Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist da und bringt einige spannende Neuerungen mit sich. In diesem Artikel werde ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben.

Die neue Blaue Karte EU ab November 2023

Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 hat der deutsche Gesetzgeber die Einwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit Hochschulabschluss erweitert. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Abgesenkte Gehaltsgrenzen: Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU in Regel- und Engpassberufen werden deutlich abgesenkt. Zukünftig gelten niedrigere Mindestgehälter für Engpassberufe und Berufseinsteiger sowie für alle anderen Berufe.

  • Erweiterter Personenkreis: Die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu erhalten, wird einem größeren Personenkreis eröffnet. Auch IT-Spezialisten können nun eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können. Zudem wird die Liste der Engpassberufe erweitert.

  • Kurzfristige und langfristige Mobilität: Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, können nun kurz- und langfristig nach Deutschland kommen. Für maximal 90 Tage ist weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Nach einem Jahr Aufenthalt in einem anderen EU-Staat kann der Umzug nach Deutschland ohne Visum erfolgen.

  • Erleichterter Familiennachzug: Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelebt haben, können einfacher nach Deutschland nachziehen.

Weitere Details zu den Engpassberufen finden Sie hier.

Weitere Änderungen ab November 2023

  • Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung haben nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beschränkung, nur in Berufen zu arbeiten, die mit der Ausbildung in Verbindung stehen, wird aufgehoben.

  • Beschäftigung von Berufskraftfahrern: Die Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten wird vereinfacht. Es wird nicht mehr geprüft, ob die erforderlichen Fahrerlaubnisse und Qualifikationen vorhanden sind, und es sind keine Sprachkenntnisse mehr erforderlich.

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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet neue Möglichkeiten für Fachkräfte und erleichtert die Einwanderung nach Deutschland. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, sollten Sie sich genauer mit den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes befassen.

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