Das Wahlsystem der Europawahl: Alles, was du wissen musst!

Das Wahlsystem der Europawahl: Alles, was du wissen musst!

Die Europawahl ist ein wichtiges Ereignis, das die politische Landschaft Europas maßgeblich beeinflusst. Aber wie funktioniert eigentlich das Wahlsystem bei der Europawahl? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.

Das deutsche Wahlsystem

In Deutschland werden die 96 verfügbaren Parlamentssitze bei der Europawahl durch eine Verhältniswahl vergeben. Das bedeutet, dass die Mandate proportional zum Stimmenanteil der Parteien verteilt werden. Die Parteien haben die Wahl, ob sie mit Länder- oder Bundeslisten antreten möchten. Zusätzlich können sie Ersatzbewerber für ihre Listenkandidaten benennen. Die Listen sind geschlossen, das heißt, dass die Stimmen en bloc abgegeben werden müssen. Jeder Wähler hat nur eine Stimme.

Keine Sperrklausel bei der Europawahl 2019

Bei der Europawahl 2019 gab es in Deutschland keine Sperrklausel. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde und 2014 die Drei-Prozent-Hürde im Europawahlrecht für verfassungswidrig. Sollte die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Wahlrechtsreform im Mai 2022 umgesetzt werden, müssten alle größeren EU-Staaten, einschließlich Deutschland, eine Sperrklausel von 3,5 Prozent einführen.

Divisorverfahren mit Standardrundung

Die Verteilung der Sitze wird in Deutschland seit 2009 nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) berechnet. Dieses Verfahren gewährleistet eine gerechte Aufteilung der Sitze.

Die Debatte um die Sperrklausel in Deutschland

Die Sperrklausel war in Deutschland ein kontrovers diskutiertes Thema. Ursprünglich gab es seit der ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament 1979 eine Fünfprozenthürde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese jedoch 2011 für verfassungswidrig. Vor der Europawahl 2014 wurde eine Dreiprozentsperrklausel beschlossen, die jedoch kurz darauf wieder aufgehoben wurde, da sie gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit verstieß.

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Im Juli 2018 einigte sich der Europäische Rat auf die Einführung einer Sperrklausel für alle EU-Mitgliedsstaaten, die mehr als 35 Sitze in einem Wahlkreis vergeben. In Deutschland bedarf es dafür einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und Bundesrat. Diese Mehrheit konnte vorerst nicht erzielt werden. Die Fraktionen der Union und der Grünen erklärten im Jahr 2019, dass die Sperrklausel vorerst nicht umgesetzt werde. Die Grünen verwiesen dabei auf die Venedig-Konvention.

Die Wiedereinführung der Sperrklausel

Im Juni 2023 stimmte der Bundestag mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Einführung einer Sperrklausel von mindestens zwei Prozent bei der Europawahl. Nun muss der Bundesrat darüber entscheiden und bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten tritt der Gesetzesbeschluss in Kraft.

Mit der Wiedereinführung einer Sperrklausel wird die Europawahl in Deutschland zukünftig beeinflusst. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Schritt auf die politische Landschaft auswirken wird.

Europawahl

Fazit

Das Wahlsystem der Europawahl ist komplex, aber von großer Bedeutung für die demokratische Mitbestimmung in Europa. In Deutschland wurde lange über die Einführung einer Sperrklausel debattiert, und nun steht die Wiedereinführung kurz bevor. Wir werden sehen, wie sich diese Änderung auf die kommenden Europawahlen auswirken wird.