Hast du ein Haustier? Dann musst du unbedingt über die aktuellen Regelungen zum EU-Heimtierausweis Bescheid wissen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um dein Haustier korrekt kennzeichnen und impfen zu lassen. Lies weiter, um die neuesten Informationen zu erhalten!
Die aktuellen Regelungen
Seit Kurzem hat der EU-Heimtierausweis eine wichtige Funktion als Identitätsnachweis für dein Haustier. Zudem dient er als Impfbescheinigung. Das Aussehen des Ausweises hat sich zwar nicht verändert, aber es gibt einige neue Eintragungen und Regeln zu beachten. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Der Heimtierausweis darf nur von autorisierten Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt werden.
- Bevor der Ausweis ausgestellt wird, muss die Tierärztin oder der Tierarzt überprüfen, ob das Haustier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. Ist dies nicht der Fall, muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, bevor es geimpft wird. Die Informationen zur Kennzeichnung werden anschließend im Ausweis eingetragen. Dies kann alles während des gleichen Tierarztbesuchs erfolgen.
- Die Beschreibung des Tieres und die Daten des Tierhalters müssen von der autorisierten Tierärztin oder dem autorisierten Tierarzt ausgefüllt werden.
- Der Tierhalter muss die Angaben im Anschluss unterschreiben.
- Falls das Tier vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde, muss die Tätowierungsstelle angegeben werden.
- Alle Datumsangaben im Ausweis müssen im Format TT.MM.JJJJ vollständig mit vierstelliger Jahreszahl eingetragen werden.
- Bei der Tollwut-Erstimpfung muss angegeben werden, ab wann die Impfung gültig ist (nach 21 Tagen) oder nach Ablauf der Gültigkeit von Wiederholungsimpfungen (nach Herstellerangaben).
- Sobald die erforderlichen Informationen erfasst sind, muss die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Tieres von der Tierärztin oder dem Tierarzt mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt werden.
- Aufkleber mit Informationen zur Tollwutimpfung, die sich im Ausweis befinden, müssen ebenfalls versiegelt werden, sofern sie bei Entfernung nicht unbrauchbar werden. Es ist jedoch auch möglich und erlaubt, Tollwutimpfungen (sowie andere Impfungen) handschriftlich einzutragen. In diesem Fall entfällt die Pflicht zum Laminieren.
- Der Name und die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes müssen im Abschnitt IV eingetragen und von ihm oder ihr unterschrieben werden.
- Der Tierarzt, der den Ausweis ausstellt, ist verpflichtet, die Ausweisnummer zusammen mit der alphanumerischen Nummer des Transponders oder der Tätowierung, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens der Kennzeichnung sowie den Namen und die Kontaktinformationen des Tierhalters für einen Mindestzeitraum von drei Jahren aufzubewahren.
- Die zuständigen Behörden müssen sicherstellen, dass Blankoausweise nur an autorisierte Tierärzte ausgegeben werden und deren Namen zusammen mit der Ausweisnummer registriert werden. Die Drucklegenden Firmen müssen ihre Aufzeichnungen mindestens drei Jahre lang aufbewahren.
Übergangsbestimmungen
EU-Ausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit, solange das Tier lebt. Dies soll die administrativen und finanziellen Belastungen der Tierhalter begrenzen.
Schutz vor Betrug
Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist es wichtig, die “alten” Heimtierausweise gegen betrügerische Handlungen zu sichern. Dazu sollten die verwendeten Aufkleber, wie die Microchipnummer und die Tollwutimpfungen, gesichert werden, damit sie nicht unbemerkt entfernt werden können. Du kannst beispielsweise die Aufkleber laminieren oder überkleben.
Jetzt bist du bestens informiert über den neuen EU-Heimtierausweis. Sorge gut für dein Haustier und halte dich an die aktuellen Regelungen, um sicherzustellen, dass es immer korrekt gekennzeichnet und geimpft ist!