darf ich selbst jagen?
Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Um die Jagd ausüben zu dürfen, muss man im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Es gibt jedoch Ausnahmen: Der Besitzer eines umfriedeten Hausgartens oder von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden darf sogenanntes schädliches Wild wie Füchse, Marder, Iltisse und große Wiesel fangen oder töten, um Schäden an seinem Eigentum zu verhindern.
Wenn Sie Fragen zur Jagd haben, besuchen Sie gerne unsere Website unter https://www.fragen-zur-jagd.at/kontakt-impressum/. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!