Das musst Du über das Einschalten des Fernlichts wissen!

Fernlicht einschalten: Das musst Du beachten!

Das Einschalten des Fernlichts ist einfach. Aber weißt Du auch, wann und wo Du es verwenden darfst? Bist Du sicher, dass Du das Fernlicht richtig auf Autobahnen und innerorts benutzt? In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du über das Einschalten des Fernlichts wissen solltest. Bist Du bereit? Los geht’s!

Fernlicht einschalten – aber bitte StVZO-konform!

Wenn Du das Fernlicht (auch Aufblendlicht genannt) einschalten möchtest, musst Du funktionierende Frontscheinwerfer haben. Klar. Es gibt klare gesetzliche Vorschriften, die Du unbedingt einhalten solltest. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) legt fest, was die Frontscheinwerfer erfüllen müssen – inklusive Lichtintensität, Farbe, Scheinwerferreinigungsanlage und mehr.

Fernlicht-Farbe & Fernlicht-Symbol – das sagt die StVZO

Die Fernlicht-Farbe ist nicht Geschmackssache und kann nicht nach Belieben variiert werden. Laut StVZO darf nur weißes Licht verwendet werden. Das Fernlicht-Symbol im Cockpit muss auch blau sein. Das Vorhandensein des funktionierenden Fernlicht-Symbols ist keine Option, sondern eine Pflicht.

Fernlicht-Symbol leuchtet immer blau

Fernlicht-Leuchtweite und Beleuchtungsstärke

Die StVZO ist auch in Bezug auf Leuchtweite und Beleuchtungsstärke anspruchsvoll. Die Fernlicht-Leuchtweite und der Lux-Wert (Lx) müssen stimmen. Das Fernlicht muss die Fahrbahn bei Dunkelheit so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs mindestens 1,00 lx beträgt.

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Fernlicht ohne Scheinwerferreinigungsanlage verboten?

Für die meisten Fahrzeuge mit LED oder Halogen-Scheinwerfern ist keine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) erforderlich. Bei Xenon-Scheinwerfern dagegen ist eine SRA gesetzlich vorgeschrieben. Bei LED-Scheinwerfern ist eine SRA nur erforderlich, wenn die Zulassung des Fahrzeugs nach April 2000 erfolgt ist und die Lichtintensität mehr als 2000 Lumen beträgt.

Fahrzeug mit eingeschaltetem Fernlicht

Fernlicht: Weitere Pflichten laut StVZO

Es gibt noch weitere gesetzlich vorgeschriebene Merkmale, die Dein Auto in Bezug auf das Fernlicht erfüllen sollte, um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten:

  • Du solltest immer parallel das Fernlicht einschalten, sprich es müssen zwei funktionstüchtige Frontscheinwerfer angebracht sein.
  • Die automatische Leuchtweitenregulierung ist bei Xenon und LED-Scheinwerfern ein Muss.
  • Die Scheinwerfer müssen einstellbar sein, um niemanden zu blenden oder zu stören.

Am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen ist eine Sache, aber sich richtig zu verhalten ist eine andere Sache. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wann, wie und wo Du das Fernlicht einschalten darfst. In diesem Artikel verraten wir es Dir!

Fernlicht einschalten: Was ist erlaubt – und was nicht

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findest Du keine Vorgaben, wann, wie und wo Du das Fernlicht einschalten musst. Es gibt keine Pflicht, das Fernlicht zu verwenden. Allerdings gibt es klare Regeln, was Du unterlassen solltest. Die StVO verrät Dir, was Du nicht machen darfst, verpflichtet Dich jedoch nicht zum Einschalten des Fernlichts in bestimmten Situationen.

Fernlicht einschalten verboten!

Es ist natürlich nicht allgemein verboten, das Fernlicht einzuschalten. Es gibt jedoch Situationen, in denen es laut StVO nicht erlaubt ist, mit maximalem Licht die Straßen unsicher zu machen. Das Einschalten des Fernlichts ist in den folgenden Situationen nicht erlaubt:

  • Auf Straßen mit ausreichender Beleuchtung innerorts darfst Du das Fernlicht nicht einschalten.
  • Das Fernlicht ist bei Gegenverkehr, dichtem Verkehr oder geringem Abstand zum Vordermann ebenfalls tabu.
  • Wenn Du andere Verkehrsteilnehmer blenden könntest, musst Du das Aufblendlicht ausschalten.
  • Lichthupe darfst Du nur verwenden, um einer Gefahr vorzubeugen.
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Fernlicht auf Autobahnen verwenden: Darauf musst Du achten!

Prinzipiell ist das Einschalten des Fernlichts auf der Autobahn erlaubt. Es gelten jedoch bestimmte Regeln:

  • Du darfst das Fernlicht nur bei schlechten Lichtverhältnissen einschalten, wie in der Dunkelheit oder bei Dämmerung.
  • Du musst eine Blendung des Gegenverkehrs ausschließen können.
  • Die Lichthupe darfst Du auch am helllichten Tag verwenden, solange sie nicht als Nötigungsmittel eingesetzt wird.

Auto mit eingeschaltetem Fernlicht

Mit Fernlicht innerorts fahren? Vorsicht!

Mit wenigen Ausnahmen ist das Einschalten des Fernlichts innerorts meistens nicht erlaubt. Wenn Du dennoch mit eingeschaltetem Fernlicht innerorts fährst, obwohl es keine triftigen Gründe dafür gibt, drohen Verwarnungsgelder.

Fernlicht einschalten verboten? Diese Strafen drohen

Je nach Situation gibt es Strafen, die im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegt sind. Punkte gibt es nicht, solange Du nicht wiederholt mit falsch verwendetem Fernlicht erwischt wirst. Bei wiederholten Verstößen oder weiteren Delikten können jedoch weitere Konsequenzen folgen.

So schaltest Du das Fernlicht richtig ein!

Das Einschalten des Fernlichts ist einfach. Je nach Fahrzeugmodell befindet sich der Hebel links oder rechts vom Lenkrad. Du solltest regelmäßig die Kontrollleuchten im Bordinstrument checken, um sicherzustellen, dass das Fernlicht nicht versehentlich eingeschaltet ist.

Nun weißt Du, was es beim Einschalten des Fernlichts zu beachten gibt. Verwendest Du häufig das Fernlicht? Hast Du schon einmal jemanden geblendet oder wurdest Du geblendet? Teile Deine Erfahrungen mit uns in den Kommentaren!

Chris von ATP