Der Führerschein und die Fahrerlaubnis: Ein wichtiger Unterschied

Der Führerschein und die Fahrerlaubnis: Ein wichtiger Unterschied

Plastikkarte, Symbol für Freiheit, Mobilität und Unabhängigkeit – der Führerschein ist für viele junge Menschen ein begehrtes Dokument. Oftmals werden die Begriffe “Führerschein” und “Fahrerlaubnis” synonym verwendet. Doch in den Augen des Gesetzes handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge. Erst wenn es zu Verstößen kommt, wird der Unterschied spürbar: Ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins drohen.

Keine Fahrerlaubnis ohne Fahrschule

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Dabei gibt es verschiedene Führerscheinklassen, je nachdem, welches Fahrzeug geführt werden soll. Um eine Fahrerlaubnis zu erlangen, müssen Fahrschüler zunächst 14 Theoriestunden absolvieren und einen Sehtest bei einem autorisierten Optiker bestehen.

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung folgen die Praxisstunden. Der Fahrlehrer setzt eine unbestimmte Anzahl an Praxisfahrten an, bis der Schüler ausreichend auf die Prüfung vorbereitet ist. Dabei müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, wie beispielsweise fünf Stunden Überlandfahrt, vier Stunden Autobahnfahrt und drei Stunden Nachtfahrt.

Nach der bestandenen praktischen Prüfung erhält der Fahrschüler den Führerschein und automatisch die Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse.

Was ist ein Führerschein: Eine Erklärung

Der Führerschein ist die Besitzurkunde, die bestätigt, dass der Inhaber dieses Dokuments berechtigt ist, ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse zu führen. Er dient somit als Nachweis für die vorhandene Fahrerlaubnis.

Auf dem Führerschein finden sich Schlüsselzahlen, die beispielsweise darüber Auskunft geben, ob eine Seh- oder Hörhilfe erforderlich ist oder ob das Fahrzeug nur bei Tageslicht geführt werden darf.

LESEN  Acht Gründe für Fremdgehen: Warum Menschen ihren Partner oder ihre Partnerin betrügen

Nach der bestandenen Prüfung beginnt die Probezeit, die zwei Jahre dauert. In dieser Zeit muss der Fahrer beweisen, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Verkehrsverstöße können nicht nur mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden, sondern auch zu einer Probezeitverlängerung und der Teilnahme an einem Aufbauseminar führen. Bei schweren Verstößen drohen Führerscheinentzug und Fahrverbot.

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können den Entzug des Führerscheins zur Folge haben, was einem Fahrverbot gleichkommt. Beispielsweise kann das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden, sondern unter Umständen auch mit einem Fahrverbot. Während des Fahrverbots wird der Führerschein von der Behörde eingezogen.

Gesundheitliche Gründe können ebenfalls zu einem Fahrverbot führen, beispielsweise bei einer Augenerkrankung, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.

Wenn der Führerschein entzogen wurde, darf der Betroffene nicht mehr fahren und muss die Fahrerlaubnis neu beantragen. Er muss möglicherweise auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren, um seine Fahreignung nachzuweisen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das Fahren ohne Führerschein und das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Straftaten. Letzteres wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Auch der Halter eines Fahrzeugs kann bestraft werden, wenn er das Fahren ohne Fahrerlaubnis ermöglicht.

Wenn jemand ohne Fahrerlaubnis fährt, hat er entweder nie eine gehabt oder sie wurde ihm entzogen. In beiden Fällen muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Führerschein verloren: Was tun?

Wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde, muss schnell gehandelt werden. Eine Anzeige bei der Polizei ist ratsam, um eine Diebstahlbescheinigung zu erhalten. Bei der Fahrerlaubnisbehörde kann ein Antrag auf einen neuen Führerschein gestellt werden. Dabei sind verschiedene Unterlagen erforderlich, wie der Personalausweis, ein biometrisches Passbild und eine Diebstahlbescheinigung der Polizei.

LESEN  Selbstgemachte Lavendel Duftsäckchen – So einfach geht’s!

Es dauert einige Wochen, bis ein neuer Führerschein ausgestellt wird. In der Zwischenzeit kann ein Übergangsführerschein beantragt werden, der jedoch nur im Inland gilt.

EU-Führerschein und internationaler Führerschein

Ein EU-Führerschein und ein internationaler Führerschein sind nicht dasselbe. Der internationale Führerschein wird benötigt, wenn man außerhalb der EU ein Fahrzeug führen möchte. Dieser enthält eine Übersetzung der Informationen in englischer Sprache oder der jeweiligen Landessprache.

Besitzer eines alten Führerscheins aus der DDR müssen sich keine Sorgen machen, denn ihr Führerschein behält seine Gültigkeit. Allerdings kann es im Ausland zu Missverständnissen kommen, da viele Polizeibeamte die DDR-Führerscheinklassen nicht kennen. Es empfiehlt sich daher, den Führerschein vor einer Auslandsreise umschreiben zu lassen oder einen internationalen Führerschein zu beantragen.

Der Führerschein ist mehr als nur ein Stück Plastik. Er ist der Nachweis dafür, dass man die Fahrerlaubnis besitzt, und sollte mit Bedacht genutzt werden.