Der Ausbildungsvertrag: Alles, was Azubis wissen müssen!

Der Ausbildungsvertrag: Alles, was Azubis wissen müssen!

Die Suche nach einem Ausbildungsplatz kann eine aufregende und nervenaufreibende Zeit sein. Doch es lohnt sich, denn eine Ausbildung bietet die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen. Aber wie findet man den passenden Ausbildungsplatz und worauf muss man beim Ausbildungsvertrag achten? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um das Arbeitsrecht im Ausbildungsbetrieb.

Die Bewerbung um eine Ausbildung

Bevor du einen Ausbildungsvertrag unterschreibst und deine Ausbildung beginnt, musst du dich bei einem Unternehmen oder Betrieb bewerben, um deinen Traumjob zu erlernen. Dabei kann dir die Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen. Sie bietet in ihrer JOBBÖRSE nicht nur Praktikumsplätze, sondern auch Ausbildungsplätze an. Auch die Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammer bietet attraktive Angebote für Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen. Hier kannst du auch herausfinden, welcher Beruf am besten zu dir und deinem Profil passt. Sobald du die richtige Stelle gefunden hast und das Bewerbungsgespräch erfolgreich war, steht die Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag an.

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Ausbildungsbetrieb und einem Auszubildenden, der einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen möchte. In diesem Vertrag sind die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten.

Was steht im Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt sind. Darüber hinaus können Auszubildender und Ausbildungsbetrieb weitere Punkte vereinbaren, solange sie nicht gegen das Gesetz verstoßen. Ein Ausbildungsvertrag muss folgende Punkte enthalten:

  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, einschließlich des Ziels und der Berufstätigkeit
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen und -ort außerhalb der Ausbildungsstätte (duale Ausbildung)
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Länge der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Voraussetzungen für eine Kündigung
  • Hinweise auf geltende Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
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Nachdem beide Parteien sich auf die Rahmenbedingungen geeinigt haben und den Vertrag unterschrieben haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Ausbildungsvertrag in das entsprechende Verzeichnis für anerkannte Berufsausbildungsverhältnisse einzutragen. Es ist wichtig, dass du als Auszubildender darauf achtest, dass der Ausbildungsvertrag eingetragen wird, da dir sonst die Zwischen- oder Abschlussprüfung verwehrt bleiben kann.

Die Probezeit

Sowohl Ausbildungsbetrieb als auch Auszubildender haben eine gesetzlich definierte Probezeit, in der beide Seiten sich gegenseitig und ihre Arbeitsweise kennenlernen. Innerhalb dieser Phase können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis ohne Frist kündigen. Die Probezeit in der Ausbildung dauert in der Regel zwischen vier Wochen und vier Monaten.

Die Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Wie lange ein Auszubildender täglich und wöchentlich arbeiten darf, ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Tarifverträge können zusätzliche Regelungen enthalten. Für minderjährige Auszubildende gelten besondere Arbeitszeitregelungen. Sie dürfen höchstens 40 Stunden in der Woche und acht Stunden täglich arbeiten. Pausen sind ebenfalls im Ausbildungsvertrag festzulegen.

Die Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig von Alter, gewähltem Beruf und dem Bundesland, in dem die Ausbildung stattfindet. Tarifverträge regeln in der Regel die Höhe der Vergütung. Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Vergütung jedes Jahr ansteigen. Seit 2020 haben Azubis Anspruch auf einen Mindestlohn, wenn der Arbeitgeber keinem Tarifvertrag unterliegt. Im Jahr 2023 beträgt die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr 620 Euro.

Die Dauer einer Ausbildung

Die Dauer einer Ausbildung hängt von den Vorgaben der Berufsgesetze ab. Eine duale Ausbildung dauert in der Regel drei bis dreieinhalb Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, diese Zeit zu verkürzen. Auch gibt es Ausbildungen, die nur zwei Jahre dauern und die Möglichkeit bieten, danach in einen ähnlichen Beruf einzusteigen und innerhalb eines Jahres einen weiteren Berufsabschluss zu erlangen.

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Wann ist ein Ausbildungsvertrag nichtig?

Ein Ausbildungsvertrag darf bestimmte Inhalte nicht enthalten. Das Berufsbildungsgesetz legt fest, dass bestimmte Formulierungen ungültig sind. Dazu gehört zum Beispiel eine Klausel, die dem ehemaligen Auszubildenden nach Abschluss der Berufsausbildung die Tätigkeit in seinem Beruf vollständig oder teilweise untersagt. Weitere ungültige Vereinbarungen betreffen unter anderem Entschädigungszahlungen für die Berufsausbildung, Vertragsstrafen oder pauschale Schadensersatzansprüche.

Ein Ausbildungsvertrag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu deinem Traumberuf. Achte darauf, dass er alle nötigen Informationen enthält und lasse ihn in das Verzeichnis für anerkannte Berufsausbildungsverhältnisse eintragen. Nur so bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Ausbildung erfolgreich abschließen.