Der perfekte Auto-Kaufvertrag für Verkäufer und Käufer

Der perfekte Auto-Kaufvertrag für Verkäufer und Käufer

Beim Verkauf eines Autos zwischen Privatpersonen können gelegentlich Probleme auftreten. Damit der Kaufvertrag reibungslos abläuft, sollten sowohl Verkäufer als auch Käufer bestimmte Punkte beachten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet, damit beide Parteien nichts Wesentliches vergessen oder übersehen. Außerdem stehen der ADAC Musterkaufvertrag sowie eine Checkliste für die Probefahrt zum Download bereit.

Den ADAC Kaufvertrag herunterladen

Der ADAC stellt einen Kaufvertrag für den privaten Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge zum Download bereit. Dieser Vertrag ermöglicht es Verkäufern und Käufern, alle relevanten Informationen schriftlich festzuhalten. Für einen gewerblichen Verkauf von Unternehmer zu Unternehmer gibt es ein separates Formular.

Gebrauchtwagenuntersuchung in Betracht ziehen

Es ist ratsam, das Auto vor dem Verkauf vom ADAC überprüfen zu lassen. Ein Untersuchungsprotokoll verbessert die Verkaufschancen erheblich, da es für Laien schwierig ist, den Zustand des Fahrzeugs einzuschätzen. Die Untersuchung kann in den ADAC Prüfzentren oder von ADAC Vertragssachverständigen durchgeführt werden.

Worauf bei der Probefahrt zu achten ist

Bei der Probefahrt ist es wichtig, dass die Käuferin oder der Käufer volljährig ist und einen gültigen Führerschein besitzt. Wenn der potenzielle Käufer alleine auf Probefahrt geht, sollte sich der Verkäufer als Pfand beispielsweise den Personalausweis aushändigen lassen. Außerdem sollte das Auto vor der Probefahrt auf eventuelle Beschädigungen untersucht werden.

Idealerweise ist das Auto zum Zeitpunkt der Probefahrt vollkaskoversichert. Beim Kauf von Privatpersonen sollte man sich jedoch nicht darauf verlassen. Daher sollte unbedingt vor der Probefahrt geklärt werden, wer im Falle eines Schadens haftet. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, haftet der Fahrer vollständig für einen selbstverschuldeten Schaden. Käufer und Verkäufer sollten vor der Probefahrt vereinbaren, wer beispielsweise die Selbstbeteiligung bei einem Unfall tragen muss. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.

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Mithilfe der ADAC Vereinbarung über die Probefahrt können alle wichtigen Punkte geregelt werden. Käuferinnen und Käufer können außerdem die ADAC Checkliste zur Probefahrt verwenden, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird.

Ummeldung des Autos

Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, haftet der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie. Daher empfiehlt der ADAC, dass beide Parteien gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann das Fahrzeug vor der Übergabe außer Betrieb gesetzt werden. In diesem Fall kann der Käufer mit den entstempelten Kennzeichen noch am selben Tag direkt nach Hause fahren, vorausgesetzt die bisherige Kfz-Versicherung deckt diese Fahrt ab. Bei Unsicherheiten sollte man zur Sicherheit bei der Versicherung nachfragen.

Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, benötigt der Käufer entweder ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger, um das Fahrzeug abzuholen. In abgemeldetem Zustand darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Haftung bei Mängeln und Unfallschäden

Im ADAC Musterkaufvertrag ist ein Sachmängelhaftungsausschluss enthalten, der den Verkäufer davor schützt, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel geltend machen kann.

Wichtig ist, dass der Verkäufer dem Käufer in jedem Fall alle ihm bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden unaufgefordert mitteilen muss. Falls unsicher ist, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte oder Mängel aufweist, kann im Vertrag die Option “keine Angaben” gewählt werden. Die Angabe “soweit bekannt” bedeutet, dass der Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft gibt. Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit dieser Angaben, es sei denn, er verschweigt arglistig einen Mangel.

Weitere Informationen zu den Rechten bei Mängeln an Gebrauchtwagen finden Sie auf den entsprechenden ADAC Seiten.

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Worauf Verkäufer achten sollten

Der Verkäufer trägt den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers in beide Ausfertigungen des Vertrags ein. Gleiches gilt für die Verkaufsmeldungen an Versicherung und Zulassungsstelle. Dabei sollten die Daten mit dem Personalausweis oder Reisepass des Käufers abgeglichen und in den Kaufvertrag übertragen werden.

Es empfiehlt sich, den vollen Kaufpreis möglichst in bar zu vereinbaren. Der ADAC warnt vor Ratenzahlungen oder Stundungen, da dies gerade beim Privatverkauf schnell zu Streitigkeiten führen kann. Sofern möglich, sollte die Echtheit des Geldes bei der eigenen Bank überprüft werden, bevor die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) übergeben wird.

Nach dem Verkauf sollte der Verkäufer Kopien der Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft senden.

Worauf Käufer achten sollten

Der Käufer überprüft die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragt nach der CoC-Bescheinigung. Falls der Vertrag mit einem Vertreter des Verkäufers abgeschlossen wird, muss dieser eine schriftliche Vollmacht sowie einen Ausweis oder Reisepass vorlegen. Der Käufer sollte sich außerdem die Kontaktdaten des Verkäufers notieren.

Es ist ratsam, den Kaufvertrag schriftlich abzuschließen. Es sollten alle Zusatzausstattungen und das Zubehör vollständig im Kaufvertrag aufgeführt werden. Falls der Platz dafür nicht ausreicht, kann ein Ergänzungsblatt verwendet werden, das von beiden Parteien unterschrieben wird.

Mit dem Kauf gehen die Haftpflicht- und Kaskoversicherung auf den Käufer über. Es ist wichtig, zu prüfen, ob die bestehende Versicherung die gewünschten Konditionen bietet. Bei Bedarf kann der Käufer die bisherige Versicherung kündigen (Frist: ein Monat nach Fahrzeugkauf) und einen neuen Vertrag abschließen.

Verkauf gebrauchter E-Autos

Durch die steigende Bedeutung der E-Mobilität kommt es immer häufiger zum privaten Verkauf gebrauchter E-Autos. Dabei sollten bestimmte Besonderheiten beachtet werden, wie beispielsweise der Zustand der Antriebsbatterien. Mit einem Batterietestprotokoll lässt sich ein gebrauchtes Elektrofahrzeug in der Regel besser verkaufen. Der ADAC bietet dafür ein eigenes Formular für den Kaufvertrag.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel allgemeine Informationen zum Thema Auto-Kaufvertrag gibt und keine Rechtsberatung darstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder die entsprechenden Stellen wenden.

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