Der CO2-Preis steigt: Was das für Gas, Heizöl und Sprit bedeutet

Der CO2-Preis steigt: Was das für Gas, Heizöl und Sprit bedeutet

Die Einführung der CO2-Steuer hat Auswirkungen auf Mieter und Mieterinnen, die ihre Wohnung mit Gas oder Öl heizen. Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich auch die Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen. Doch wie genau wird der Anteil berechnet?

Mieter- und Vermieteranteil an den CO2-Kosten berechnen

Die Höhe des Vermieteranteils richtet sich nach dem Energieeffizienzgrad des Gebäudes und somit nach dem individuellen Energieverbrauch in der Mietwohnung oder dem gemieteten Haus. In einer schlecht gedämmten Wohnung übernimmt der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten, während in einem Hocheffizienzhaus der Mieter die Kosten vollständig selbst tragen muss.

Um den Anteil genau zu berechnen, gibt es einen Online-Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums. Mithilfe der Heizkostenabrechnung kann man schnell ermitteln, wie viel Prozent der CO2-Kosten der Vermieter übernehmen muss.

So bekommst du die CO2-Kosten von deinem Vermieter

Wenn du in einem Haus mit Zentralheizung wohnst, muss der Vermieter den prozentualen Anteil der entstandenen CO2-Kosten automatisch von deiner Heizkostenabrechnung abziehen. Diese Regelung gilt für alle Abrechnungsjahre ab dem 1. Januar 2023. In den meisten Fällen wird der Vermieter erstmals im Jahr 2024 seinen Teil bezahlen.

Für die Berechnung des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter muss der Vermieter die Flächen aller Wohnungen im Gebäude berücksichtigen. Besitzt er nur eine oder einige wenige Wohnungen, werden nur diese Flächen miteinbezogen.

Die Aufteilung der CO2-Kosten und die Berechnungsgrundlagen müssen in der Heizkostenabrechnung angegeben werden. Verzichtet der Vermieter darauf oder berücksichtigt er den Vermieteranteil nicht, hast du das Recht, die Heizkosten um 3 Prozent zu kürzen und die Aufteilung der CO2-Kosten einzufordern.

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Selbst die CO2-Kosten von deinem Vermieter einfordern

Wenn du den Brennstoff fürs Heizen selbst besorgst, zum Beispiel bei einem eigenen Gasvertrag, musst du selbst aktiv werden. Du kannst die CO2-Kosten von deinem Vermieter einfordern, indem du den prozentualen Anteil auf die CO2-Kosten in deiner Brennstoff-Rechnung anwendest. Beachte jedoch, dass du nur für die tatsächlich verbrauchte Brennstoffmenge im Abrechnungszeitraum abrechnen kannst.

Es ist wichtig, sich seiner Rechte bewusst zu sein und aktiv zu handeln, um die faire Aufteilung der CO2-Kosten sicherzustellen.