Das Widerrufsrecht – Teil 01 – Was du wissen musst, um Verträge zu lösen

Das Widerrufsrecht – Teil 01 – Was du wissen musst, um Verträge zu lösen

Das Widerrufsrecht ist ein mächtiges Werkzeug, um sich von einem Vertrag zu lösen. Doch wie funktioniert es genau und welche Unterschiede gibt es zu anderen Lösungsmöglichkeiten? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.

Begriff des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht gibt dir als Vertragspartei die Möglichkeit, dich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem abgeschlossenen Vertrag zu lösen. Es ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Vertragstreue, der besagt, dass Verträge einzuhalten sind. Das Widerrufsrecht gilt jedoch nicht grundsätzlich für alle Verträge und steht auch nicht allen Vertragsparteien zu. Es knüpft an bestimmte Voraussetzungen an und hat einen besonderen Stellenwert im deutschen Verbraucherschutzrecht.

Unterschied zu anderen Möglichkeiten der Vertragslösung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Vertrag zu lösen, wie Anfechtung, Rücktritt und Kündigung. Diese haben alle gemeinsam, dass sie zur Beendigung des Vertrags führen. Beim Widerrufsrecht hingegen bleibt der Vertrag wirksam, es kommt lediglich zu einer Änderung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Anfechtung

Die Anfechtung ermöglicht es, sich von einem Vertrag zu lösen, indem man die Willenserklärung, die zu diesem Vertrag geführt hat, anfechtet. Dies kann zum Beispiel bei einem Irrtum, einer falschen Übermittlung oder einer Täuschung oder Drohung der Fall sein. Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, müssen die bereits erbrachten Leistungen zurückgewährt werden.

Rücktritt

Beim Rücktritt erlöschen alle vertraglich vereinbarten Leistungspflichten ab dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Gründe für einen Rücktritt können die Nichterbringung vertraglicher Leistungen, die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung sein. Auch hier müssen die bereits erbrachten Leistungen zurückgewährt werden.

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Kündigung

Die Kündigung betrifft die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft, wie beispielsweise einen Arbeits- oder Mietvertrag. Im Gegensatz zum Widerrufsrecht müssen bei einer Kündigung die bereits erbrachten Leistungen nicht zurückgewährt werden.

Das Widerrufsrecht ist also eine besondere Möglichkeit, sich von einem Vertrag zu lösen, ohne dass dieser als nichtig angesehen wird. Es bietet Verbrauchern im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern einen Schutz und ermöglicht eine Bedenkzeit von 14 Tagen.

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Dieser Artikel basiert auf dem Buch “Das Widerrufsrecht” von Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning und ist im Verlag Mittelstand und Recht erschienen.