Wer nach der Hauptuntersuchung (HU) einen Mängelbericht erhält, ist oft verärgert. Mit unseren Tipps können Sie die Zeit bis zur neuen Prüfplakette überstehen, ohne die Nerven zu verlieren. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie ordnungsgemäß mit einem Mängelbericht umgehen, wie dieser das weitere Vorgehen bis zur bestandenen HU bestimmt und was Sie beachten müssen, um nicht doppelt zahlen zu müssen.
Was Hauptuntersuchung und Mängelbericht bewirken sollen
In Deutschland müssen Verkehrsteilnehmer in der Regel bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Auch für Fahrzeuge gibt es zahlreiche Vorschriften. Zum Beispiel müssen Fahrräder mit einer Klingel und Reflektoren in den Speichen ausgestattet sein.
Für Kraftfahrzeuge gibt es noch weit mehr Regeln, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit. Diese werden bei der Hauptuntersuchung (HU) überprüft. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschreibt die geltenden Vorschriften für Kraftfahrzeuge, wie intakte Leuchten, Rückspiegel, Scheibenwischer oder Reifen. Im Mängelbericht wird festgehalten, wenn diese oder andere Fahrzeugteile nicht ordnungsgemäß funktionieren. Die StVZO erklärt in Anlage VIII, was bei einer HU eigentlich überprüft wird:
“Bei einer Hauptuntersuchung werden die Fahrzeuge […] auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht.”
Im Mängelbericht sind die Defizite aufgelistet, die Sie innerhalb einer bestimmten Frist beheben müssen, damit Ihr Fahrzeug weiterhin als verkehrssicher gilt.
Bei diesen Defiziten erhalten Sie einen Mängelbericht für Ihr Auto
Nicht jedes Fahrzeug, das zur Hauptuntersuchung muss, erhält einen Mängelbericht. Fahrzeuge, die allen Anforderungen gerecht werden, erhalten nach der Prüfung die aktuell gültige Plakette und können weiterfahren. Bei der Prüfung gibt es verschiedene Mängelkategorien. In fünf Stufen wird zwischen den Schweregraden der Defizite unterschieden:
- Ohne Mangel (OM): Hier ist alles in Ordnung. Es gibt keine Beeinträchtigung der Umwelt oder der Verkehrssicherheit.
- Geringe Mängel (GM): Diese kleinen Fehler müssen zwar zeitnah behoben werden, eine Nachprüfung wird in der Regel nicht angeordnet und die TÜV-Plakette wird trotzdem ausgestellt.
- Erhebliche Mängel (EM): Bei einem erheblichen Mangel wird die Plakette nicht mehr erteilt. Sie erhalten die Plakette, wenn Sie die im Mängelbericht aufgeführten Beeinträchtigungen innerhalb der vorgegebenen Frist beseitigt haben.
- Gefährliche Mängel (VM): Solche Defizite beeinträchtigen die Sicherheit des Straßenverkehrs. Sie dürfen mit Ihrem Auto nur noch zur nächsten Werkstatt oder nach Hause fahren.
- Verkehrsunsicher (VU): Hier darf der Prüfer kein Erbarmen zeigen und muss Ihr Fahrzeug stilllegen. Das bedeutet, dass er die alte TÜV-Plakette entfernt und die Zulassungsstelle entsprechend informiert.
TÜV-Mängelbericht erhalten – Wie geht es weiter?
Wenn Sie einen Mängelbericht für Ihr Fahrzeug erhalten haben, haben Sie einen Monat Zeit, um die Fehler zu beheben. Sie können dies entweder in der Werkstatt, in der Ihr Auto geprüft wurde, oder in einer anderen Werkstatt erledigen.
Da Sie möglicherweise einige Zeit auf einen Reparaturtermin warten müssen, sollten Sie sich zügig um einen solchen kümmern, nachdem Sie den Mängelbericht erhalten haben.
Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass Sie nach dem Mängelbericht erneut die Kosten für die HU tragen müssen, wenn Sie die Beeinträchtigungen nicht innerhalb eines Monats behoben haben.
Sobald alle Schäden behoben sind, können Sie zur Nachprüfung fahren und nach bestandener Prüfung die Plakette abholen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Ihr Fahrzeug bei der Nachprüfung nicht besteht. In diesem Fall erhalten Sie keine weitere Zeit für die Mängelbeseitigung. Die Frist gilt fortlaufend ab der ersten Untersuchung.
Übrigens kann es auch vorkommen, dass Sie von der Polizei einen Mängelbericht erhalten. Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle angehalten werden und die Beamten feststellen, dass ein bestimmtes Bauteil nicht eingetragen ist, können sie einen Mängelbericht ausstellen.
Auch hier muss die entsprechende Frist eingehalten werden. Sie müssen den Kfz-Mängelbericht zur Vorlage bei der zuständigen Polizeidienststelle persönlich oder per Post mit einem Nachweis über die Beseitigung abgeben, zum Beispiel eine Werkstattrechnung.
Darf ich mit dem TÜV-Mängelbericht weiterfahren?
Ja, mit einem TÜV-Mängelbericht dürfen Sie vorerst weiterfahren, wenn der Prüfer keine Gefährdung für den Straßenverkehr feststellt und Ihr Auto nicht stilllegt. Sie sollten jedoch stets den Mängelbericht mitführen, um bei einer Verkehrskontrolle kein Bußgeld für eine abgelaufene TÜV-Prüfplakette befürchten zu müssen. Mit dem Mängelbericht können Sie nachweisen, dass Sie sich um eine neue Plakette bemühen und die Frist für die Nachprüfung noch nicht abgelaufen ist.
Wenn Sie die festgesetzte Frist von einem Monat nicht einhalten, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 10 Euro vor. Die Frist kann nicht verlängert werden. Auch eine zweite Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen, wenn Sie die erste nicht bestehen. Sie sollten also, nachdem Sie einen Mängelbericht erhalten haben, nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, um die Fehler zu beheben.
Je länger Sie ohne gültige TÜV-Plakette fahren (also den TÜV überziehen), nachdem Sie die im Mängelbericht aufgeführten Defizite nicht behoben haben, desto höher sind die Bußgelder, die dafür anfallen. Nach Ablauf von acht Monaten drohen 60 Euro Geldbuße sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Dies gilt dann außerdem als B-Verstoß für Fahranfänger.