Das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Das Sorgerecht ist eine wichtige Frage für Eltern, insbesondere für nicht verheiratete Paare. In solchen Fällen gibt es bestimmte Regeln und Ausnahmen, die beachtet werden müssen.

Nachträgliche Heirat der Eltern

Wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten, erhalten sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Entscheidung durch das Familiengericht

Was aber, wenn die Eltern nicht heiraten und die Mutter keiner Sorgeerklärung zustimmt? In solchen Fällen kann der Vater beim Familiengericht beantragen, dass das gemeinsame Sorgerecht auf beide Eltern übertragen wird. Die Übertragung erfolgt jedoch nur dann, wenn sie nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient. Ausnahmen bestehen nur, wenn deutlich festgestellt wird, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht.

Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht können sein

  1. Mangelnde Kooperationsfähigkeit oder Kooperationsbereitschaft der Eltern. Die Kommunikation zwischen den Eltern ist entscheidend, um gemeinsame Entscheidungen treffen zu können. Wenn es schwerwiegende und nachhaltige Störungen in der Kommunikation gibt, spricht dies gegen das gemeinsame Sorgerecht.

  2. Erheblicher Streit zwischen den Eltern. Es geht nicht darum, wer Recht hat, sondern darum, dass durch den Streit keine Kooperation der Eltern zum Wohle des Kindes möglich ist.

Ein Tipp: In einem Verfahren um das Sorgerecht ist es daher wenig sinnvoll, dem betreuenden Elternteil grobes Fehlverhalten vorzuwerfen. Das Gericht wird dadurch vielmehr den Eindruck gewinnen, dass die Eltern zerstritten sind und kein gemeinsames Sorgerecht möglich ist.

Das Amtsgericht Gießen hat entschieden, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht, wenn zu erwarten ist, dass der Kindesvater seine vermeintlichen Rechte respektloser gegenüber der Kindesmutter durchsetzt und die Belange des Kindes nicht berücksichtigt.

  1. Fehlende Bindung des Vaters an das Kind. Wenn der Vater über einen längeren Zeitraum keinen Umgang mit dem Kind hat oder zunächst wider besseres Wissen seine Vaterschaft bestritten hat, spricht dies gegen das gemeinsame Sorgerecht. Ein bloßer Versuch des Vaters, sein Einkommen herunterzurechnen, um weniger Kindesunterhalt zahlen zu müssen, steht dem gemeinsamen Sorgerecht jedoch nicht entgegen.

  2. Eigenmächtigkeiten des Vaters gegenüber dem Kind. Wenn der Vater eigenmächtig Entscheidungen für das Kind trifft und dies darauf hindeutet, dass kein Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern besteht, spricht dies gegen das gemeinsame Sorgerecht.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Neuregelung für nichteheliche Väter kein Freibrief ist. Väter haben zwar nach der Reform leichter Zugang zur elterlichen Sorge, aber es muss ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern gewährleistet sein, um gemeinsame Entscheidungen zugunsten des Kindes treffen zu können.

Wenn sich die Eltern nicht in einer für das Kind wichtigen Angelegenheit einigen können, entscheidet das Familiengericht auf Antrag.

Bei veränderten Umständen kann jeder Elternteil später beim Familiengericht beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen wird, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.