Der Gewerbesteuerhebesatz – So verstehst du ihn!

Gewerbesteuerhebesatz - Einfach erklärt!

Wenn es um Gewerbesteuern geht, ist es wichtig zu wissen, dass Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet sind, sie zu zahlen. Aber die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Ort. Das liegt daran, dass jede Gemeinde einen spezifischen Hebesatz festlegt, der die Steuer berechnet. Aber warum gibt es unterschiedliche Hebesätze und wie unterscheiden sie sich? In diesem Beitrag erklären wir dir alles, was du über den Gewerbesteuerhebesatz wissen musst.

In welchen Fällen handelt es sich um einen Gewerbebetrieb?

Ein Unternehmen wird als Gewerbebetrieb angesehen, sobald es wirtschaftlich aktiv ist. Eine Ausnahme bilden freiberuflich tätige Einzelpersonen und Unternehmen, da sie grundsätzlich steuerbefreit sind. Wenn jedoch ein Gewerbebetrieb eine gewerbliche Nebentätigkeit ausübt, kann die Gewerbesteuer zusätzlich erhoben werden. Die Gewerbesteuer basiert allein auf dem Gewerbeertrag. Um kleine Unternehmen zu schützen, wird die Steuer nur auf den Betrag berechnet, der über 24.500 € im Jahr liegt. Damit werden schwächelnde Betriebe nicht überlastet und haben die Möglichkeit, strategische Konzepte zur Krisenbewältigung zu entwickeln. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer richtet sich also nur nach hohen Erträgen.

Wer kassiert die Gewerbesteuer der Betriebe?

Unternehmen müssen ihre Gewerbesteuer bezahlen, da dies eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Gemeinden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine juristische Person oder ein Einzelunternehmen handelt. Die gezahlte Gewerbesteuer steht der Gemeinde zur Verfügung und wird für die Infrastruktur in der Region verwendet. Durch die Gewerbesteuer werden verschiedene Projekte in der Gemeinde gefördert, wie zum Beispiel die Sanierung von Straßen, die für Unternehmen wichtig sind.

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Gewerbesteuerhebesatz - Einfach erklärt!

So unterscheiden sich die Hebesätze

Jede Gemeinde legt eigenständig den individuellen Hebesatz fest. Ein jährlicher Anpassung des Hebesatzes ist möglich, um beispielsweise mehr Unternehmen in eine bisher wirtschaftlich schwächere Region zu locken. Seit 2004 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Gewerbesteuerhebesatz mindestens 200 % betragen muss. Dies war eine Reaktion auf den stetigen Wettbewerb der Gemeinden, die den Hebesatz ständig senkten. Der höchste Hebesatz wurde 2016 in der Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz festgelegt und beträgt 900 %. Da etwa die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden aus der Gewerbesteuer stammt, ist eine intelligente Anpassung des Hebesatzes vor allem für große Städte entscheidend.

Ein paar Beispiele zum Hebesatz in Großstädten

Wenn du darüber nachdenkst, ein Gewerbe zu gründen, kann der Gewerbesteuerhebesatz eine Rolle bei deiner Entscheidung spielen. Hier sind die Hebesätze für die 10 größten Städte Deutschlands im Jahr 2020, um dir eine gute Grundlage für deine steuerliche Berechnung zu geben. Je niedriger der Hebesatz, desto geringer ist die Steuer.

  • Berlin – 410 %
  • Hamburg – 470 %
  • München – 490 %
  • Köln – 475 %
  • Frankfurt am Main – 460 %
  • Stuttgart – 420 %
  • Düsseldorf – 440 %
  • Dortmund – 485 %
  • Leipzig – 460 %
  • Essen – 480 %

Auch kleine Unterschiede im Hebesatz können sich auf die zu zahlende Gewerbesteuer auswirken. Die Berechnung des Hebesatzes mit dem Steuermessbetrag (Gewerbeertrag x Steuermesszahl 3,5) zeigt, dass der Prozentsatz große Auswirkungen haben kann. Ein Rechenbeispiel mit einem Einzelunternehmen, das einen Gewerbeertrag von 500.000 € hat:

  • Berlin: (475.500 € x 0,035) x 410 % = 68.232,20 € Gewerbesteuer
  • München: (475.500 € x 0,035) x 490 % = 81.545,80 € Gewerbesteuer

Allein anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass bei einem 80 %igen Unterschied im Hebesatz für einen Gewerbeertrag von 500.000 € über 13.000 € Gewerbesteuer mehr gezahlt werden müssen. Bei größeren Unternehmen fällt dieser Unterschied noch deutlicher aus, daher ist es besonders bei genau kalkulierten Projekten wichtig, den Gewerbesteuerhebesatz im Auge zu behalten.

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Wichtige Details zum Gewerbesteuerhebesatz

Für Kapitalgesellschaften wird die Gewerbesteuer auf die gesamten Einnahmen berechnet, daher entfällt die Freigrenze von 24.500 €. Ähnliches gilt für rechtsfähige Vereine, bei denen die Freigrenze jedoch nur 5.000 € beträgt. Es ist daher ratsam, die anfallenden Kosten für die Gewerbesteuer vor der Gründung zu berechnen und sich auf mögliche zusätzliche Belastungen einzustellen. Bei freiberuflicher Tätigkeit gilt dies natürlich nicht, aber achte darauf, dass du bei zusätzlichen Einkünften aus gewerblichen Tätigkeiten schnell gewerbesteuerpflichtig wirst. Lass dich daher am besten umfassend steuerlich beraten.