Der perfekte Kaufvertrag für den Autokauf in der Schweiz

Der perfekte Kaufvertrag für den Autokauf in der Schweiz

Wenn Sie ein Auto kaufen oder verkaufen, ist es unerlässlich, einen Kaufvertrag abzuschließen. Nur so haben beide Seiten ein verbindliches Dokument in der Hand, das die genauen Modalitäten des Kaufs und den konkreten Inhalt des Fahrzeugs regelt.

Warum ein Kaufvertrag unverzichtbar ist

Der Kauf eines Autos bedeutet oft eine beträchtliche Investition. Um sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Sicherheit zu bieten, ist ein schriftlicher Kaufvertrag unerlässlich! Im Falle späterer Streitigkeiten haben beide Parteien eine sachliche Grundlage, die die Rahmenbedingungen des Kaufs enthält.

Gemäß Artikel 184 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) sind die Bestimmungen für einen Kaufvertrag wie folgt festgelegt:

Art. 184

A. Rechte und Pflichten im Allgemeinen

  1. Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.

  2. Sofern nicht Vereinbarung oder Übung entgegenstehen, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig – Zug um Zug – zu erfüllen.

  3. Der Preis ist genügend bestimmt, wenn er nach den Umständen bestimmbar ist.

Wenn Sie ein Fahrzeug bei einem seriösen Autohändler kaufen, können Sie davon ausgehen, dass ein korrekter Vertrag erstellt wird. Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen gibt es jedoch oft viele Unsicherheiten darüber, welche konkreten Inhalte in den Kaufvertrag aufgenommen werden sollen.

Die Inhalte eines Kaufvertrags

Wenn Sie einen Kaufvertrag erstellen, sollten Sie unbedingt die folgenden Punkte beachten:

  • Die Anschrift bzw. die Personalien der beteiligten Parteien müssen angegeben werden. Bei Privatpersonen sind dies in der Regel der Verkäufer und der Käufer. Es ist wichtig, dass die korrekte Anschrift einschließlich der Adresse beider Parteien im Vertrag aufgeführt wird.
  • Der Kaufgegenstand muss genau beschrieben werden.
    • Bei Fahrzeugen sind die Angaben zur Typenschein-Nummer und zur Fahrgestell-Nummer unerlässlich.
    • Beachten Sie bitte, dass die Bezeichnung “unfallfrei” zu Streitigkeiten führen kann. Wenn das Fahrzeug eine größere Beule aufgrund eines Bagatellunfalls erlitten hat, darf es theoretisch nicht mehr als “unfallfrei” bezeichnet werden. Als Käufer sollten Sie wissen, dass ein als “Unfallwagen” bezeichnetes Fahrzeug erhebliche Unfallschäden aufweisen kann.
  • Neben dem Kaufpreis sollte auch geregelt werden, ob weiteres Zubehör (z.B. Winterreifen, Dachträger usw.) im Kaufpreis enthalten ist.
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