Wer seine Haftpflicht als Beratender Ingenieur oder Architekt versichern möchte, stößt auf eine verwirrende Begriffsvielfalt. Neben der Berufshaftpflicht gibt es auch eine Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht. Die Unterschiede sind wichtig, da sie unterschiedliche Risiken abdecken. Hier erfährst du, was Ingenieurbüros und Freiberufler brauchen.
Die Berufshaftpflicht-Versicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt spezifische Risiken bestimmter Berufe ab. Ärzte sind beispielsweise gegen Behandlungsfehler versichert und Rechtsanwälte sowie Steuerberater gegen Beratungsfehler. Für diese Gruppen ist eine Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Architekten und Ingenieure sind mit der Berufshaftpflichtversicherung vertraut, da sie eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufskammer ist.
Was genau eine Berufshaftpflichtversicherung abdeckt, variiert je nach Tätigkeit. Rechtsanwälte haben oft eine reine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, da ihr größtes Risiko in finanziellen Schäden liegt, die entstehen können, wenn sie ihren Mandanten falsche Informationen geben.
Auch Architekten, Bau- oder Fachingenieure können Vermögensschäden verursachen. Zum Beispiel können sie durch fehlerhafte Energieausweise den Hausbesitzer beim Verkauf benachteiligen oder durch falsche Mengenberechnungen zu überhöhten Materialkosten führen.
Typische Schäden bei Ingenieuren und Architekten
Im Gegensatz zu Rechtsanwälten sind im Berufsalltag von Ingenieuren Sach- und Personenschäden häufiger:
- Fehlberechnungen von Tiefgaragenzufahrten, die nachträglich verbreitert werden müssen.
- Planungsfehler bei der Abdichtung von Kellern, die nach einem Wassereinbruch aufwendig saniert werden müssen.
- Sach- und Personenschäden durch Unfälle oder Schadstoffe, die zwar seltener vorkommen, aber sehr teuer sein können.
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt sämtliche Schäden ab, die durch ihre berufliche Tätigkeit entstehen können: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unterschied zur Betriebshaftpflicht-Versicherung
Im Gegensatz dazu deckt die Betriebshaftpflicht nur Sach- und Personenschäden (sowie deren finanzielle Folgeschäden) ab. Das ist jedoch nicht der einzige Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht.
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch mangelhafte (berufstypische) Leistungen entstehen können.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen versichert das Risiko der Betriebsstätte sowie Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit auftreten. Sie wird auch Bürohaftpflicht genannt.
Betriebshaftpflicht bei Ingenieurbüros
Einige Beispiele für die Betriebshaftpflicht sind:
- Ein Architekt beschädigt versehentlich den Laptop eines Projektpartners während einer Planungsbesprechung.
- Ein Besucher stolpert im Ingenieurbüro über ein herumliegendes Kabel und bricht sich das Handgelenk.
- Ein Vermessungsingenieur beschädigt vor Ort beim Kunden ein Kabel, während er nach einem Grenzstein sucht.
- Durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters bricht im Büro ein Brand aus und die gemieteten Räumlichkeiten müssen saniert werden.
Anhand dieser Beispiele können Architektur- und Ingenieurbüros erkennen, dass eine reine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreicht. Sie deckt nicht die berufsspezifischen Risiken ab, wie Schäden durch fehlerhafte Planungen, Messungen oder Berechnungen, unzureichende Bauüberwachung oder Beratung. Diese Risiken werden nur von einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Da die Abgrenzung zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht nicht immer einfach ist und beide existenzielle Risiken absichern, enthalten gute Berufshaftpflichtversicherungen auch die Leistungen der Betriebshaftpflicht. Ingenieure müssen die beiden Versicherungen nicht separat abschließen, sondern sind mit einem Vertrag umfassend gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.
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