Datenschutzerklärung für eine Website: So sieht sie aus!

Datenschutzerklärung für eine Website: So sieht sie aus!

Fast jedes Unternehmen und viele Privatpersonen präsentieren sich heutzutage im Internet mit einer eigenen Website. Seit 2016 gibt es ein neues Gesetz, das den Datenschutz im Internet regelt und den Verbraucher besser schützen soll. Damit einher geht die Pflicht für jeden Website-Betreiber, eine Datenschutzerklärung auf seiner Website zu haben. Aber was bedeutet das genau und welche Konsequenzen drohen, wenn der Datenschutzhinweis unvollständig oder falsch ist?

Gesetzliche Grundlagen

Jede Website, die unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fällt, muss eine Datenschutzerklärung enthalten. Diese Pflicht gilt nahezu für alle Homepages. Die allgemeine Datenschutzerklärung sollte folgende Punkte abdecken:

  • Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?
  • Warum werden diese Daten erfasst?
  • Werden diese Daten weitergegeben und wenn ja, zu welchen Bedingungen?
  • Wie sehen die Kontrollmechanismen aus und wie kann der Nutzer Beschwerde einlegen?

Zusätzlich sollte der Betreiber darüber informieren, welche Tools und Anwendungen zur Datenerhebung genutzt werden, zum Beispiel Kontaktformulare, Analyse-Tools, Newsletter-Abos oder Gewinnspiele. Der Zweck der Datenverarbeitung sollte offen gelegt werden und Nutzer sollten über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Außerdem müssen sie die Möglichkeit haben, technisch dagegen vorzugehen.

Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten

In der Datenschutzerklärung sollte genau beschrieben werden, welche Daten auf der Website erfasst und gespeichert werden, wie sie genutzt werden und ob sie weitergegeben werden. Eine weit verbreitete Methode zur Speicherung und Nutzung von Daten sind Cookies. Diese Textdateien werden auf der Festplatte des PCs gespeichert und ermöglichen unter anderem personalisierte Werbung. In der Datenschutzerklärung sollte erläutert werden, was Cookies sind, wie sie verwendet werden und wie Nutzer ihre Verwendung unterbinden können.

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Bei einem Online-Kauf werden oft schützenswerte Daten angegeben. Der Zweck, für den die Daten erhoben werden, sollte erklärt werden und es muss klar sein, dass die Daten nur für diesen Zweck genutzt werden dürfen. Falls es zur Vertragserfüllung notwendig ist, dürfen die Informationen auch an Dritte weitergegeben werden.

Zu guter Letzt muss darüber informiert werden, wann die erhobenen Daten gelöscht werden. Gesetzlich ist der Betreiber dazu verpflichtet, dem Nutzer Informationen darüber zu geben, welche Daten gespeichert wurden und was mit ihnen geschieht.

Weitere Passagen

Je nach den genutzten Tools und Anwendungen können weitere Passagen in der Datenschutzerklärung erforderlich sein. Beispielsweise müssen bei der Einbindung von Social-Media-Plugins bestimmte Ergänzungen vorgenommen werden. Auch die Verwendung von Google Analytics erfordert eine Anpassung der Datenschutzerklärung.

Rechtliche Konsequenzen

Seit Mai 2018 sollten alle Betreiber eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung auf ihrer Website haben, da ansonsten Konsequenzen drohen. Unternehmen, die gegen die Gesetzeslage verstoßen, können mit massiven Ordnungsgeldern belegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, abgemahnt zu werden. Eine unzureichende Datenschutzerklärung kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und zu einer Abmahnung führen.

Falls Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Datenschutzerklärung erhalten, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sowohl die Abmahnung als auch Ihre Datenschutzerklärung überprüfen kann. Der Anwalt kann dann angemessen auf die Forderungen reagieren und Ihre Datenschutzerklärung gegebenenfalls berichtigen.

Fazit

Eine Datenschutzerklärung auf einer Website ist heutzutage fast immer Pflicht. Sie dient dazu, den Nutzer darüber aufzuklären, welche Daten erfasst werden und was mit ihnen passiert. Es ist wichtig, die gesetzlichen Anforderungen zu beachten und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Nur so kann eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung gewährleistet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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