Der clevere Weg zur Eingruppierung und Höhergruppierung im öffentlichen Dienst

Der clevere Weg zur Eingruppierung und Höhergruppierung im öffentlichen Dienst

Der öffentliche Dienst bietet zahlreiche Vorteile und attraktive Vergütungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch wie erfolgt eigentlich die Eingruppierung und wie kann man sich möglicherweise höhergruppieren lassen? In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wie wird eingruppiert?

Die Eingruppierung im öffentlichen Dienst hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und dem einschlägigen Tarifvertrag ab. Oft ist im Arbeitsvertrag eine bestimmte Vergütungs- oder Entgeltgruppe angegeben, die jedoch nicht zwingend mit Ihrer tatsächlichen Eingruppierung übereinstimmen muss. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag spiegelt oft nur die Ansicht des Arbeitgebers wider.

Wer entscheidet über Eingruppierung?

Die tarifgerechte Eingruppierung im öffentlichen Dienst ergibt sich in der Regel automatisch aus dem Tarifvertrag und der entsprechenden Vergütungs- oder Entgeltordnung. Die Eingruppierung ist keine Entscheidung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, sondern eine Folge der ausgeübten und auszuübenden Tätigkeit.

Wie erfolgt die Eingruppierung in TVL?

Im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erfolgt die Eingruppierung nach § 12 TV-L. Dabei richtet sich die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung. Sie erhalten Entgelt entsprechend der Entgeltgruppe, in der Sie eingruppiert sind. Ihre Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen Ihre hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit entspricht.

Wie erfolgt die Eingruppierung nach TVöD?

Auch im Bereich des TVöD (Bund und VKA) ist die Eingruppierung ähnlich geregelt. Gemäß § 12 TVöD erfolgt die Eingruppierung nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes oder der VKA. Die Regelungen entsprechen weitgehend denen, die bereits für TVL beschrieben wurden.

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Woher weiß ich, in welcher Entgeltgruppe ich bin?

Ihre Eingruppierung hängt vom jeweiligen Tarifvertrag und Ihrer überwiegend ausgeübten Tätigkeit ab. Es gilt die sogenannte “Tarifautomatik”, aus der sich Ihr Anspruch auf eine bestimmte Entgeltgruppe ableitet. Die Tarifautomatik beruht auf den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungs- oder Entgeltordnung.

Was bedeutet Tarifautomatik?

Die Tarifautomatik besagt, dass Sie in die Entgeltgruppe eingruppiert sind, deren Tätigkeitsmerkmalen Ihre hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit entspricht. Die Tätigkeitsmerkmale finden Sie in den Entgeltordnungen zum TVöD bzw. TV-L. Dadurch ergibt sich automatisch Ihr Anspruch auf eine bestimmte Entgeltgruppe und die entsprechende Vergütung. Bei der Ausübung höherwertiger Tätigkeiten erfolgt ebenfalls automatisch ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe.

Welche Stufe steht mir in meiner Entgeltgruppe zu?

Die korrekte Stufenzuordnung erfolgt unabhängig von Ihrer Eingruppierung und richtet sich nach Ihrer Berufserfahrung und Stufenlaufzeit. Die genauen Regelungen hierzu finden Sie in den entsprechenden Paragraphen des TVöD bzw. TV-L.

Es ist wichtig zu beachten, dass die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung im öffentlichen Dienst nicht einseitig vom Arbeitgeber bestimmt werden kann. Da sich die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst in der Regel ändern, sollten Sie regelmäßig Ihre Eingruppierung überprüfen lassen. Insbesondere aufgrund der Verfallfristen empfiehlt es sich, eine schriftliche Geltendmachung Ihrer korrekten Eingruppierung vorzunehmen.

Haben Sie Fragen zum Arbeits- und Beamtenrecht im öffentlichen Dienst oder zur korrekten Eingruppierung? Nutzen Sie gerne unsere “Nachricht senden”-Funktion oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer telefonischen oder Videoberatung über das Internet.