Dein Asylantrag wurde abgelehnt

Dein Asylantrag wurde abgelehnt

Du hast eine Ablehnung deines Asylantrags erhalten? Keine Panik! In diesem Artikel erfährst du, was du jetzt tun kannst und wie du gegen die Entscheidung des BAMF vorgehen kannst.

Klage gegen die Ablehnung einreichen

Eine mögliche Option ist es, gegen die Ablehnung deines Asylantrags zu klagen. In diesem Fall wird ein Gericht über deinen Fall entscheiden und prüfen, ob du berechtigt bist, Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebungsverbots zu erhalten. Um herauszufinden, ob eine Klage in deinem Fall sinnvoll ist und was du tun kannst, solltest du dich an eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei wenden. Spezialisierte Anwälte und Beratungsstellen in deiner Nähe findest du auf unserer Seite Lokale Informationen. Gib einfach deine Stadt ein und suche nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung. Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe findest du in unserem Kapitel “Prozesskostenhilfe”.

Fristen für die Klageeinreichung

Wenn deine Ablehnung einfach ausfällt, hast du zwei Wochen Zeit, um die Klage einzureichen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem du den Ablehnungsbescheid erhalten hast. Bewahre den Briefumschlag daher gut auf. Wenn die Ablehnung als “unzulässig” oder “offensichtlich unbegründet” erfolgt, hast du eine Woche Zeit, um die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen und zusätzlich einen Eilantrag zu stellen. Falls das Gericht den Eilantrag akzeptiert, darfst du während des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass du trotz laufender Klage abgeschoben wirst, auch wenn über deine Klage noch nicht entschieden wurde. Beachte, dass bei einer Ablehnung aufgrund der Dublin-Verordnung und der Stellung eines Eilantrags eine sechsmonatige Überstellungsfrist erneut beginnt. Lasse dich hier unbedingt im Voraus von einer Anwaltskanzlei beraten. Weitere Informationen zur Dublin-Verordnung findest du in unserem Kapitel “Dublin-Verfahren”.

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Klageeinreichung ohne Beratung

Falls keine Zeit bleibt, um sich mit einer Beratungsstelle oder Anwälten zu besprechen, kannst du auch selbst zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen und dort deine Klage schriftlich oder mündlich einreichen. Muster für Klagen findest du hier (für eine einfache Ablehnung), hier (für eine Ablehnung als “unzulässig”) und hier (für eine Ablehnung als “offensichtlich unbegründet”). Das zuständige Verwaltungsgericht steht in deinem Ablehnungsbescheid des BAMF. Jedes Verwaltungsgericht verfügt über eine Rechtsantragsstelle, die dir bei der Klage behilflich ist. Nach der Klageeinreichung hast du zwei Wochen Zeit, dem Gericht mitzuteilen, warum die Entscheidung des BAMF falsch ist. Hierfür sollte dir ein Anwalt zur Seite stehen.

Rechte während des Klageverfahrens

Während des Klageverfahrens darfst du nicht abgeschoben werden. Das gilt sowohl bei einer “einfachen” Ablehnung als auch wenn dein Eilantrag akzeptiert wurde. Du behältst deine Aufenthaltsgestattung und erhältst weiterhin Asylbewerberleistungen. Die Gerichtsentscheidung kann jedoch lange auf sich warten lassen. Es kann sein, dass du ein Jahr oder sogar noch länger auf eine Entscheidung warten musst. Nutze diese Zeit, um Deutsch zu lernen oder zum Beispiel eine Ausbildung zu beginnen.

Das Gerichtsverfahren

Nach Einreichung deiner Klage prüft das Verwaltungsgericht noch einmal deine Fluchtgründe und die Entscheidung des BAMF. Die Richter lesen das Protokoll deiner Anhörung, prüfen deine Beweise und laden dich anschließend in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung ein, in der du erneut befragt wirst. Danach trifft das Gericht eine Entscheidung:

  • Wenn die Richter feststellen, dass du die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter erfüllst oder ein nationales Abschiebungsverbot vorliegt, wird der Ablehnungsbescheid aufgehoben und du erhältst eine Aufenthaltserlaubnis.

  • Wenn die Richter die Ablehnung aller Schutzformen bestätigen, wird deine Klage abgewiesen und du bist zur Ausreise verpflichtet.

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In den meisten Fällen ist mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts das Asylverfahren beendet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass deine Anwälte einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Wenn das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag annimmt, wird erneut über deinen Asylantrag entschieden. Dies geschieht jedoch nur sehr selten, zum Beispiel wenn entscheidende Fragen ungeklärt geblieben sind oder die Gerichte unterschiedliche Meinungen zu einer Frage haben.

Bleibe ruhig und lass dich von Experten beraten. Du bist nicht allein, und es gibt Wege, gegen die Ablehnung deines Asylantrags vorzugehen. Setze deine Rechte ein und kämpfe für deine Zukunft!

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