Im Juli 2021 wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) zehn Jahre alt. Seitdem hat er es sich zum Ziel gesetzt, allen Interessierten einen passenden Platz im Freiwilligendienst anzubieten.
Jede und Jeder kann mitmachen
Der BFD bietet Menschen jeden Alters (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) die Möglichkeit, sich im sozialen und ökologischen Bereich sowie in anderen Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz ehrenamtlich zu engagieren.
Das Engagement kann zwischen sechs und 24 Monate dauern und ist auch in Teilzeit möglich, wenn man älter als 27 Jahre ist. Seit dem 11. Mai 2019 ist ein Teilzeit-BFD auch für jüngere Menschen möglich, wenn gewichtige Gründe wie familiäre Verpflichtungen oder physische oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen.
Der freiwillige Einsatz kann auch als Praktikum angerechnet werden und zur Überbrückung von Wartezeiten genutzt werden, beispielsweise zwischen Schule und Studium. Viele junge Menschen sehen diesen Zeitraum als wichtige Orientierungsphase.
Die Freiwilligen werden während ihres Einsatzes fachlich angeleitet und nehmen an Seminaren teil, unter anderem zur politischen Bildung.
Nahezu 40.000 Freiwillige sind im Einsatz
Im Durchschnitt sind fast 40.000 Bundesfreiwillige im Einsatz. Besonders erfreulich ist, dass etwa 25 Prozent davon ältere Freiwillige (über 27 Jahre) sind. Das Geschlechterverhältnis ist nahezu ausgeglichen. Der Bundesfreiwilligendienst hat sich als eigenständige Säule im Gefüge der bestehenden gesetzlichen Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ und BFD) etabliert.
Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes
- Ein BFD kann nur an anerkannten Einsatzstellen absolviert werden. Der Einsatz ist vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung und dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten, kann aber auch bis zu 24 Monaten dauern. Teilzeiteinsätze von mehr als 20 Wochenstunden sind für Freiwillige ab 27 Jahren oder bei Vorliegen gewichtiger Gründe auch für jüngere Freiwillige möglich.
- Das rechtliche Verhältnis zwischen Freiwilligem oder Freiwilliger und Einsatzstelle muss gemeinsam mit dem Bund vereinbart werden.
- Die Freiwilligen sind sozialversichert.
- Einsatzstellen stellen den Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung oder leisten entsprechende Geldersatzleistungen. Sie zahlen außerdem das vereinbarte Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Taschengeld liegt derzeit bei maximal 438 Euro pro Monat für eine Vollzeitbeschäftigung (Stand: 1. Januar 2023).
- Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen zielt darauf ab, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Der BFD wird durch Seminare begleitet, die insgesamt mindestens 25 Tage dauern, davon fünf Tage zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes. Diese Seminare können gemeinsam mit Teilnehmenden des FSJ/FÖJ und des freiwilligen Wehrdienstes durchgeführt werden.
- Die Seminare sind für Freiwillige unter 27 Jahren im BFD verpflichtend. Freiwillige über 27 Jahren müssen mindestens einen Seminartag pro Dienstmonat absolvieren.
- Eltern von volljährigen Freiwilligen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) erhalten Kindergeld aufgrund der Teilnahme ihrer Kinder am Bundesfreiwilligendienst.
- Die Freiwilligen erhalten einen Bundesfreiwilligendienst-Ausweis, der ihnen Vergünstigungen ermöglicht.
- Die Verteilung der Plätze an die Zentralstellen erfolgt auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel gemäß §7 Abs. 5 BFDG.
Der Bundesfreiwilligendienst bietet für alle Menschen, die sich engagieren möchten, eine tolle Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Interessen einzubringen. Es ist eine Bereicherung für die Freiwilligen selbst und für die gesamte Gesellschaft. Mach mit und werde auch du Teil des Bundesfreiwilligendienstes!