Das R im Kreis ® – Was ist erlaubt und was nicht?

Das R im Kreis ® – Was ist erlaubt und was nicht?

Das R im Kreis ist ein äußerst beliebtes Symbol und findet sich auch auf vielen (vermeintlichen) Marken in Deutschland. Kein Wunder, denn das Symbol ® verleiht dem Namen oder Logo, an dem es angebracht ist, etwas Offizielles und schreckt möglicherweise Nachahmer ab, den Namen oder das Logo zu kopieren.

Aber was verbirgt sich rechtlich hinter dem R im Kreis? Im deutschen Recht gibt es dazu eigentlich wenig. Das R im Kreis stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht und weist darauf hin, dass eine Marke beim US-amerikanischen Markenamt, dem USPTO, registriert ist. Die Verwendung des Symbols ® bestätigt den vollen Markenschutz für die Marke. Das deutsche Recht kennt diese Bestätigung durch das Symbol ® jedoch nicht – und es fordert auch kein R im Kreis für registrierte Marken.

Das deutsche Recht verbietet das R im Kreis jedoch nicht ausdrücklich. Es ist jedoch anerkannt, dass das Symbol ® nur in Kombination mit tatsächlich registrierten Marken verwendet werden darf. Andernfalls würde dies gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, da die Verwendung des Symbols ® die Verbraucher in die Irre führt, indem sie einen Markenschutz suggeriert, der nicht besteht. Solche Verstöße können von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt oder gerichtlich verfolgt werden.

Nach der Rechtsprechung ist es ausreichend, dass das Zeichen, das mit dem R im Kreis versehen ist, als Marke angemeldet ist, auch wenn die Marke noch nicht offiziell erteilt wurde. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass das R im Kreis nur neben Zeichen verwendet wird, die in dieser konkreten Form als Marke registriert sind. Wenn der Inhaber einer Marke beispielsweise nur ein eingetragenes Logo hat, das neben anderen Elementen auch ein Wort enthält, kann es irreführend sein, nur das Wort mit einem R im Kreis zu verwenden, ohne das übrige Logo zu zeigen. In solchen Fällen wird eine Ausnahme gemacht, wenn die “unterschlagenen” Markenelemente den “kennzeichnenden Charakter” der Marke nicht verändern – eine Beurteilung, die oft schwierig ist. Daher empfiehlt es sich, die Marke immer in ihrer eingetragenen Form zu verwenden, wenn man ein R im Kreis hinzufügen möchte.

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Es ist auch erwähnenswert, dass das deutsche Markenamt (DPMA) die Eintragung von Marken mit dem Symbol ® erlaubt, was viele Markenanmelder nutzen. Auch hier ist es wichtig, das R im Kreis richtig zu positionieren. Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise den Markenschutz für das Zeichen

Grill Meister

verweigert, da das R im Kreis irreführend war und den Eindruck erweckte, dass die Worte “Grill Meister” isoliert als Marke eingetragen waren, was nicht der Fall war. Das R im Kreis hätte sich also auf das Gesamtzeichen beziehen müssen, um nicht irreführend zu sein.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Das R im Kreis hat zwar keine rechtliche Grundlage im deutschen Recht und ist hierzulande nicht erforderlich. Wer das Symbol ® jedoch verwenden möchte, sollte sicherstellen, dass er über eine registrierte Marke mit dem genau dargestellten Inhalt verfügt – oder zumindest eine Lizenz für eine solche Marke besitzt. Andernfalls drohen Angriffe von Wettbewerbern, die nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig sein können.


Dieser Artikel erschien zuerst auf fashionunited.de. Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an Janina Voogd, unsere Expertin für Gewerblichen Rechtsschutz & Medien.