Der Nachlass – Alles, was du wissen musst!

Der Nachlass – Alles, was du wissen musst!

Hast du dich jemals gefragt, was mit deinem Vermögen passiert, wenn du nicht mehr da bist? Keine Sorge, wir sind hier, um dir alle wichtigen Informationen über den Nachlass zu geben.

Der Unterschied zwischen Nachlass und Erbschaft

Man hört oft die Begriffe “Nachlass” und “Erbschaft”, aber was bedeuten sie eigentlich? Im allgemeinen Sprachgebrauch und im juristischen Fachjargon werden sowohl der Nachlass als auch die Erbschaft erwähnt. Das Gesetz verwendet beide Begriffe. Im Erbrecht geht es meist um die Erbschaft und die Rechtsstellung des Erben, während der Nachlass das Vermögen des Verstorbenen betrifft. Es besteht jedoch kein praktischer Unterschied zwischen den beiden.

Vermögenswerte, Schulden und erbrechtliche Verpflichtungen

Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte und Rechte, die der Verstorbene besessen hat. Das beinhaltet sein Eigentum und alle Verträge, die er zu Lebzeiten abgeschlossen hat. Der Erbe tritt automatisch in diese Verträge ein, einschließlich Bankkonten und Versicherungen. Gleichzeitig übernimmt der Erbe auch die Schulden des Verstorbenen. Dazu gehören zum Beispiel Darlehen, Mietverträge und Versicherungen. Der Erbe ist auch für die Bestattungskosten und andere Kosten verantwortlich, die nach dem Tod entstehen.

Nicht vererbliche Rechte

Es gibt bestimmte Rechte, die nach dem Gesetz nicht vererbbar sind und somit nicht zum Nachlass gehören. Das betrifft zum Beispiel das Nießbrauchsrecht, das mit dem Tod des Erblassers erlischt. Ebenso sind Ansprüche auf Geldentschädigung wegen verletzter Persönlichkeitsrechte nicht vererblich.

Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen

Lebensversicherungsverträge haben oft besondere Regelungen. Wenn der Verstorbene sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person ist, geht der Anspruch auf die Versicherungssumme in der Regel direkt an den Begünstigten und nicht in den Nachlass über. Nur wenn der Vertrag keine Bezugsberechtigung enthält, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass.

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Sondererbfolge: Gesellschaftsanteile und Höfe

Im Falle von Unternehmensnachfolgen gelten besondere Regeln. Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften werden normalerweise nicht automatisch vererbt. Hier greift das Gesellschaftsrecht, und es hängt von den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ab, ob der Erbe auch zum Gesellschafter wird. Bei bestimmten Gesellschaftsformen wie der GbR kann der Tod eines Gesellschafters sogar zur Auflösung der Gesellschaft führen.

Der pflichtteilsrelevante Nachlass

Der Pflichtteilsanspruch basiert auf dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes. Dazu gehören sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden des Verstorbenen. Zusätzlich werden Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor dem Tod berücksichtigt. Die Berechnung des Pflichtteilanspruchs beruht also auf dem bereinigten Nachlasswert und ggf. dem Ergänzungsnachlass.

Das Nachlassverzeichnis

Das Nachlassverzeichnis ist ein Verzeichnis aller Nachlasspositionen. Es kann vom Erben zur Beantragung des Erbscheins oder vom Pflichtteilsberechtigten verlangt werden. Es ist auch die Pflicht des Testamentsvollstreckers, den Nachlass zu erfassen. In einigen Fällen muss das Nachlassverzeichnis sogar notariell beglaubigt werden.

Das war eine Menge Information über den Nachlass! Wir hoffen, dass wir dir geholfen haben, das Thema besser zu verstehen.