Das Urteil vom LG Düsseldorf zum Thema “C mit feinster Sahne hergestellt” – Eine Irreführung?

Das Urteil vom LG Düsseldorf zum Thema “C mit feinster Sahne hergestellt” – Eine Irreführung?

Wir alle möchten Produkte kaufen, die unseren Erwartungen und Bedürfnissen entsprechen. Doch manchmal werden wir als Verbraucher leider durch irreführende Werbung getäuscht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf beschäftigt sich mit der Aussage “C ist mit feinster Sahne hergestellt” in der Werbung für das Produkt C der deutschen Tochtergesellschaft der Firma B.

Die Hintergründe der Klage

Der Antragsteller, ein Wettbewerbsverband, sieht in der beworbenen Aussage eine Irreführung des Verbrauchers. Denn im Vergleich zu Butter oder Margarine enthalten die Produkte C sowohl tierische als auch pflanzliche Fette. Die Werbeaussage “mit feinster Sahne hergestellt” erweckt jedoch den Eindruck, dass dem Produkt zusätzlich zur Butter noch Sahne zugesetzt wird.

Das Urteil des LG Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Werbung mit der Aussage “mit feinster Sahne hergestellt” irreführend ist. Denn das Produkt C wird wie jedes Mischstreichfett aus Sahne und pflanzlichem Fett hergestellt. Die Erwartung des Verbrauchers, dass neben der gebutterten Sahne noch weitere Sahne zur Verfeinerung verwendet wird, wird somit enttäuscht.

Die Konsequenzen für die Antragsgegnerin

Das Gericht bestätigte die einstweilige Verfügung, die die Antragsgegnerin dazu verpflichtet, die beworbene Aussage zu unterlassen. Die Kosten des Verfahrens werden von der Antragsgegnerin getragen.

Fazit

Das Urteil des LG Düsseldorf stellt klar, dass Werbeaussagen nicht irreführend sein dürfen. Verbraucher haben das Recht, sich auf die Richtigkeit und Ehrlichkeit von Werbeaussagen verlassen zu können. In diesem Fall wurde die Erwartung des Verbrauchers durch die Aussage “mit feinster Sahne hergestellt” nicht erfüllt. Es bleibt abzuwarten, wie die Antragsgegnerin auf das Urteil reagieren wird und ob weitere Schritte folgen werden.

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C-Produkte