Der Aufhebungsvertrag: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Der Aufhebungsvertrag: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Das Ende eines Arbeitsverhältnisses kommt oft nicht durch eine einseitige Kündigung, sondern durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Doch was genau ist ein Aufhebungsvertrag und welche Punkte sollten beachtet werden? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den Aufhebungsvertrag wissen musst.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die das bestehende Arbeitsverhältnis entweder sofort oder zu einem bestimmten Termin beendet wird. Oft werden in einem Aufhebungsvertrag auch weitere Punkte geregelt, wie zum Beispiel eine Abfindung oder die Herausgabe von Unterlagen. Ein Aufhebungsvertrag wird auch als “Auflösungsvertrag” oder “Beendigungsvertrag” bezeichnet.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kommt zustande, wenn eine Vertragspartei dem anderen den Vertragsabschluss anbietet und dieses Angebot angenommen wird. Oft geht die Initiative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags vom Arbeitgeber aus. Der Arbeitgeber hat oft ein Interesse daran, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer rechtswirksam zu beenden, da eine Kündigung in bestimmten Fällen unwirksam wäre. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann dem Arbeitgeber daher Geld und Ärger ersparen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitnehmer die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags kennt und damit einverstanden ist.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Ein fairer Aufhebungsvertrag kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile haben. Durch den Verzicht auf einen Kündigungsschutzprozess können beide Seiten Zeit, Geld und Stress sparen. Zudem können der Beendigungszeitpunkt frei gewählt und das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschont werden. Ein Aufhebungsvertrag kann auch eine diskretere Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen, besonders in Fällen, in denen eine außerordentliche Kündigung wegen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers in Betracht kommt.

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Aufhebungsvertrag vs. Abwicklungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einem Abwicklungsvertrag dadurch, dass beim Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Kündigung beendet wird, während beim Abwicklungsvertrag bereits eine Kündigung vorliegt. Im Abwicklungsvertrag werden die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung oder der Beendigungszeitpunkt, geregelt.

Voraussetzungen für einen wirksamen Aufhebungsvertrag

Damit ein Aufhebungsvertrag rechtliche Wirkung entfalten und das Arbeitsverhältnis tatsächlich beenden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Schriftform

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgefasst und von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden. Eine mündliche Vereinbarung oder die Verwendung von E-Mail oder Fax sind nicht ausreichend.

Kein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

Ein Aufhebungsvertrag darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang oder einer Betriebsveräußerung geht, da diese unter Umständen unwirksam sein können.

Kein Verstoß gegen Treu und Glauben

Unter bestimmten Umständen kann es dem Arbeitgeber verwehrt sein, sich auf einen Aufhebungsvertrag zu berufen. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind jedoch noch ungeklärt.

Keine Sittenwidrigkeit

Ein Aufhebungsvertrag darf nicht sittenwidrig sein. Ein rückdatierter Vertragszeitpunkt kann zum Beispiel als sittenwidrig angesehen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag nicht automatisch sittenwidrig ist, nur weil dem Arbeitnehmer keine Bedenkzeit eingeräumt wurde oder keine Abfindung vorgesehen ist.

Keine Geschäftsunfähigkeit

Ein Aufhebungsvertrag ist unwirksam, wenn eine der Parteien bei Vertragsschluss geschäftsunfähig war.

Widerruf, Rücktritt und Anfechtung

Bereut ein Arbeitnehmer den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, gibt es grundsätzlich nur wenige Möglichkeiten, diesen rückgängig zu machen. Der Arbeitnehmer ist in der Regel an den Vertrag gebunden, es sei denn, es besteht ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht laut Tarifvertrag oder Aufhebungsvertrag. Unter bestimmten Umständen kann jedoch eine Anfechtung des Vertrags wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung möglich sein.

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Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Möglichkeit sein, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Risiken zu kennen, um die beste Entscheidung für sich selbst zu treffen.

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