Der Nominallohn – Der Wert der geleisteten Arbeit

Der Nominallohn – Der Wert der geleisteten Arbeit

Der Nominallohn ist der monetäre Gegenwert einer geleisteten Arbeit. Doch was genau bedeutet das? In einfachen Worten ausgedrückt, spiegelt der Nominallohn das Gehalt wider, das ein Arbeitnehmer für seine Arbeit erhält. Je höher der Ausbildungsgrad oder die Spezialisierung des Arbeitnehmers ist, desto höher ist in der Regel auch der Nominallohn. Dabei unterscheidet sich der Nominallohn von öffentlichen Geldern, die Arbeitslose erhalten.

Einflussfaktoren auf den Nominallohn

Der Arbeitsmarkt ist ein weiterer Faktor, der den Nominallohn beeinflusst. Bei einem Mangel an Arbeitskräften kann ein Arbeitnehmer ein höheres Gehalt verlangen als bei einer Flut von Arbeitssuchenden.

Es gibt zwei Arten, den Nominallohn festzulegen. Zum einen kann er durch Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften für bestimmte Berufsgruppen festgelegt werden. In diesem Fall spielen oft auch das Alter des Arbeitnehmers und die Berufserfahrung eine Rolle.

Eine andere Möglichkeit, den individuellen Nominallohn festzulegen, ist die Gehaltsverhandlung mit dem Arbeitgeber. Dabei spielen tarifliche Grundlagen oder das Berufsalter eine untergeordnete Rolle. Im Mittelpunkt steht die Qualität der geleisteten Arbeit.

Für Arbeitgeber spielen noch zwei weitere Punkte eine Rolle bei der Festlegung eines akzeptablen Nominallohns:

  • Welche Kosten entstehen dem Unternehmen, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Dazu gehören Ausgaben für Headhunter oder Kosten für die Stellenausschreibung.
  • Auch die indirekten Kosten, die entstehen, wenn ein neuer Mitarbeiter eingearbeitet werden muss, sind für Arbeitgeber relevant. In der Anfangsphase wird zwangsläufig von einer Minderleistung ausgegangen, da der neue Mitarbeiter noch nicht mit den internen Arbeitsabläufen vertraut ist.
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Wenn die Gehälter im Unternehmen durch Tarifverträge festgelegt sind, fallen individuelle Nominallohnverhandlungen für den einzelnen Arbeitnehmer schwerer aus.

Der Nominallohn kann auf zwei Arten definiert werden:

  • Er basiert auf dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers. Dies ist vor allem im Dienstleistungssektor üblich.
  • Der Nominallohn basiert auf der in einem bestimmten Zeitraum erbrachten messbaren Arbeitsleistung. Diese Variante, der Akkordlohn, wird häufig im produzierenden Gewerbe verwendet.

Neben diesen beiden Varianten gibt es auch noch den Prämienlohn, bei dem eine erfolgsabhängige Bezahlung im Vordergrund steht. Diese Variante findet sich oft im Vertrieb.

Die Grundlage für die Festlegung des Nominallohns

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hängen die Preise, die ein Unternehmen für seine Produkte verlangt, von den Produktionskosten ab. Neben den Kosten für Maschinen und Gebäude zählen die Lohnkosten zu den entscheidenden Faktoren bei der Preisbildung.

Wenn die Personalkosten höher sind als der am Markt erzielbare Preis für das Produkt, ist das Unternehmen nicht wettbewerbsfähig. In diesem Fall muss der Nominallohn so reduziert werden, dass ein marktfähiger Preis erzielt wird, der auch eine Gewinnmarge beinhaltet.

Nominallohn, Inflation und Reallohn

Eine Erhöhung des Nominallohns freut zunächst die meisten Arbeitnehmer. Allerdings kann es aufgrund der Steuerprogression vorkommen, dass der Nettolohn nach einer Gehaltserhöhung niedriger ausfällt. Dies betrifft jedoch nur eine kleine Gruppe von Arbeitnehmern.

Die Kombination aus Nominallohn und Inflation führt zum sogenannten Reallohn. Der Reallohn gibt an, wie viel Güter eine Person für ihr Nettoeinkommen kaufen kann.

Angenommen, eine Tarifverhandlung ergibt eine Gehaltserhöhung von drei Prozent. Der erste Gedanke wäre, dass der Arbeitnehmerhaushalt auch drei Prozent mehr Einkommen zur Verfügung hat. Allerdings muss dabei die Inflationsrate berücksichtigt werden.

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Nehmen wir an, die Inflationsrate beträgt zwei Prozent. Die Formel zur Ermittlung des Reallohns lautet:
((1 + Lohnerhöhung in Prozent) * (1 – Inflationsrate)) – 1 = Reallohn

In unserem Beispiel ergibt sich dadurch 1,03 * 0,98 – 1 = 0,01. Der Reallohn ist also trotz Gehaltserhöhung nicht gestiegen.

Noch ungünstiger ist die Situation, wenn die Inflationsrate höher ist als die Gehaltserhöhung. Nehmen wir an, die Inflationsrate beträgt vier Prozent. Dann ergibt sich folgende Rechnung:
1,03 * 0,96 – 1 = -0,01. Die Schere zwischen Reallohn und Nominallohn verkleinert sich zwar, schließt sich aber nicht.

Es ist also wichtig, bei Gehaltserhöhungen auch die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen.

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