Der gerichtliche Vergleich im Scheidungsverfahren

Der gerichtliche Vergleich im Scheidungsverfahren

Der gerichtliche Vergleich im Scheidungsverfahren

Hast du dich schon einmal gefragt, ob du dich im Scheidungstermin vergleichen musst? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den gerichtlichen Vergleich im Scheidungsverfahren wissen musst. Lass uns gemeinsam in die Welt der Scheidung eintauchen und die Hintergründe eines Vergleichs beleuchten.

Was ist ein Vergleich und was kann damit geregelt werden?

Im Rahmen eines Scheidungstermins hört man oft von einem gerichtlichen Vergleich. Doch tatsächlich ist niemand dazu verpflichtet, einen Vergleich abzuschließen. Das Familiengericht oder ein Anwalt können zwar auf einen Vergleich drängen, aber letztendlich liegt es in deiner Entscheidung, ob du einen Vergleich akzeptierst oder ablehnst. Es kann jedoch in manchen Situationen sinnvoll sein, einen Vergleich abzuschließen, um bestimmte Regelungen zu treffen oder sogenannte Folgesachen zu klären. Die Vor- und Nachteile eines Vergleichsabschlusses solltest du daher mit deinem Anwalt besprechen.

Ein Vergleich ist laut § 779 BGB ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Im Rahmen eines Scheidungstermins strebt das Familiengericht immer eine einvernehmliche Lösung an. Wenn sich beide Seiten auf eine gütliche Einigung einigen oder im Termin eine andere Lösung finden, wird dies als Vergleich protokolliert. Ein gerichtlicher Vergleich beendet das Verfahren und dient gleichzeitig als Vollstreckungstitel. Das bedeutet, dass ein Vergleich genauso vollstreckt werden kann wie eine Entscheidung des Familiengerichts.

Ein Vergleich wird in der Regel abgeschlossen, um den Streit durch ein gegenseitiges Nachgeben zu beenden. Die Motivation für einen Vergleich liegt oft in der Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens und den damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen. Wenn die Ehepartner sich bereits vor dem gerichtlichen Verfahren über die Scheidungsfolgen einigen, können im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine streitigen Anträge mehr gestellt werden.

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Protokollierung des gerichtlichen Vergleichs

Auch wenn keine Streitpunkte bei Gericht anhängig gemacht wurden, kann ein Vergleich in Betracht kommen. Zum Beispiel, wenn sich die Ehepartner einig sind, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder der Unterhalt zur Absicherung des Unterhaltsberechtigten tituliert werden soll. In solchen Fällen sollte eine Vereinbarung vor einem Notar getroffen werden, um Kosten zu sparen.

Beim Abschluss eines Vergleichs im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist es entscheidend, dass beide Seiten von einem Anwalt vertreten werden. Dadurch können sich die Gerichtskosten reduzieren, wenn das Verfahren ohne Entscheidung über die Folgesache endet oder eine bisher nicht anhängige Folgesache verglichen wird. Die Kosten des Anwalts werden sich in der Regel erhöhen, da eine Einigungsgebühr anfällt.

Der Abschluss eines Vergleichs im Scheidungsverfahren ist grundsätzlich nur möglich, wenn beide Seiten einen Anwalt haben. Für den Anwalt entsteht dadurch eine zusätzliche Gebühr.

Fazit

Ein gerichtlicher Vergleich im Scheidungsverfahren ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit, um Streitigkeiten beizulegen und Regelungen zu treffen. Es ist ratsam, die Vor- und Nachteile eines Vergleichsabschlusses mit einem Anwalt zu besprechen, um die beste Entscheidung für dich zu treffen. Ein Vergleich kann eine effektive und kostengünstige Lösung sein, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Also, sprich mit deinem Anwalt über einen möglichen Vergleich und finde die beste Lösung für dich und deine Familie.

Wenn du noch Fragen zum Thema hast, rufe unverbindlich unter ✆ 06251 8565952 an. Wir helfen dir gerne weiter!

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