Ein Affe, der freundlich in die Kamera eines Tierfotografen grinst, das sorgte für einen der bekanntesten Rechtsstreits der Fotogeschichte. Der britische Fotograf David Slater hatte die vom Aussterben bedrohte Affenart auf der indonesischen Insel Sulawesi fotografiert und dabei entstanden einige sensationelle Selfies. Diese wurden zu einer kleinen Sensation, sie zierte Magazintitel und wurden millionenfach im Internet geteilt.
Jedoch sorgten schnell rechtliche und philosophische Fragen für Aufsehen. Hatte Slater überhaupt die Rechte an den Bildern, wenn der Affe selbst auf den Auslöser gedrückt hatte? Kann ein Tier überhaupt ein Fotograf sein und damit verbundene Rechte besitzen? Oder ist es lediglich ein Objekt?
Als verschiedene Webseiten die Bilder ohne Bezahlung veröffentlichten, geriet Slater in einen Rechtsstreit mit der Wikimedia Foundation, der er schließlich verlor. Das amerikanische Urheberrechtsamt entschied, dass das Bild frei veröffentlicht werden darf. Doch dann kamen die Tierschützer ins Spiel.
Peta, die größte Tierrechtsorganisation mit über fünf Millionen Unterstützern, verklagte Slater im Namen des Affen. Sie argumentierten, dass das Urheber- und Lizenzrecht dem Tier zustehen sollte und somit ging es um das Geld. Sie waren der Meinung, dass es offensichtlich sei, dass der Affe die Fotos selbst aufgenommen hatte, und zwar bewusst und absichtlich. Der Affenname Naruto wurde zum Schlagwort und der Prozess zu einem Kampf um Aufmerksamkeit, von der Tierschutzorganisationen leben.
Dieser Streit trieb David Slater an den Rand des Ruins. Er erzählte vor einigen Wochen, dass er aufgehört habe zu fotografieren und nun Tennisstunden gibt und Hunde spazieren führt, um das Geld für Geburtstagsgeschenke für seine Tochter zu verdienen. Der Prozess, der zuletzt vor einem Berufungsgericht in San Francisco verhandelt wurde, verfolgte er am Laptop, da er sich die Reisekosten nicht leisten konnte.
Eine Lösung, mit der Mensch und Tier leben können
Nun teilte Slater über seinen Anwalt mit, dass er sich bereit erklärt hat, 25 Prozent aller zukünftigen Einnahmen durch das berühmte Affen-Selfie dem Schutz der Schopfmakaken in Indonesien zu spenden. Sowohl Slater als auch Peta sind der Meinung, dass die Ausweitung der Fotorechte auf “nichtmenschliche Wesen” wichtig ist, insbesondere angesichts der Tatsache, dass nicht nur Affen, sondern auch Maschinen Fotos machen und in einigen Ländern Flüssen der Rechtsstatus von Menschen zuerkannt wird.
Beide Seiten baten daher das Berufungsgericht, die Klage abzuweisen und einigten sich auf diesen Vergleich. Es scheint eine Lösung zu sein, mit der sowohl Mensch als auch Tier leben können. Allerdings wirft dieser Prozess auch eine unheimliche Frage auf, die über das persönliche Schicksal von David Slater hinausgeht: Kann jeder im Namen eines beliebigen Tieres vor Gericht ziehen? Wird dies die Munition sein, mit der zukünftig für Tierrechte gekämpft wird? Diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet.
Das berühmte Affen-Selfie ist also nun endlich beigelegt und es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieser spektakuläre Rechtsstreit auf zukünftige Fälle im Bereich der Tierrechte haben wird.