Insolvenzverfahren können für Schuldner eine Möglichkeit sein, einen finanziellen Neustart zu machen. Doch was genau bedeutet ein Insolvenzverfahren und welche Auswirkungen hat es? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Ablauf und die Unterschiede zwischen einem privaten und einem Regelinsolvenzverfahren.
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren ermöglicht es einer Person, die Schulden angehäuft hat, einen finanziellen Neuanfang zu machen. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners verwaltet. Diese Gelder werden dann an die Gläubiger ausgezahlt, um zumindest einen Teil ihrer Forderungen zu begleichen. Nach einer bestimmten Wohlverhaltensperiode endet das Insolvenzverfahren mit der Restschuldbefreiung.
Unterschiede zwischen privatem und Regelinsolvenzverfahren
Bei einem Regelinsolvenzverfahren durchlaufen juristische Personen wie Selbstständige und Unternehmen das Verfahren. Es gibt drei Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bei einer privaten Insolvenz hingegen können nur natürliche Personen das Verfahren beantragen. Ehemals selbstständige Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein privates Insolvenzverfahren zu durchlaufen.
Ablauf des Insolvenzverfahrens
Ein Insolvenzverfahren folgt einem strikten Plan. Wenn eine Person zahlungsunfähig ist und die Forderungen der Gläubiger nicht mehr begleichen kann, sollte sie eine Insolvenz in Betracht ziehen. Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen. Scheitert dieser, kann das Insolvenzverfahren beantragt werden. Das Gericht prüft zunächst das Vermögen des Schuldners und versucht erneut, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Wenn dies nicht gelingt, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhänder verwaltet das Einkommen und Vermögen des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode, die drei bis sechs Jahre dauern kann. Am Ende des Verfahrens wird über die Restschuldbefreiung entschieden.
Kosten für das Insolvenzverfahren
Schuldner sollten sich bewusst sein, dass für das Insolvenzverfahren Kosten anfallen können. Es gibt beispielsweise Gebühren für Anwälte und Gerichte sowie Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters. Diese Kosten müssen vorrangig aus der Insolvenzmasse bezahlt werden. Wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, kann ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.
Restschuldbefreiung – Endlich schuldenfrei
Wenn die Wohlverhaltensphase abgeschlossen ist, entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese jedoch versagt werden, zum Beispiel bei Insolvenzstraftaten oder Verletzung von Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Die Wohlverhaltensperiode dauert drei Jahre und sollte von Schuldnerinnen und Schuldnern ernst genommen werden.
Ein Insolvenzverfahren ist ein langer Weg bis zur Restschuldbefreiung. Es erfordert Disziplin und die Einhaltung bestimmter Regeln. Doch am Ende steht die Möglichkeit eines finanziellen Neuanfangs. Wenn Sie weitere Fragen zum Insolvenzverfahren haben, können Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten lassen.